• Hey,
    ich weiß, dass es schon oft angespruchen wurde aber nochmal eine Frage : Muss eine Simme ( für eine 60kmh Zulassung) vor 1991 nachweislich im Verkehr gelaufen sein (laut Papiere) Könnte ja auch sein, dass nur gewisse Baujahre die Zulassung bekommen. Bin was diese ganze Thematik angeht, absolut verwirrt.
    Ich weiß nur, dass man Ungarnmopeds auf maximal 45 kmh zulassen kann.


  • Alles was Erstzulassung bis einschließlich 28.02.1992 ist, darf legal 60km/h fahren. Export ausgenommen.


    Nicht ganz,
    SR1/2, SR4-1und KR50 dürften in der DDR auch keine 60km/h
    Alle die auf Boden der ehemaligen DDR bis einschließlich 28.02.1992 in den Verkehr gebracht worden.
    Die nach der Wende in den gebrauchten Bundesländern verkauft wurden haben nur eine 50Km/h bekommen.
    Und die vor der Wende in die BRD gingen, fallen unter Export.
    Die haben in der BRD eine 40km/h, ab 1986 eine mit 50km/h bekommen.


    Ich weiß nur, dass man Ungarnmopeds auf maximal 45 kmh zulassen kann.


    Laut bundes deutscher StVZO/FZV darf ein KKR maximal
    50km/h bis Baujahr 2002, ab 2002 nur noch 45km/h.

  • Och nu, wenn da jemand meint "Fehlt in deiner Klugscheißerliste nämlich" weil ihn selber was ganz offensichtliches entgangen ist, muss man es ja. ;)

    Nur so am Rande, ich unterscheide da sogar noch weiter, als nur zwischen Mofa und Mokick.
    SR4-3, S70, SR 80 fallen da auch raus, weil es Leichtkrafträder sind, aber ich dachte so was offensichtliches muss man halt nicht mit schreiben.
    Damit lag ich wohl falsch ...... :o


    achso dann gucken die sich nur die rahmennummer bzw. das baujahr an danke leute :rockz:

    Vorsicht, wie schon geschrieben wurde, Reimporte fallen da im allgemeinen raus.
    Reimporte haben bei weiten nicht alle Kennungen/Merkmale um die als solche aus zu machen und das KBA findet das an Hand der FIN raus ob es ein Reimport ist oder nicht.
    Bei einen Reimport muss eine 21er Abnahme gemacht werden um eine BE zu erlangen und da die ja nach nach bundesdeutscher StVZO/FZV gemacht wird,
    musst man damit rechnen das es eine nur eine BE mit V-max 50km/h als Kleinkraftrad gibt oder mit 60km/h aber dann als Leichtkraftrad.
    Nach bundesdeutscher StVZO/FZV gibt es kein Kleinkraftrad was 60km/h darf.
    50km/h und nicht 60km/h als Kleinkraftrad, sowie die kosten für eine 21er Abnahme + Gebühren auf der Zulassungsstelle, da Reimporte keine Zweischrift vom KBA bekommen, sind die Hauptgründe das viele Simson´s ohne Betriebserlaubnis angeboten oder mit Gefälschter.

  • Ach ckich mein Guter, es ging um Fahrzeuge die bis 60 Klamotten rennen dürfen.
    Auch hier schießt du plötzlich mit nicht geahnten Unterscheidungen quer...

    Konnt ja niemand ahnen, dass nen lustig gemeinter Seitenhieb dich dermaßen übers Stöckchen springen lässt.

    Hab dich lieb :wub:

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