LT 5-Gang-Getriebe mit ZT 50N TGL

  • Hallo liebes Forum,
    ich überlege mir, zu Weihnachten ein 5-Gang-Getriebe zu schenken. Wie notwendig es bei einem ZT 50N TGL ist, sei mal dahingestellt, aber ich hab Lust aufs Ausprobieren und ein neues Projekt.
    Da der Zylinder nun keine Rakete ist, habe ich an das Getriebe von Langtuning mit der kurzen zweiten Gang gedacht, um den Gangschluss zwischen 1. und 2. zu verbessern.
    Nun meine Fragen:
    1. Gibt es Erfahrungen zur Haltbarkeit von diesem Getriebe?
    2. Wie schätzt ihr das ein: Reicht der Zylinder aus, um den 5. Gang einigermaßen sinnvoll nutzen zu können?
    3. Falls der 5. zu lang wäre, könnte ich auf 14 Zähne beim Ritzel runtergehen. Aber der 1. Gang ist ja eh schon ziemlich kurz. Würde dann das Getriebe mit dem langen 1. mehr Sinn ergeben?
    4. Der Zylinder hat ja mittlerweile ein Teilegutachten. Wie schätzt ihr die Chancen ein, den entweder mit dem 5 Gang Getriebe mit kurzen 2. oder mit einem 14 Ritzel und dem langen 1. eingetragen zu bekommen?
    Ich bin gespannt auf eure Expertise.

  • 1. Ja. Für diesen Zylinder mehr als ausreichend.

    2. 5 Gang ist prinziell fast immer sinnvoll. Wenn der fünfte nicht ausdreht, runterritzeln.

    3. Langer erster Gang ist bei der Leistung Quatsch. Da eher ne kurze zwei.

    4. Problemlos möglich. Entscheidend ist die Vmax. Spätestens hier musst Du das übers Ritzel regeln.

  • Für den TGL-Zylinder würde auch das auch das Stino MZA-5 Gang Getriebe ausreichen.

    Ein 5. Gang mit 24:32 Übersetzung nutzen zu können musst du definitiv runterritzel, sonst ist die Übersetzung zu lang, das Schaft TGL der nicht.

    Mit einen 13er Ritzel ist man von der Gesamtübersetzung im 5. Gang (mit 24:32) gleichauf wie beim Stino 4. Gang im 4.Gange und 15er Ritzel.

    Den TGL Zylinder in Verbindung mit 5 Gang Getriebe, wirst du wahrscheinlich nicht abgenommen bekommen (mal ein blick ins Gutachten werfen).

    Selbst nur ein 5. Gang abgenommen zu bekommen, ist nicht ohne, da muss Nachweis erbracht werden das die 60km/h eingehalten wird usw.

    Ein langer 1.Gang ist bei der Leistung des Motors kontraproduktiv. Davon kann man nur abraten, selbst in Verbindung mit einen 13er Ritzel.

    3 Mal editiert, zuletzt von ckich (12. Dezember 2025 um 14:33)

  • Oha, das wäre mir neu. Hatte noch nie Probleme ein 5Gang eingetragen zu bekommen. Dass die 60Km/h eingehalten werden, wird bei der TGL-Abnahme ohnehin geprüft.

    Habe letzte Woche eine originale S70 mit 5Gang getüvt. Hier wurde ein 14er Ritzel eingetragen damit es mit den 75Km/h passt.

    Einmal editiert, zuletzt von oel666 (12. Dezember 2025 um 14:49)

  • Ich habe noch nie etwas eintragen lassen, hab also keine Erfahrung. Aber eine Überprüfung der Gesamtübersetzung ist doch nur schwer möglich, oder? Da kann ja sonst eine Übersetzung im Getriebe arbeiten. Sieht man ja nicht von außen...
    Reicht dann den Prüflern gegebenenfalls einfach, 5Gang und 13er Ritzel zu vermerken, solange 60km/h passt? (Ich vermute mal, das ist eine Frage die ich lieber dem Prüfer stellen sollte.)

  • Oha, das wäre mir neu. Hatte noch nie Probleme ein 5Gang eingetragen zu bekommen. Dass die 60Km/h eingehalten werden, wird bei der TGL-Abnahme ohnehin geprüft.

    Das die 60km/h eingehalten werden, davon muss sich nun mal der Prüfer überzeugen und die Änderungen es entsprechen dokumentieren, sonst ist die Abnahme nichts Wert.

    Entsprechend dokumentieren heißt das dann, wenn ein Prüfer sich darauf einlässt und das 5 Gang (mit 24:32) abnimmt, das er auch die geänderte Sekundär Übersetzung 13/34, mit einträgt.

    Bei den Mopeds die ZT mit 5-Gang verkauft, steht es meines es meines Wissen auch die 13/34 mit drin.

    Mit einen kurzen 5. Gang 23/32, sieht es da ganz bescheiden aus, bezüglich der 60km/h, mit 13er Ritzel wird es da zu kurz und mit 14er ist es zu lang.

    Habe letzte Woche eine originale S70 mit 5Gang getüvt. Hier wurde ein 14er Ritzel eingetragen damit es mit den 75Km/h passt.

    Das geht schon in Richtung Äpfel Birnen Vergleich.

    Hier ist V-max nicht maßgeblich für die Fahrzeugart, was es ja beim KKR ist.

    Aber eine Überprüfung der Gesamtübersetzung ist doch nur schwer möglich, oder?

    Richtig, deswegen muss der Prüfer auch Überprüfen das die 60km/h eingehalten werden zb. auf eine Messstrecke.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (12. Dezember 2025 um 15:41)

  • Die Kombi TGL Zylinder plus 5 Gang bis 60km/h wäre auch meine Wunschkombi die ich bauen möchte.

    Im Info Video zum TGL wurde auch gesagt das bei der Prüfung explizit ein Fahrzeug mit 5 gang Getriebe dabei war. Sekundärübersetzung 13/34.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    Ab Minute 3:25

  • Im Info Video zum TGL wurde auch gesagt das bei der Prüfung explizit ein Fahrzeug mit 5 gang Getriebe dabei war. Sekundärübersetzung 13/34.

    Aber leider wird nicht klar und deutlich, ob das es auch im Gutachten steht.

    Wenn es drin stehen dann würde das Gutachten ja quasi zwei Fliegen mit einer klappe schlagen.

    Interessant wäre da auch welches 5 Gang, das mit Stino 1. Gang oder das mit mittleren.....

    Das Gutachten kann man leider nicht Download wie die anderen.

    3 Mal editiert, zuletzt von ckich (12. Dezember 2025 um 15:53)

  • Ich verstehe das Problem nicht. 5. Gang 24:32 und Sekundär 13:34 bei ner 50er als KKR. Testet mein Prüfer indem er sein GPS anschnallt und ne Runde fährt. Gängige Praxis. In der Abnahme steht dann *mit 5Gang Getriebe* und die Zähnezahl sekundär.

    Einmal editiert, zuletzt von oel666 (12. Dezember 2025 um 22:58)

  • Also ich habe bei meiner Tuning Simson aus früherem Besitz (Anfang diesen Jahres) auch ein 5 Gang Getriebe eintragen lassen - ZT 5 Gang lang. Natürlich i.V.m. 13/34 Sekundärübersetzung, als auch sogar Ronge 16/54 Primärtrieb-Übersetzung.

    Die Gesamtübersetzung war rechnerisch nahezu gleich auf wie original, daher war das da kein Problem dies eintragen zu lassen. Es wurde auch mal eine kleine Testfahrt dazu gemacht mit entsprechenden Gerät und da fuhr das Moped auch nur so ca. 65 km/h, war daher alles im Rahmen, da auch ein DDR Zylinder drauf war der durch seinen neuen Schliff einiges an Leistung herausholen konnte 👍🏼

    Achso, und bezüglich dem Thema Übersetzung des ersten und letzten Ganges beim langen 5 Gang (bspw. ZT):

    Bin dabei der Meinung, das durch das hohe Drehmoment welches solche Zylinder haben, das diese auch mit langem Getriebe fahren können. Da ich finde das dies auch die Anfahrt ziemlich angenehm macht, da nun der Gangwechsel entspannter ist zwischen 1 und 2, als auch zwischen 4 und 5. So zumindest aus den Erfahrungen auf meiner anderen originalen Schwalbe(die in rot in meinem Profil) mit 50ccm Drehmomentzylinder (siehe neuem Thread).

    PS: Werde das in der neuen Saison dann auch bei meiner "Tuning" Schwalbe aus meinem Profilbild machen, allerdings nur mit 13/34 Sekundärübersetzung und originalem Primärtrieb.

    billiardgrüne KR51/2L mit Scheibenbremse vorne & hinten (1982)

    Einmal editiert, zuletzt von Toni_04 (12. Dezember 2025 um 19:03)

  • Reicht dann den Prüflern gegebenenfalls einfach, 5Gang und 13er Ritzel zu vermerken, solange 60km/h passt?

    Ganz genau. Hör dich um und such dir einen Prüfer der Plan von der Materie hat und vor allem auch Bock drauf. So ein verharzter Korinthenkacker kostet nur Nerven.

  • Danke für die vielen Infos!

    Dann werd ich wohl das Gutachten mal Nachordnern müssen. Gab es noch nicht, als ich den Zylinder gekauft habe.

    Andere Frage: Ist jemandem ein Schraubenrad vom Tacho für ein Ritzel mit 13 Zähnen geläufig? Oder bleibt nur Nabenantrieb, wenn es analog bleiben soll?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!