Wie komme ich am besten an Export Rahmen

  • Auch so banale Dinge wie z.B. die Historie in der Werkstatt vom Fahrzeug war. Wir hatten viele die ein gebrauchtes Auto gekauft haben und wissen wollten ob z.B. alle Rückrufaktionen gemacht wurden.

    Diese Information sind keine Personen bezogene Daten und können daher ein Kaufinteressenten gesagt werden.. Die Rechnung dürfen nicht einfach so weitergegeben oder zur Einsicht vorgelegt werden.

  • Das Autohaus gehört zu einer Holding mit eigener Rechtsabteilung. Und auf einer Schulung wurde uns erklärt das es nicht zulässig sei diese Daten weiterzugeben wenn die Punkte wie von mir erwähnt nicht erfüllt sind. Ich kann nur das weitergeben was die Anwälte uns sagten.

  • AlexING wenn du nachweislich der Besitzer des fahrzeuges bist solltest du eigentlich auskunft bekommen. Allerdings logischerweise nichts wo alte halterdaten erkennbar sind. Preise glaube ich auch nicht.

    Aber das von dir angesprochene Beispiel der rückrufaktionen sollte man dir sagen können.

  • Für die Preisauszeichnung gibt es Gesetzlichen Vorgaben und da gehört der Kilometerstand, Gesamtlaufleistung wenn die vom Kilometerstand abweicht, Vorbesitzer Anzahl usw. rein.

    Angaben zu Unfallschäden, zu machen, ist man verpflichtet auch zum Schadensumfang.

    Sind das etwa alles keine Fahrzeugbezogenen Daten ?

    Das beißt sich mit deiner Aussage bzw. mit der von der Rechtsabteilung.

    Nur mal so, wenn jemand ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft hat vom Händler, spätestens dann hat er sogar Personen bezogene Daten bekommen, ob der vorherige Halter das will oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (22. Dezember 2025 um 21:27)

  • Der Besitzer bekommt auch Auskunft, aber nicht telefonisch. Der Besitzer/Halter wenn mich telefonisch kontaktiert darf ich ihm nicht einmal sagen was er für ein Kennzeichen hat sollte er danach fragen. Unfallschäden sind klar, aber keine weiteren detaillierten Informationen über die Werkstatthistorie darf an Dritte weitergegeben werden.

    EDIT: Noch ein Beispiel das ich schon mehrfach hatte. Kunde war zur Reparatur da und rief nach ein paar Wochen oder Monaten an und wollte Infos aus der Rechnung. Nein, nicht am Telefon. Er muss persönlich vorbeikommen und dann kann ich ihm die Rechnung gerne nochmal ausdrucken oder er bekommt sie per Post. Und bevor jetzt noch mehrfach gefragt wird über Sinn oder die Richtigkeit. Das Thema war so ernst das Mitarbeiter die dagegen verstoßen einen Abmahnung bekommen.

    EDIT 2: Essenziell wichtige Rückrüfaktionen regelt das KBA, da bekommt der Halter Post. Alles andere das mit im Zuge von Wartungsarbeiten oder Inspektionen durchgeführt wird erfährt der Kunde wenn er in die Werkstatt kommt und einen Termin vereinbart oder spätestens bei der Auftragseröffnung wenn er mit dem Serviceberater spricht. Zukünftige Besitzer können erfragen ob Rückrufaktionen/Kampagnen noch offen sind, aber nicht was schon alles abgearbeitet wurde.

    6 Mal editiert, zuletzt von AlexING (22. Dezember 2025 um 21:43)

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