• Guten Tag zusammen,

    ich spiele seit Jahren mit dem Gedanken ein TÜV Moped zu bauen. Da eine meiner Fahrzeuge einen Rahmenschaden hat, ist noch eine S51 Plakette mit KBA Papieren "übrig". Ist es nun sinnvoll einen MZA Rahmen ohne Nummer zu nehmen und meine Rahmennumner einzuschlagen oder könnte ich gleich auf ein Ungarnmodell zurückgreifen.
    Nochmal, am Ende soll alles legal mit TÜV zugelassen werden.

    Frohes neues, Sebastian


  • Oder ungarnrahmen fürs tüv moped und mza rahmen mit alter nummer schlagen lassen. Somit bleibt ein weiterer 60kmh rahmen vorhanden..

    Genau das wäre ja meine Frage gewesen.

    Den alten Rahmen und die Nummer gibt's übrigens nicht mehr, hatte sie entfernt und den Rahmen als defekt verkauft. Habe also nur noch die Plakette und die KBA Papiere.

  • Stimmt so nicht, man muss ne eidesstaatliche erklärung abgeben und bekommt somit ein tp28 auftrag mit dem man zur dekra geht und die anschliesend die nummer schlagen.
    Weis ich 100% weil ich das so auch durch hab. Hatte nur noch die alte rahmennummer mehr nicht..

  • Sollte bei allen so sein. Man muss zur zulassungsstelle und ein tp28 auftrag erstellen lassen. Dazu brauchst du die kaufrechnung vom neuen rahmen und wenn du noch was vom alten rahmen hast wie typenschild kaufrechnung oder so nimmst auch mit. Dann erzählst deine geschichte das der rahmen nicht mehr vorhanden ist aber defenitiv verschrottet wurde und gibst schriflich die erklärung ab (kannste händisch vor ort machen). Die schauen dann nach ob in den letzten jahren eine versicherung auf der fin war und wenn nicht hast dein auftrag..

  • Die Zulassungsstelle sowie die Dekra wissen das Typenschilder mit oder ohne BE gehandelt werden.
    Damit ein legales Moped aus dem Hut zaubern, da machen sie nicht mit.
    Das ist mir Sinngemäß gesagt wurden.

    Die haben selbst schon großes Theater gemacht als ich mit einen Rahmen ankam wo paar Stellen von der FIN nicht mehr lesbar waren.
    Die sollte nur Nachgeschlagen werden und das Typenschild war dran und eine Zweitschrift vom KBA hatte ich dafür auch.
    Nach hin und her, haben sie es dann gemacht.
    Musste aber eine Aufbietung erst machen lassen, sowie eine eidesstattliche Erklärung, und dann wollten eine neue FIN zuteilen.
    Nach dem die Aufbietung rum war, gab dann aber "nur" tp28 Auftrag die FIN neben der originalen Nachzuschlagen und Protokoll dazu, das man immer mitführen muss.

    Die Dekra Prüfstelle macht hier, macht nicht mal mehr eine FIN Übertragung auf MZA Ersatzrahmen, weil es kein Festigkeitsgutachten dazu gibt.

  • Vor 4 Jahren, da war noch einiges möglich, mittlerweile hat sich einiges geändert......
    Wenn man nur schon alleine schaut was sich da beim KBA in Bezug auf eine Zweischrift geändert hat.....

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