Änderungsabnahme nach §19 STVZO- Eintragungen

  • Hallo,

    es hat noch bestimmt schon jemand ein Scheibenbremsanlage oder eine Kastenschwinge mit Teilegutachten eintragen lassen. Wie geht das dann auf der Zulassungsstelle vor sich ? Wo wird das eingetragen oder bekommt man nur ein Ergänzungsblatt für die bestehende BE / ABE ?

  • Hallo,

    Wenn du nur Teile hast die ein Teilegutachten haben musst du nicht nochmal zur Prüfstelle, du erhälst einfach ein Zettel mit den du mitführen musst, wo die neuen Eintragungen mit draufstehen und sofort gültig sind.

    Die Änderungsabnahme für meine neue ZT Wave Bremsscheibe mit passendem Bremssatteladapter (nur diese zwei Sachen, da nachgerüstet) haben mich so um die 40€ gekostet bei der Dekra.

    Wenn du allerdings Teile kombinierst, also ABE Teile mit Teilegutachten Teile dann wirds wieder eine 21er da beides nicht vom anderen Teil, sondern vom Rest der stino ist ausgeht... Dann müsste man wieder zur Zulassungsstelle und es würden Mehrkosten entstehen

  • Wie meinst du das: man muss nicht nochmal zur Prüfstelle - oder Zulassungsstelle ? Ich war ja beim Prüfer und der sagte, man muss noch zur Zulassungsstelle. Ach ja, einige Teile haben kein Teilegutachten aber trotzdem eine Änderungsabnahme erhalten. Eine Abnahme nach §19 ist günstiger wie eine Einzelannahme nach §21.

  • Also erst einmal...

    Ich weiß zwar nicht um welche Teile es konkret geht, dann hat aber der Prüfer, wenn er sagt du MUSST noch einmal zur Zulassungsstelle, keine Änderungsabnahme nach Paragraph 19 durchgeführt, weil wie du selber sagtest, Teile eingetragen wurden in die Papiere die eben keine Gutachten haben, oder dies spezielle Kombinationen sind usw usw...

    Daher wirst du eher eine Paragraph 21 Abnahme gemacht haben, da bei Paragraph 19 Abnahme man nur Dinge einträgt die ein Teilegutachten/ABE haben und man dann auch keine wilden Kombinationen hat die nochmal besonders geprüft werden müssen, das man eben nicht noch einmal zur Zulassungsstelle muss...

    Ich les aber nochmal fix nach, das ich nich unwahres sage, denn das was ich hier von mir gebe hat mir auch nur damals so mein Prüfer gesagt

    Edit: Es stimmt was ich gesagt habe, so sagt nämlich auch der TÜV :lol:

  • Also, die Teile ohne Gutachten sind keine sicherheitsrelevanten Bauteile ( z.B. Vergaser ). Es wurde alles nach §19 gemacht. Steht auch im Gutachten so drin. Beim PKW z.B. falls man ein Gewindefahrwerk mit Teilegutachten nach §19 abnehmen lässt, dann muß man mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( Zulassung ) und Teil 2 ( früher mal KFZ-Brief ) zur Zulassungsstelle und die Änderung in die Papiere eintragen lassen. Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug gibt es aber keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2, sondern nur die BE / ABE. Die Frage war: wie wird es dort eingetragen oder wird ein Zusatzblatt angefertigt, dass man mitführen muss ?

    Eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO kann immer dann vorgeschrieben sein, wenn an einem Fahrzeug An- oder Umbauen vorgenommen werden. Umgangssprachlich spricht man auch von einer „Eintragung“. Bleibt die Änderungsabnahme aus, ist die Betriebserlaubnis erloschen,

    Einmal editiert, zuletzt von Sperbär 50 (18. November 2024 um 23:03)

  • Naja in meinem Fall war das Moped freiwillig zugelassen, ist aber eben weiterhin ein Moped... Hat halt nur eine ZB Teil 1 und 2...

    Der Prüfer hat mir dann einfach einen Zettel in die Hand gedrückt den ich mitführen soll, damit ich nicht noch einmal zur Zulassungsstelle muss, da diese Bauteile mit Teilegutachten ja waren...

    Weil das Ding ist glaub ich folgendes, heutzutage ist es so vereinfacht, das bei Änderungsabnahmen wo TGAs oder E Prüfzeichen, ABEs o.Ä. vorliegen der Prüfer das quasi in die Papiere nachträgt und das dann genau dieser Schriebs ist den ich dann immer mitführen muss...

    Es muss allerdings spätestens vor dem Ab/Ummelden oder mit späteren 21er Eintragungen noch einmal nachgetragen werden in die Papiere damit die weiteren Eintragungen nicht irgendwo rumgeistern und auch irgendwann mal übernommen werden zur direkten Begutachtung bei HUs/Polizeikontrollen o.Ä. und der A4 Zettel da entfallen darf. (so laut Prüfer)


    Edit: Man muss beachten nach welcher Änderungsabnahme... Absatz 2 quasi nach 21 oder eben die du eher meinst nach Absatz 3 mit TGAs usw

  • Hallo,

    Wenn du nur Teile hast die ein Teilegutachten haben musst du nicht nochmal zur Prüfstelle,

    Was erzählst du denn da wieder :wallknocking: klar musste da zur Prüfstelle.

    Naja in meinem Fall war das Moped freiwillig zugelassen, ist aber eben weiterhin ein Moped... Hat halt nur eine ZB Teil 1 und 2...

    ZB Teil 2 = Kfz- Brief gibt es da nicht, nicht mal ein LKR hat diesen.

    Hallo,

    es hat noch bestimmt schon jemand ein Scheibenbremsanlage oder eine Kastenschwinge mit Teilegutachten eintragen lassen. Wie geht das dann auf der Zulassungsstelle vor sich ? Wo wird das eingetragen oder bekommt man nur ein Ergänzungsblatt für die bestehende BE / ABE ?

    Ja die Scheibenbremse und Lenker von PZ-Tuning, mehrfach über 19er Änderungsgutachten.

    Wenn die Abnahme nach §19 erfolgt brauchst du doch eigentlich nicht auf die Zulassungsstelle, da steht im dem 19er Änderungsgutachten drin, das eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren erfolgen muss.

    Das stande bei denen die ich abnehemen lassen haben im 19er Änderungsgutachten drin, schau mal bei dir ach.

    Das 19er Änderungsgutachten musste halt immer mitführen.

    Wenn trotzdem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgen soll (schade um die Kohle) dann kommt es darauf an wie es die Zulassungsstelle dies Handhabt, entweder ein Ergänzungsblatt oder sie stellt eine neue BE aus.

    Dabei kann auch durchaus eine Rolle spielen ob du eine KTA-BE, KBA Zweitschrift oder über eine 21er erteilte hast.

  • Ich war vorhin bei der Zulassungsstelle. Die " guten " Frauen waren damit absolut überfordert. Sie wollten von mir ZL Teil 1 & 2 haben. Die eine wollte sogar etwas auf die KBA Papiere schreiben ?! Ich hatte dann dort gefragt, ob es kein Formblatt gibt, wo so etwas eingetragen wird ?! Ich hatte dann aus Spaß gefragt, wie es auch mit einer freiwilligen Zulassung für zulassungsfreien Fahrzeuge aussieht.....dann war es ganz vorbei. Ich bin dort wieder raus und zum Gutachter gefahren. Das Gutachten nach §19 habe ich umändern lassen, nach einem Gutachten nach §21 ( noch mal etwas bezahlt ). Dann wieder hin zu Zulassungsstelle und dann ging es. Die eine Frau wollte noch einen Eigentumsnachweis von mir sehen ?! Ich hatte den Versicherungsschein und die KBA-Papiere.....

  • Was erzählst du denn da wieder :wallknocking: klar musste da zur Prüfstelle.

    Ich weiß ne mehr worans lag, aber ich meine Zulassungsstelle, ouuffff

    An sich war ja der Rest unter diesem Satz richtig, es war halt leider nur da der Satz falsch, da es eigentlich wie du sagtest die Zulassungsstelle ist bei der man nicht hin muss wenn man nur TGAs hat.

    ZB Teil 2 = Kfz- Brief gibt es da nicht, nicht mal ein LKR hat diesen.

    Wieso hab ich dann bitte eine ZB Teil 2 bekommen, ai Gott... Ich glaube das ist dann etwas länderabhängig, wer wie was ausstellt 🤣

    Die eine Frau wollte noch einen Eigentumsnachweis von mir sehen ?! Ich hatte den Versicherungsschein und die KBA-Papiere.....

    Naja Kaufvertrag halt 🤷🏼🤣

  • Wieso hab ich dann bitte eine ZB Teil 2 bekommen, ai Gott... Ich glaube das ist dann etwas länderabhängig, wer wie was ausstellt 🤣

    Ehr von vom Wissen oder Unwissenheit des Personals auf der Zulassungsstelle.

    Ich war vorhin bei der Zulassungsstelle. Die " guten " Frauen waren damit absolut überfordert. Sie wollten von mir ZL Teil 1 & 2 haben.

    Mittlerweile musst man denen erklären wie es geht, sofern man es als Kunde weiß.

  • Die eine wollte sogar etwas auf die KBA Papiere schreiben ?!

    Hab ich auch schon gesehen. Auf der Rückseite unter dem Hinweiskästchen. Mit ihrem fortschrittlichen Nadeldrucker nen Psalm reingehackt und anschließend gesiegelt.
    Der Prüfingonör knallt da auch seine Sticker nach der HU bei S70 oder SR 4-3 drauf.

  • Wenn das Mopped als Leichtkraftrad zugelassen ist, dann Steuerfrei bei 125ccm, ists als Kraftrad m. Lb. geführt, dann werden auch bei 125ccm Steuern fällig.
    Klingt komisch? Is aber so.
    Betrifft so manchen MZ RT/ES/TS Fahrer.

    Es kommt also primär auf die Fahrzeugklasse an.

    Aber gut, werden sicherlich auch wieder manche seltsam finden oder angehende Tüver lustig finden ;]

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