Moin,
wie macht man das richtig?
Kennzeichen von Fahrzeug S70 wiederholen?
Oder kann man die Anhänger freiwillig zulassen mit eigenes Kennzeichen?
Moin,
wie macht man das richtig?
Kennzeichen von Fahrzeug S70 wiederholen?
Oder kann man die Anhänger freiwillig zulassen mit eigenes Kennzeichen?
Das ist ne gute frage. Bei uns fährt eine S70 und eine 150er TS rum mit Anhänger. Beide natürlich ohne zweites Kennzeichen. Denke das ist bisschen ne Grauzone. Am hänger hängt ja sonst auch kein zweites Mopedkennzeichen. Würde mich aber durchaus mal interessieren, könnte auch für meine S70 interessant sein. Beim Kumpel ist die AHK sogar bei der S85 eingetragen worden.
Denke das ist bisschen ne Grauzone.
Gesetzt ist, was das geht eindeutig.
Am hänger hängt ja sonst auch kein zweites Mopedkennzeichen.
§ 27 FZV Absatz 4 sagt das das Versicherungskennzeichen am Anhänger zu wiederholen ist.
wie macht man das richtig?
Kennzeichen von Fahrzeug S70 wiederholen?
Ja, § 10 FZV Absatz 8 sagt das an einen zulassungsfreien Anhänger das Kennzeichen zu wiederholen ist.
Also Kennzeichen mit der Nummer von der S70 prägen lassen und anbauen, und mit entsprechender Kennzeichenbeleuchtung versehen.
Die Kennzeichenbeleuchtung ist vorgeschrieben beim großen Kennzeichen, nachzulesen auch im § 10 FZV
Hab auch nochmal gegoogelt. Ich führ mal etwas genauer aus, könnte ja auch für andere interessant sein. Von Kennzeichen hab ich zwar nichts gelesen und auch noch nie gesehen. Man könnte ein zweites Kennzeichen ohne Stempel am Hänger befestigen. (Ähnlich den Fahrradträgern auf der AHK)
Bei der S70 darf der hänger wie bei der S51 verwendet werden, zulässige Höchstgeschwindigkeit dann 40kmh. Es müssen zwingend Blinker am Hänger sein. Der Hänger braucht gültige Papiere, gibt's angeblich beim KBA oder der Dekra. Ein Streitfall ist ob die Ahk eingetragen werden muss. Einige sagen, die originale DDR nicht, ein Nachbau schon. Wobei ich das Schwachsinn finde. Im Zweifelsfall einfach eintragen lassen. Bei der TS darf der MKH übrigens garnicht verwendet werden, nur bei der 250er ETZ und auch nur mit Eintragung (Quelle MZ Forum)
Die AHK muss immer eingetragen werden, ist bei der Betriebserlaubnis nicht automatisch dabei.
Ich dachte ich hätte das Mal in den originalen Unterlagen auch gelesen
Man könnte ein zweites Kennzeichen ohne Stempel am Hänger befestigen. (Ähnlich den Fahrradträgern auf der AHK)
Nicht man könnte, es ist Vorschrift,
wie bei den Fahrradträgern auf der AHK auch, das steht auch im §10 FZV Absatz 9
Der MKH/M3 hat Blinker,
40km/h Schild ist Pflicht. sowie dreckiger Rückstrahler (Spitze nach oben).
Kennzeichenleuchte beim großen Kennzeichen,
war auch schon zu DDR-Zeiten Pflicht, ein Folgekennzeichen und Kennzeichenbeleuchtung beim SR4-3, S70 und SR80.
Eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis der MKH Anhänger gibt es beim KBA
DDR-Anhängerkupplung haben eine KTA- Nummer / Zulassung und sind meines wissen nicht abnahmepflichtig, waren das auch nicht zu DDR-Zeiten.
Nachbau Anhängerkupplung haben keine ABE/Zulassung.
Geh doch mal nicht jeden aufn Sack du Paragraphenreiter. Meine Güte....
Jetzt ist es also schon falsch, wenn man begründet seine Antwort hier postet und dann sogar noch eindeutig nachlesbar verteidigt?
Unglaublich
chick hat nun mal einfach Recht, was eindeutig im Gesetz steht gilt auch. Nicht habe wenne könnte, sondern es ist nun mal so.
Geh doch mal nicht jeden aufn Sack du Paragraphenreiter. Meine Güte....
Mensch, mach doch dein Kopf und lass ihn zu, wenn nichts zum Thema betragen kannst oder willst.
Ich bin zum Glück nicht der einzige, dem du mit deiner penetranten Art extremst aufn sack gehst. Bei jedem Thema wo es um Regeln, Gesetze oder KBA geht kommt deine Neunmalkluge Art scheinbar besonders gut zum Vorschein.
Dankeschön
Werde einen extra Schild prägen lassen, Beleuchtung verbauen und gut ist.
AHK ist mit KTA nummer und eingetragen, Anhänger betriebserlaubnis ist vorhanden.
Hast du eine AHK mit 18er oder 25er Kugelkopf? Bei den meisten 18ern war früher dummerweise meistens keine Nummer drauf. Hab auch noch eine hier ohne Nummer, da war wahrscheinlich bloß ein Aufkleber drauf gewesen. Bei den 25ern ist ja direkt eine Nummer eingestanzt
Ich bin zum Glück nicht der einzige, dem du mit deiner penetranten Art extremst aufn sack gehst. Bei jedem Thema wo es um Regeln, Gesetze oder KBA geht kommt deine Neunmalkluge Art scheinbar besonders gut zum Vorschein.
Na wenn das dich das halt irgendwie glücklich macht....
Es zwingt dich keiner meine Beiträge zu lesen noch drauf zu antworten, nur mal so als kleiner Hinweis.
Hast du eine AHK mit 18er oder 25er Kugelkopf? Bei den meisten 18ern war früher dummerweise meistens keine Nummer drauf. Hab auch noch eine hier ohne Nummer, da war wahrscheinlich bloß ein Aufkleber drauf gewesen. Bei den 25ern ist ja direkt eine Nummer eingestanzt
18er Kugelkopf.
DDR mit Wasserabziehbild (ist noch dran......)
Alles klaro. Ist sehr selten das das noch dran ist
ZitatEs müssen zwingend Blinker am Hänger sein.
Mit Lenkerendenblinker wie z.B. bei der Schwalbe kann man sich die Blinker am Hänger sparen.
ZitatGeh doch mal nicht jeden aufn Sack du Paragraphenreiter. Meine Güte....
Auf der einen Seite gibt es die juristische Sachlage, ob man das sinnvoll findet und sich danach richtet ist dann die andere Seite. Ich finde es jedenfalls sinnvoll die Sachlage zu kennen.
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