Und warum wird dies bei Zulassungsfreien durchaus auch gemacht ?
Hin und wieder haben das schließlich auch User berichtet hier im Forum oder im Schwesterforum, wie auch über weiteres /anderes "Theater" was das erteilen einer BE betrifft..
Und warum wird dies bei Zulassungsfreien durchaus auch gemacht ?
Hin und wieder haben das schließlich auch User berichtet hier im Forum oder im Schwesterforum, wie auch über weiteres /anderes "Theater" was das erteilen einer BE betrifft..
Alles anzeigenEidesstattliche Erklärung, ja gibt es, die musste abgeben wenn die Papiere verloren hast um überhaupt neue zu bekommen, nur in der heutigen Zeit können das ja auch 40km/h Papiere gewesen sein.....
und meist musste auch noch ein Eigentumsnachweiß erbringen oder darüber halt auch eine Eidesstattliche Erklärung abgeben.
Auch wird dann in der Regel eine sogenannte "Aufbietung" gemacht, erst wenn die Zeit (glaube mindestens 18 Tage) rum ist gibt es die Freigabe für neue Papiere.
Papiere bekommst ja über eine 21er Einzelabnahme, aber ohne Nachweis das für das Moped die Regelung aus Einigungsvertrag zutreffen, halt nach bundesdeutscher StVZO/FZV kalt mit maximal 50km/h bis Bj. 2002.
An der Stelle verweise ich mal auf das Info-Blatt https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?…775#post1586775
steht im Prinzip alles drin.
Weshalb sagte mir dann die Dame der Zulassungsstelle diese Möglichkeit? Ich meine dafür ist das ja an Eidesstatt...
Wenn irgendeiner nachweislich herausfindet, das es doch Export Modell ist hat man die verdiente Strafe, da man ja angab es sei ein DDR Fahrzeug gewesen.
So und das sagte mir die Dame aus der Zulassungsstelle...
Das ist nicht meine Aussage!
Nein, kannste knicken...
Musste halt mit ganz viel Mut zur Prüfstelle gehen und dann auf die 60 km/h hoffen, oder dein Vater unterschreibt eine Eidesstattliche Versicherung, das Moped mal DDR war, und er dafür bürgen würde.
Und da er, denk ich mal, dafür nicht lügen würde (hoff ich) müsste man sich soweit nie Gedanken darum machen, dass man da Probleme bekommt weil man da gelogen hätte.
Nur naja, wenn soweit alle wissen das es mal ein DDR Fahrzeug war, und man sich zu 100% sicher ist, dann kann man soetwas in Betracht ziehen.
Wie macht man denn sowas das er so bürgen könnte? Und ich damit denn diesen anspruch hätte
Ruf erstmal auf der zulassungstelle an, schildere den dein fall und frag wie du die 60kmh zulassung bekommen kannst. Die sagen dir dann welche optionen du hast. Das ist leider bei jeder zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt
Ich hab meine 60 km/h Papiere vom TÜV ohne Probleme bekommen, an deiner stelle würde ich einfach mal zum TÜV oder Dekra gehen und nachfragen.
Hast du den deine TÜV Papiere / Gutachten auch von der örtlichen Zulassungsstelle abstempeln lassen ?
Ja klar hat alles ohne Probleme geklappt.
Dann hast du einfach Glück gehabt, das es so durchgerutscht ist.
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