Kaufberatung zu einem S 51 Rahmen gesucht

  • Hallo,

    ich habe die Möglichkeit einen nackten Rahmen mit Papieren zu kaufen. Der Verkäufer hatte diesen vor ein paar Jahren von einem Freund abgekauft und verkauft diesen jetzt wieder, da er doch nicht dazu kommt die Simson aufzubauen.
    Nun möchte ich die Rahmennummer sicherheitshalber prüfen bzw. eure Meinung zu dem Rahmen und den Papieren wissen.
    Leider finde ich in diversen Listen nicht die Rahmennummer aufgelistet.

    In den Papieren steht folgendes:
    Fahrgestell-Nr.: 10018XX
    Fahrzeugtyp: S 51

    Die Frage ist, ob die Nummer und die Papiere wirklich echt sind?
    Wo kann ich denn beim KBA dies überprüfen lassen? Ich finde dort nur das Formular https://www.kba.de/SiteGlobals/Fo…html?nn=3502252
    Dies stellt aber die Anforderungen, dass:
    Voraussetzungen erfüllt sind:
    - Hauptrahmen und Typschild sind Original aus DDR-Produktion
    - es handelt sich um ein komplettes Fahrzeug

    Nun habe ich aber kein komplettes Fahrzeug und leider fehlt auch das Typenschild am Rahmen.

    Oder ist es das falsche Formular?


    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Das KBA hilft dir nicht weiter, da es sich um einen Austauschrahmen handelt.
    Das Kärtchen sieht mir für >30 Jahre mal ziemlich (zu) gut aus. Stempel der Verkaufsstelle ist jedoch erstmal unauffällig.

    Nun steht noch die frage im Raum wie lange die alten ABE Karten damals noch benutzt wurden.
    89 Stand nämlich schon S51/1 als Typ vermerkt.

    Von den Fotos her schwer zu sagen ob die Papiere einfach zu der Zeit "überlagerte" waren oder nicht.
    Ich würde sie aufgrund der Faktenlage erstmal anzweifeln.


    Thema Reimport kann man aber immerhin schonmal ausschließen.

    Wenn du vorhast ne 21er für ne neue ABE zu machen, dann bereite dich auf eine etwas holprige Angelegenheit vor.
    Austauschrahmen sind auch bei den Prüforganisationen nen Fall für sich.

  • Ist die Frage ernst gemeint?!

    Natürlich reicht der Rahmen, fahre schließlich auch immer nur mit einzelnen Fahrzeugteilen zur Hauptuntersuchung.
    Letztens hab ich nur nen Kotflügel mitgenommen, hat der Tüffigmann zum Glück nicht den durchgerosteten Schweller entdeckt.

    Ernst: Natürlich muss da ein komplettes, den Richtlinien der StVzo entsprechendem, Fahrzeuge bei der Abnahme auftauchen.

  • Ich habe es befürchtet.
    Eine Frage von mir als Newbie in Sachen Rahmen-Nr. und KBA: Kann ich dazu neue Papiere beim KBA beantragen nur mit der Rahmennummer?
    Wenn ja ... kann mir bitte jemand sagen wo genau ich dieses Formular dort finde?

    Vielen 1000 Dank.

  • Ich würde da ein Typenschild ran machen und einen Motor, Tank, Räder usw.. Dann ein paar schöne Fotos knipsen und eine Zweitschrift beantragen. Meiner Meinung nach spricht auch nichts gegen gefälschte Papiere, wenn sie gut gemacht sind und keiner die Fälschung nachweisen kann.

    Frage an Sterni: Woran erkennt man einen Austauschrahmen? Ich kenne die Wechsel-Rahmen nur blanko ohne Nummer, da diese i.d.R. vom original Fahrzeug übertragen wird.

  • :huh:

    Kurzfassung:
    Mit neuem Typenschild gibts so oder so keine Zweitschrift.
    Rahmennummer beginnt mit ner 1 -> DDR Austauschrahmen -> Anfrage beim KBA sinnlos.

    Mit den Papieren meinst du wirklich ernst?

  • Das das Typenschild nicht original ist würde ich auch niemanden auf die Nase binden. Ich wüsste auch nicht warum ich so dumm sein sollte mich an die bescheuerten Regeln zu halten.
    Wenn in diesem Fall die Rahmennummer nichts taugt hat sich die Sache sowieso erledigt. Generell würde ich aber nicht die Aufgabe der Ämter übernehmen die Leute zu demotivieren, sondern alle Chancen und Lücken ausnutzen. So lange die Fahrzeuge nicht vorgeführt werden müssen und statt dessen nur Bilder eingereicht werden gibt es noch gewisse Spielräume.
    Ich würde niemanden raten Papiere zu fälschen, da sich das Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht rechnet. Wenn man aber ein Fahrzeug mit Papieren kauft kann man da von ausgehen das es sich um die originalen Papiere handelt(Treu und Glauben). So lange man öffentlich keine Zweifel äußert kann ein auch niemand das Gegenteil beweisen.

  • Hab bei mein sr50 auch die abe beantragt obwohl das typenschild fehlt. Hatte ich gleichzeitig mit ner s51 beantragt. Fotos wollten sie aber nur von der s51 haben, der roller hat die abe jetz auch, ohne fotos..

  • Ok, dann werde ich niemanden mehr demotivieren.
    Beantragt halt eure Papiere, aber guckt nicht dumm aus der Wäsche wenn trotz Ablehnung der Gebührenbescheid ins Haus flattert.
    Kann man sich von vornherein sparen, aber manche wollens halt so.

    Was das Beispiel mit dem SR50 jetzt beweisen soll ist mir auch schleierhaft.


    In der Kontrolle nen dummes Gesicht machen und auf ''das konnt ich doch nicht wissen'' plädieren ist natürlich auch ein hervorragender Plan.

    Manchem mag man, bei der naiven Herangehensweise, kaum die Vollendung des 16. Lebensjahres attestieren.

  • Mit 16 Jahren hat man noch Spaß am Leben, naiv wäre es auf den Saß zu verzichten.

    Zitat

    Ok, dann werde ich niemanden mehr demotivieren.


    Das war nicht auf dich bezogen.

    Zitat

    Beantragt halt eure Papiere, aber guckt nicht dumm aus der Wäsche wenn trotz Ablehnung der Gebührenbescheid ins Haus flattert.


    Da muß man nicht nur dumm aus der Wäsche schauen sondern auch in Widerspruch gehen.

  • Widerspruch?
    Versuche mich zu überzeugen, dass er sinnvoll wäre.
    Bisher hats noch keiner geschafft.

    Wogegen eigentlich widersprechen?
    Gegen den Gebührenbescheid bei negativer Antwort oder gegen die negative Ausstellung der Zweitschrift an sich?

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