Wie bekommt man Papiere mit KBA Ablehnung?

  • Hallo,

    also seit ein paar Monaten steht meine neuaufgebaute Simson S51 in der Garage. Ganz zum Anfang vor dem Aufbau wurde auch ein Antrag beim KBA gestellt. Doch nach 20 Wochen haben sie den Antrag abgelehnt weil die Schriftart der FIN anscheinend Falsch ist. Ich habe auch keinen schriftlichen Nachweiß das der Rahmen in der DDR in den Verkehr kam. Kann ich zum TÜV oder Dekra für Papiere? Oder muss ich einen Ahnungslosen Prüfer auftreiben der das ganze durchgehen lässt?

    LG

  • abgelehnt weil die Schriftart der FIN anscheinend Falsch ist.

    Da hast voll in Klo gegriffen mit dem Rahmen/Moped.

    Dann ist die FIN selbst eingeklöppelt, dafür bekommst du keine Betriebserlaubnis bzw. kannst keine erlangen wenn nicht nachweisen kannst, das die legal auf den Rahmen gekommen ist.

    Zitat

    Kann ich zum TÜV oder Dekra für Papiere? Oder muss ich einen Ahnungslosen Prüfer auftreiben der das ganze durchgehen lässt?

    Ob der Prüfer das bezüglich der 60km/h durchgehen lässt ist uninteressant, da die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilt und wenn die nur eine mit 50km/h erteilen, aber da mit einen 21er Gutachten wo 60km/h drin steht da auftauchst, kannst gleich wieder abtreten und nochmal ein neues 21er Gutachten machen lassen.


    Normal läuft es folgender maßen ab.

    Wie im Ablehnungsschreiben steht, ist für die Erlangung eine BE die Zulassungsstelle der erste Ansprechpartner, die sagen dir wie und ob mit 50 oder 60km/h eine BE erlangen kannst für dein Moped.

    Danach geht es zur Prüfstelle und die erstellen entsprechend das 21er Gutachten wenn das Moped auch den Vorschriften entspricht.

    Mit diesen 21er Gutachten muss du dann wieder zur Zulassungsstelle und die erteilen dann ein BE.


    Nützt dir nur alles nicht wenn da die FIN jemand selbst auf den Rahmen eingekoppelt hat, selbst wenn da ein Ahnungslosen/Blinder Prüfer das Gutachten erstellt und die Zulassungsstelle die BE erteilt, ist das ganze nichts wert.

    Wenn da nichts in der BE davon steht das die FIN legal auf den Rahmen eingeschlagen wurde, nimmt dich die Rennleitung bei einer Kontrolle hoch und der Urkundenfälschung bezichtigt.

  • Die Rahmennummer wurde polizeilich geprüft und ist sauber. Somit denke ich dass die Rahmennummer eher nicht gefälscht ist. Es sei denn der Rahmen wurde als Ersatz benutzt. Die Tage rede ich noch mit einem Prüfer und ich werde Mal versuchen die Rahmennummer mit einer anderen zu vergleichen. Ansonsten muss wohl ein neuer Rahmen her oder?

    Danke für die Antwort

  • Habe etwas recherchiert und überprüft. Unten am Rahmenfuß befindet sich das MZA Logo somit ist dieser auf jeden Fall ein Nachbau Rahmen. Da ich aber das originale Typenschild habe könnte ich es doch diesmal legal machen wenn das möglich ist, richtig? Denn wie gesagt ist diese Nummer sauber.

  • Da ich aber das originale Typenschild habe könnte ich es doch diesmal legal machen wenn das möglich ist, richtig?

    Nein,

    Um Legal eine FIN auf ein Ersatzrahmen zu bekommen benötigt man den alten Rahmen mit der orginal eingeprägten FIN ohne den geht es nicht.

    Um Legal eine FIN auf ein Ersatzrahmen zu übertragen, muss man mit der der BE vom Moped auf die Zulassungsstelle und da eine Schlaggenehmigung beantragen. Mit der Schlaggenehmigung, der BE, den alten und neuen Rahmen geht man zur Prüfstelle zb. zur Dekra, die dann die FIN auf dem neuen Rahmen einschlägt und diese durch TP-Siegel begrenz. Die FIN auf den alten Rahmen wird gleichzeitig ungültig gemacht.

    Wenn das Moped wieder komplett ist musste es dann bei dieser Prüfstelle vorstellen, zweck 21er Abnahme, wo der Rahmenwechsel dokumentiert wird. Damit musste dann auf die Zulassungsstelle, die dir dann eine neue BE ausstellen in dem der Rahmenwechsel vermerkt ist.

    Hast du jetzt kein offizelles Dokument, das die FIN legal auf den Rahmen gekommen ist, kannst den Rahmen nur noch entsorgen, sonst läufst in Gefahr das dir Urkundenfälschung vorgeworfen wird.

    Die Rahmennummer wurde polizeilich geprüft und ist sauber.

    Das sagt überhaupt nicht aus ob die FIN sauber ist Das sagt nur das zum Zeitpunkt der Abfrage nichts bezüglich der FIN vorliegt, also keine Diebstahl Meldung oder die BE dem Fahrzeug nicht entzogen wurde, mehr aber auch nicht.

    Sagt nichts darüber aus ob es da noch Moped mit der FIN gibt, auch nicht ob die FIN sich jemand ausgedacht und in ein Ersatzrahmen eingeklöppelt hat usw.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (9. Januar 2026 um 22:44)

  • Hallo,

    also seit ein paar Monaten steht meine neuaufgebaute Simson S51 in der Garage. Ganz zum Anfang vor dem Aufbau wurde auch ein Antrag beim KBA gestellt. Doch nach 20 Wochen haben sie den Antrag abgelehnt weil die Schriftart der FIN anscheinend Falsch ist. Ich habe auch keinen schriftlichen Nachweiß das der Rahmen in der DDR in den Verkehr kam. Kann ich zum TÜV oder Dekra für Papiere? Oder muss ich einen Ahnungslosen Prüfer auftreiben der das ganze durchgehen lässt?

    LG

    hallo,

    beim Beantragen der Papiere, muss man da Bilder beifügen, vom Rahmen, die eingeschlagene Nummer sowie das Typenschild?

    Kenn ich nicht so bei anderen Mopeds, oder hab ich noch nie erlebt, deshalb die Frage!

    Bei meinem Rahmen (ich habe den durch einen Bekannten von mir, seinem Kollegen erworben) fehlt etwa das Typenschild, oft wird das wegen Neulackierung Restaurieren entfernt, und wird dann auch mal schnell verschlampt! (oft angefangene Restaurierungen, und Jahrelang dann nie Fertiggestellt!)

    Hab da zwar irgendwo schon was gelesen, bin aber nicht ganz schlau draus geworden!

    Was muss ich denen genau alles vorlegen beim KBA?

    Ich habe nur einen sehr guterhaltenen KR51/2 Rahmen, der nach der Liste (Fahrgestellnummern) Baujahr 1984 sein muss, 7 Stellige Rahmennummer angefangen mit: 124.... !, sonst nix, lediglich hab ich noch ne menge Einzelteile die mal von einer KR51/2 stammen wie auch der Motor dazu, aber welcher früher in diesem Rahmen Verbaute Motor und Ausstattung ist mir nicht bekannt!

    Weiterhin hab ich noch ne KR51/1 vor etlichen Jahren auf der Veterama gekauft, an der ist alles noch dran, aber leider auch hier keine Papiere, wie leider so oft!

    Das Typenschild von ETHS Handel, das die Verkaufen, wäre nur für Sammlerzwecke....

    Gibt es Originale zu kaufen, bzw. welche die Anerkannt sind? (Beim entfernen kann ja mal schnell das Originale Beschädigt werden.......)

    Einmal editiert, zuletzt von barni07 (17. Januar 2026 um 14:51)

  • Ohne originalem Typenschild, welches auch dem entsprechenden Rahmen angehört, wird das nichts mit KBA Papieren...

    Alle Nachbauten zählen nicht, und die Mitarbeiter vom KBA können inzwischen auch zwischen originalen, alten Typenschild und altgemachten Typenschildern unterscheiden

    billiardgrüne KR51/2L mit Scheibenbremse vorne & hinten (1982)

  • Ohne originalem Typenschild, welches auch dem entsprechenden Rahmen angehört, wird das nichts mit KBA Papieren...

    Alle Nachbauten zählen nicht, und die Mitarbeiter vom KBA können inzwischen auch zwischen originalen, alten Typenschild und altgemachten Typenschildern unterscheiden

    leider beantwortet dies nicht meine Fragen, und es war nicht von einem nachbau die Rede (oder war da nur vom Typenschild die rede?)!


    Man schmeisst ja keinen Oldtimer weg, nur weil da dieses Typenschild fehlt-

    Es ist egal, ob Schwalbe, Hercules, Zündapp oder Honda, oft ist das so das es eine Zeit gab, da wollte keiner die Mopeds, und da wurde wohl auch viel weggeschmissen oder was weiss ich!

    Was will nun das KBA alles von mir?

  • Gib mal in einer gängigen Videoplattform "Simson KBA beantragen ein".

    Warum so umständlich und aus zweiter Hand? Auf der KBA Seiten steht alles was sie wollen und das immer Aktuell.

    lhttps://http://www.kba-online.de/kta_prod/webapp/#/

    ua. steht da , Zitat: "Voraussetzung ist, dass sich der Rahmen und das Typenschild im Originalzustand befinden, gut lesbar sind und aus der ehemaligen DDR stammen."

    Heiß orginal Typenschild weg, wird der Antrag abgelehnt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (17. Januar 2026 um 17:05)

  • Ich würde das Schild nachfertigen, künstlich etwas altern lassen und es versuchen. Mehr als ablehnen können sie es nicht. Wenn sie es so wollen, bitte. Ist ja nichts illegales.

    Wie ich schon in anderen Themen geschrieben hatte, habe ich schon für halbe Gerippe wo das Typenschild mit Spax oder Blindnieten fest war KBA Papiere bekommen. Schwer zu sagen worauf die Herrschaften bei den Bildern wirklich Wert legen.

  • Die Herrschaft legen sehr viel Wert darauf das die Bedingungen erfüllt sind und auf den geforderten Bildern, sehen sie ua. ob es ein orginales Typenschild ist und auch ob das eine Werksseitig eingeprägte FIN ist.

    In den Bedingungen steht nicht darüber das das Typenschild auch orginal befestigt sein muss.......Es muss das orginale sein und lesbar.

  • Dass die Nummern und das Schild authentisch aussehen müssen sollte eig klar sein. Hier geht's ja auch nicht um irgendwas semilegales. Kann klappen, oder eben nicht. Ich finde es sowieso völlig dämlich da bei 40+ Jahre alten Kisten irgendwas auf selbst geknipste Bilder zu stützen. Aber naja.

  • Dass die Nummern und das Schild authentisch aussehen müssen sollte eig klar sein. Hier geht's ja auch nicht um irgendwas semilegales.

    Es geht im die Indizierung, ob es ein Reimport ist oder nicht und dazu ist nun mal das orginalen erforderlich .

    Es ist nun kein Geheimnis das Typenschilder wegen Export Kennung/Merkmalen, entfernt werden.

    Ich finde es sowieso völlig dämlich da bei 40+ Jahre alten Kisten irgendwas auf selbst geknipste Bilder zu stützen. Aber naja.

    Was soll daran dämlich sein :/

    Wie findest du dann die Alternative wenn das KBA keine Zweitschrift erstellt und daher nur bleibt, über eine 21er Einzeiabnahme eine BE zu erlangen. Was dann auch bedeutet, daß es für die meisten eine BE mit 50km/h V-max ist, weil sie nicht nachweisen können das das Moped in der DDR auf der Straße war.

  • Kein Bock das ganze KBA Thema jetzt zum x-ten mal durchzukauen. Da kannst Du dich gern austoben. Ich denke das Amt achtet erst bei Nummern die sie nicht zweifelsfrei als DDR-Kind identifizieren können auf die ganzen Export-Details. Dass da bei mir zB keine Blinker, Soziusrasten usw dran waren hat keinen gejuckt. Mehrmals.

  • Augen auf beim Simsonkauf! Und vorher sich über das KBA-Thema und originale Papiere und original eingeschlage FINs informieren. Mit einer 5-Minuten Recherche ist es nicht möglich, sich ordentlich zu informieren.

    Auch bei einer Restaurierung wird bei der Rahmenrestaurierung oft das Typschild entfernt. Viele kennen die Bedingungen vom KBA zu dem Zeitpunkt leider nicht. Nicht selten geht bei abgebrochenen Restaurierungen auch das Typschild verloren. Das kommt leider auch bei Fahrzeugen vor, die in der DDR auf der Straße waren. Das ist dann Pech. Bei Importkisten wird auch gerne mal das Typschild entfernt. Ich habe auch schon gelesen, dass das Typschild für KBA-Papiere mit originalen Kerbnägeln befestigt sein muss. Bei KBA-Ablehnung kann man nur noch 21er-Abnahme versuchen. Wegschmeißen muss man nicht gleich das ganze Moped.

    Bei nicht original eingeschlagener Rahmennnummer ohne Nachweis einer Rahmennummerübertragung ist der Rahmen wertlos bzw. nicht legal im Straßenverkehr. Selbst mit erfolgreicher 21er-Abnahme kann man später Probleme wegen Urkundenfälschung bekommen. Für einen Neueinsteiger ist so etwas schwierig zu verstehen, aber so ist es nun mal.

  • leider beantwortet dies nicht meine Fragen, und es war nicht von einem nachbau die Rede (oder war da nur vom Typenschild die rede?)!


    Man schmeisst ja keinen Oldtimer weg, nur weil da dieses Typenschild fehlt-

    Es ist egal, ob Schwalbe, Hercules, Zündapp oder Honda, oft ist das so das es eine Zeit gab, da wollte keiner die Mopeds, und da wurde wohl auch viel weggeschmissen oder was weiss ich!

    Was will nun das KBA alles von mir?

    Hallo Barni,

    ich versuche es nochmal etwas strukturierter zu beantworten, weil hier ein paar Dinge durcheinandergehen.

    Für KBA-Ersatzpapiere ist nicht nur die eingeschlagene FIN entscheidend, sondern die eindeutige Identifizierbarkeit des Fahrzeugs im Originalzustand. Dazu gehört bei Simson leider zwingend auch das originale, zum Rahmen passende Typenschild.

    Fehlt dieses, kann das KBA nicht sicher nachvollziehen, ob Rahmen, Typ und Baujahr wirklich zusammengehören – deshalb werden Anträge in solchen Fällen regelmäßig abgelehnt.

    Zu deinen konkreten Fragen:

    • Bilder für das KBA:

      Ja, das KBA verlangt in der Regel Fotos vom Rahmen mit eingeschlagener FIN und vom Typenschild. Ohne Typenschild fehlt ein wesentliches Identmerkmal.

    • Nachgefertigte Typenschilder (z. B. ETHS):

      Diese werden vom KBA nicht anerkannt, egal ob gut gemacht oder nicht. Sie gelten nur für Sammler- oder Showzwecke.

    • TÜV / DEKRA statt KBA:

      Ein Prüfer kann dir zwar eine §21-Abnahme machen, aber keine KBA-Betriebserlaubnis ersetzen. Ohne originale Fahrzeugidentität bleibt das rechtlich schwierig. Ein „ahnungsloser Prüfer“ hilft hier nicht weiter und wäre im Zweifel auch riskant.

    • Argument „Oldtimer ohne Typenschild“:

      Verständlich, aber rechtlich leider egal. Bei Simson ist die Linie vom KBA sehr streng, weil es extrem viele nachträglich aufgebaute oder umnummerierte Fahrzeuge gibt.

    Kurz gesagt:

    ➡️ Ohne originales Typenschild, das zum Rahmen gehört, stehen die Chancen auf KBA-Papiere sehr schlecht.

    ➡️ Ein guter Rahmen mit Typenschild ist die entscheidende Basis – nicht die Menge an Einzelteilen oder ein passender FIN-Bereich allein.

    Gruß

    Toni

    billiardgrüne KR51/2L mit Scheibenbremse vorne & hinten (1982)

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