• Die Betriebserlaubnis ist noch nicht gültig...

    Erst muss auf diese BE noch deine Zulassungsstelle ihren Stempel und Unterschrift draufsetzen mit Anmerkung: "BE erteilt"...

    So wie jetzt, sind es keine gültigen Papiere

    billiardgrüne KR51/2L mit Scheibenbremse vorne & hinten (1982)

  • Steht doch ganz klar da:

    "...das beigefügte Gutachten muss der für Ihren Wohnsitz Zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden. Erst von dort wird die gesetzlich geforderte Einzelgenehmigung für das Fahrzeug erteilt. "

    "Der Betrieb des Fahrzeugs ohne Einzelgenehmigung ist verordnungswidrig und kann mit Bußgeld geahndet werden"


    Bei mir war es so, dass die bisherigen (KBA-) Papiere benötigt wurden um mit dem Dekragutachten die neue Einzelgenehmigung zu erhalten.

  • Also kann ich mit denen legal fahren

    Das ist nur ein 21er Gutachten und so keine Betriebserlaubnis.

    Wie man auf dem ersten Bild sieht, hat da keine Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erteilt hat.

    Also muss du noch auf die Zulassungsstelle, zwecks BE erteilen.

    Würde mich jetzt nicht wundern wenn die Zulassungsstelle auf das Gutachten hin, keine BE erteilt.

  • Bei mir war es so, dass die bisherigen (KBA-) Papiere benötigt wurden um mit dem Dekragutachten die neue Einzelgenehmigung zu erhalten.

    Das ist aber keine Pflicht...

    Hängt also von der Zulassungsstelle ab...

    Daher erstmal so hingehen mit dieser möglichen BE, 21er Abnahme und Kaufvertrag und bitten die BE stempeln zu lassen

    billiardgrüne KR51/2L mit Scheibenbremse vorne & hinten (1982)

  • Das ist aber keine Pflicht...

    Hängt also von der Zulassungsstelle ab...

    Das stimmt. Beim ersten Versuch wurde auch gesagt, dass ich den Kaufvertrag noch mitbringen soll. Die Woche drauf war es egal...
    Hängt also nicht nur von der Zulassungsstelle ab sondern auch von der jeweiligen Person die den Vorgang bearbeitet.

  • Bei mir war es so, dass die bisherigen (KBA-) Papiere benötigt wurden um mit dem Dekragutachten die neue Einzelgenehmigung zu erhalten.

    Ja ist hier auch so, ist quasi zwingen nötig um eine 60km/h BE zu erlangen.

    Und wenn man keine KBA-Papiere hat, musstest bis dato das Ablehnungsschreiben von KBA vorlegen.

  • Das ist quasi ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ( BE ). Ob die Zulassungsstelle das Gutachten abstempelt und daraus eine BE wird, kommt auf das Bundesland an, Zulassungsstelle & Mitarbeiter.

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