• Ich klinke mich hier mal mit ein, weil das Thema ganz gut passt. Falls jemand eine 320mm PZ Bremsscheibe besitzt, würde ich mich freuen, wenn er mal nachmisst, ob diese exakt 320mm hat oder etwas weniger (bspw 318mm). Bitte mit Stahllinieal oder ähnlichen messen. Ich denke ein Zollstock ist zu ungenau.


    Vielen Dank

    Mein Moped lebt! Es qualmt, es säuft und manchmal bumst es auch. ^^

  • Das Teilegutachten bleibt gültig, ist nur die Frage ob der Prüfer die Kombination, ZT Gabel und PZ Bremssattel, Bremsscheibe usw. abnimmt.

    Das muss man halt im Vorfeld abklären.

  • Ich habe aber in einem anderen Beitrag von: Toni_04

    Dem kann ich nur zustimmen... Hab selber die ZT Scheibenbremsanlage und nen Kumpel von mir die PZ Scheibenbremsanlage...

    Und in dem Teilegutachten von PZ steht explizit:

    "Der Anbau des Bremssattels inkl. Adapter ist nur in Verbindung mit der PZ-Tuning Telegabel [...] sowie der originalen Scheibenbremstelegabel möglich".

    Damit wird ZT exklusiv von ausgeschlossen und man darf den PZ Bremssattel NICHT an der ZT Telegabel verbauen.

  • Ich habe aber in einem anderen Beitrag von: Toni_04

    Dem kann ich nur zustimmen... Hab selber die ZT Scheibenbremsanlage und nen Kumpel von mir die PZ Scheibenbremsanlage...

    Und in dem Teilegutachten von PZ steht explizit:

    "Der Anbau des Bremssattels inkl. Adapter ist nur in Verbindung mit der PZ-Tuning Telegabel [...] sowie der originalen Scheibenbremstelegabel möglich".

    Damit wird ZT exklusiv von ausgeschlossen und man darf den PZ Bremssattel NICHT an der ZT Telegabel verbauen.

    Die ZT-Gabel ist an Ende auch nur ein Nachbau (Maßlich gesehen) der originalen Marzocchi Gabel. Also sehe ich da kein Problem das zu mixen. Am Ende hat immer der Prüfer das letzte Wort. Aber wenn sich der Prüfer etwas mit den Gabeln auseinandersetzt, wird er keine Probleme finden das querzuverbauen.


    Und was ist mit original Scheibenbremsgabel gemeint? Die Marzocchi oder die mit Simson Schriftzug? Ist etwas schwammig formuliert

    Mein Moped lebt! Es qualmt, es säuft und manchmal bumst es auch. ^^

  • Laut Toni_04schon. Aber hab jetzt auch nichts gefunden.

    Weil es halt nicht im Teilgutachten steht.

    Verbaust du jetzt alle Teile die im Teilegutachten stehen oder die im Zusatz-Teilegutachten kann der Umbau per 19er Änderungsabnahme abgenommen werden.

    Wird nun eine andere Gabel verbaut, für diese auch ein Gutachten gibt, kann durchaus ein Prüfer diese Kombination im Rahmen einer 21er Einzelabnahmen begutachten und abnehmen wenn diesen Positiv verläuft.

    Ob dies nun der jeweilige Prüfer macht, sollte man halt vorher abklären.

    Übrigens Toni_04 hat selber beim Umbau vorne auf Scheibenbremse an seiner Schwalbe, auch Teile vom PZ und ZT verbaut und abgenommen bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (6. Dezember 2025 um 23:10)

  • Laut Toni_04schon. Aber hab jetzt auch nichts gefunden.

    Kann sein das ich das irgendwann mal gesagt habe, wäre cool wenn du mir das sagen könntest wo genau das gewesen ist, hab mir das ned gemerkt 🫣

    Aber ja, laut einem PZ Mitarbeiter ist es eigentlich nicht gern gesehen die Dinge da zu vermischen, da doch hin und wieder mal kleine Probleme auftreten.

    Schließlich liegt der Teufel im Detail, wie bei der ZT Wave und bei der PZ Wave die konische Bohrung für die Befestigungsschrauben....

    Diese sind minimal anders gesetzt und dadurch muss man die Bremsscheibe bzw. das Rad minimal anders ausgleichen im Bezug zum Bremssattel.

    Übrigens Toni_04 hat selber beim Umbau vorne auf Scheibenbremse an seiner Schwalbe, auch Teile vom PZ und ZT verbaut und abgenommen bekommen.

    Also so habe ich das eben hier erlebt... Es ging alles, und habe es dann entsprechend bei 21er Einzelabnahme als Kombination mit der PZ Bremsanlage und Schwinge eintragen lassen. Natürlich mit Test- und Bremsfahrten (vom Prüfer) verbunden, damit auch wirklich alles funktioniert und man da keinen Schmuh macht. 👍🏼

    Lag vielleicht damals auch daran das ich per Einzelabnahme Scheibenbremse hinten auf die PZ Schwinge habe eintragen lassen bei der Schwalbe, aber das sei dann wieder was ganz Anderes, weil das komplett gemixt ist aus Teilen mit Zulassung und Gutachten/Nachweisen etc. pp. ... 🙈

  • Dass dir das ein PZ Mitarbeiter sagt ist klar. Technisch ist erstmal egal welches Logo auf den Teilen steht. Wenn die Teile geprüft sind und alles korrekt verbaut wurde gibt's da i. d. R. kein Problem. Es wird auch nicht "exklusiv" irgendwas im Gutachten ausgeschlossen. Wenn Du verschiedene Teile kombinierst sind die Vorgaben im Gutachten nicht mehr erfüllt und es muss per 21er abgenommen werden. Du könntest genauso ein Originalbauteil eines Fremdfabrikats nehmen zB Brembosattel von einem anderen Motorrad. Geht prinzipiell genauso. Hat halt nur in der Konstellation kein explizites Gutachten und muss per Einzelabnahme begutachtet werden.

  • Aber ja, laut einem PZ Mitarbeiter ist es eigentlich nicht gern gesehen die Dinge da zu vermischen, da doch hin und wieder mal kleine Probleme auftreten.

    Schließlich liegt der Teufel im Detail, wie bei der ZT Wave und bei der PZ Wave die konische Bohrung für die Befestigungsschrauben....

    Diese sind minimal anders gesetzt und dadurch muss man die Bremsscheibe bzw. das Rad minimal anders ausgleichen im Bezug zum Bremssattel.

    Da ist dir Quark erzählt worden, die können gar nicht anders gesetzt sein. Die SB-Nabe gibt quasi die Bohrung vor und die sind bei der SB-Nabe von MZA, ZT, SaMo identisch, wie die ganze SB Aufnahme an der Nabe. Die Schrauben zur Befestigung der Bremsscheibe sind normale DIN Senkkopfschrauben glaube mit 10.9 Festigkeitsklasse.

    Technisch ist erstmal egal welches Logo auf den Teilen steht. Wenn die Teile geprüft sind und alles korrekt verbaut wurde gibt's da i. d. R. kein Problem.

    Leider ist es so nicht, es gibt genug Prüfer, die nehmen es nicht ab wenn wenn da Teile verbaut wurden die nicht im Gutachten stehen.

    Genau deswegen sollte man dies vorher mit der Prüfstelle/Prüfer abklären obs machbar ist.

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