Eintragung PZ Gabelbrücke & Lenkerklemmung

  • Hallo,

    Ich war heute bei der DEKRA wegen Eintragung meiner PZ-Tuning-Gabelbrücke sowie der Lenkerklemmung.
    Leider wurde die Abnahme verweigert, da aktuell ein ZT-Lenker verbaut ist und zudem eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 102 km/h vorliegt.

    Im vorliegenden Gutachten ist lediglich aufgeführt, dass die Teile für Modelle wie S70, S83 etc. geprüft wurden – also Fahrzeuge, die serienmäßig nur 75 km/h eingetragen haben. Das war für den Prüfer leider nicht ausreichend.

    Daher meine Frage an euch:
    Hat jemand zufällig ein Vergleichsgutachten oder eine Eintragung, bei der die PZ-Gabelbrücke bei höherer eingetragener Geschwindigkeit erfolgreich abgenommen wurde?

    Außerdem suche ich ein Gutachten oder eine Eintragung für die Kombination aus ZT-Lenker und PZ-Tuning-Lenkerklemmung.


    Wäre unendlich dankbar, wäre bisschen ungünstig jetzt das ganze Set gekauft zu haben & nun nicht eingetragen zu bekommen.

  • Warum hast du nicht vor dem Kauf geklärt, ob du den scheiß überhaupt eingetragen bekommst?

    Weil das PZ Gutachten nirgends öffentlich zugänglich war & ich da nicht dran gedacht hab, dass das aufgrund der Höchstgeschwindigkeit n Problem werden könnte?

    Habe erwartet / gehofft, dass dort im Gutachten ne konkrete Geschwindigkeitsangabe steht und die das wie bei ZT für 110km/h prüfen, dort steht jedoch keine konkrete Vmax Angabe, sondern nur für welche Fahrzeuge das geprüft wurde.

    Ist nunmal jetzt verbaut, da hilft dein Kommentar recht wenig weiter.

  • Steht das in der beschreibung oder sonst irgendwo das es nur für serienfahrzeuge( auch s70 usw?) ist? Wenn nicht kann man eventuell den weg über arglistiger täuschung gegen und sich sein geld wieder holen

  • Steht das in der beschreibung oder sonst irgendwo das es nur für serienfahrzeuge( auch s70 usw?) ist? Wenn nicht kann man eventuell den weg über arglistiger täuschung gegen und sich sein geld wieder holen

    In der Produktbeschreibung steht da recht wenig bzgl. der Zulassung, gehe aber nicjt davon aus, dass sich der Ärger da wirklich lohnt.

    Habe jetzt mal angefragt bis wieviel km/h die Bauteile geprüft sind. Sollte da 100km/h+ rumkommen, würde er es auch eintragen.

  • Was ein Leim. Wie ist das sonst im Motorradbereich? Es gibt ja doch die ein oder andere gefräste Gabelbrücke, wie auch Lenkerklemmungen und ich kann mir nicht vorstellen, dass dort sämtliche Lenker von LSL, Lukas, TRW usw geprüft werden für das Gutachten.

    Mein Moped lebt! Es qualmt, es säuft und manchmal bumst es auch. ^^

  • Was ein Leim. Wie ist das sonst im Motorradbereich? Es gibt ja doch die ein oder andere gefräste Gabelbrücke, wie auch Lenkerklemmungen und ich kann mir nicht vorstellen, dass dort sämtliche Lenker von LSL, Lukas, TRW usw geprüft werden für das Gutachten.

    Keine Ahnung wie das dort ist, aber der Prüfer meinte, dass das Gutachten somit nur i.V.m. Ori Lenker bzw. Den anderen geprüften Lenkern gilt, wies auch ausdrücklich im Gutachten steht.

  • Ja manche stellen sich da halt sehr arscheckig an. Dienst nach Vorschrift. GENAU so, wie es im Gutachten steht. Vor 20-30 Jahren haben die fast alles eingetragen 😅

    Meinst in dem Fall lieber nochmal gucken was n anderer Prüfer sagt? Müsste ansonsten jetzt ne neue Telegabel holen (weil die PZ ja andere Anbauteile wie ZT Bremssattel ausschließt), die Gabelbrücke und die Lenkerklemmung raushauen.

    Der Pz Support meinte auf meine Frage mit wieviel km/h die geprüft wurde nur:

    „die Gabelbrücke und Lenkerklemme musste ein Festigkeitsgutachten haben um ein Teilegutachten zu bekommen. Dieses konnten wir natürlich nachweisen.

    Mit der Geschwindigkeit hat das nichts zu tun. Trotzdem kannst du dich Vorher bei einer Prüfstelle in deiner Nähe informieren.“

  • Meinst in dem Fall lieber nochmal gucken was n anderer Prüfer sagt?

    Das kannst du machen. Dann kommt aber wieder der Ckich um die Ecke und sagt, dass das ganze dann einer Nachprüfung nicht standhält, wenn es ein gutmütiger Prüfer abgesegnet hat, die oder der Nachprüfer aber knallhart ist. Aber das ist dann halt so und die Gefahr besteht. Ich kann dir nur einen Rat geben: Informiere Dich in Zukunft vorher. Am besten wegen jedem kleinen Furz. Die Prüfingenieur sind mittlerweile dermaßen empfindlich und gereizt. Ich habe vor 2 Jahren keinen TÜV auf mein Auto bekommen weil die Reifen 1cm zu SCHMAL waren. Und gerade was die Simson Mopeds angeht. Das hat in den letzten Jahren so dermaßen Überhand genommen mit den bauartlichen Veränderungen, dass die da mittlerweile alles bis aufs kleinste Hieb und stichfest nachgewiesen haben wollen. Ich weißnicht, ob die da mal vom KBA eine auf den Deckel bekommen haben, oder was da los war. Ich weiß nur, dass ich kein tüv Prüfer sein möchte. Wenn was passiert, kriegen die eine vor den Bug. Und den Schuh will sich keiner mehr anziehen. Deswegen lassen die nichts mehr durchgehen.

  • Ich hatte auch gemischt. SB VR1,6", Bremspumpe & Bremssattel von MZA, Bremsscheibe & Gabel von ZT, Bremsleitung von ProBrake, Kastenschwinge von ZT, 1,85HR von MZA, 80/90" Reifen Touring Force von Mitas, Dellorto Vergaser, PZ Tuning Lenkerklemme, Simson MS50 Lenker. In den Papieren steht jetzt u.a. Simson Sonder-Lenker.

  • Das kannst du machen. Dann kommt aber wieder der Ckich um die Ecke und sagt, dass das ganze dann einer Nachprüfung nicht standhält, wenn es ein gutmütiger Prüfer abgesegnet hat, die oder der Nachprüfer aber knallhart ist.

    Was erzählst du da für Käse?

    Wenn das Teil ein Teilegutachten oder ABE hat und das soll in Kombination mit anderen Teilen, die ein Teilegutachten/ABE haben abgenommen werden, liegt es am Prüfer diese Kombination zu prüfen und abzunehmen wenn nichts dagegen spricht.

    Was anderes ist es wenn laut Teilegutachten eine Kombination mit anderen "Zubehör" ausgeschlossen wird oder diese Teile kein Teilegutachten/ABE haben.

  • Was erzählst du da für Käse?

    Wenn das Teil ein Teilegutachten oder ABE hat und das soll in Kombination mit anderen Teilen, die ein Teilegutachten/ABE haben abgenommen werden, liegt es am Prüfer diese Kombination zu prüfen und abzunehmen wenn nichts dagegen spricht.

    Was anderes ist es wenn laut Teilegutachten eine Kombination mit anderen "Zubehör" ausgeschlossen wird oder diese Teile kein Teilegutachten/ABE haben.

    überhaupt keinen!

    wenn die abe und das gutachten wasserdicht ist, gibt es natürlich keine probleme. ich sprach von prüfern, die mal ein auge zudrücken und estwas eintragen, was sie eigentlich nicht hätten eintragen dürfen.

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