Hallo, ich wollte fragen, ich habe jetzt eine Scheibenbremse, led Blinker, originalkrümmer mit Kalotte, tgl 50, und pz Lenker, kann ich da trotzdem Kba Papiere beantragen?
Lg
Kba Papiere
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Moin, soweit ich weiß nur Originalteile oder Teile mit e Nummer für den Rest musst du glaube zur Dekra und die da beantragen und ne Abnahme machen
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Klar kannste die beantragen, die Voraussetzung sollten halt erfüllt sein.
Umbauten werden dabei nicht berücksichtigt.
Deine Umbauten, die Scheibenbremse, ZT- Lenker, TGL Zylinder musste dann noch abnehmen/eintragen lassen durch eine Prüfstelle.
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Klar kannste die beantragen, die Voraussetzung sollten halt erfüllt sein.
Umbauten werden dabei nicht berücksichtigt.
Deine Umbauten, die Scheibenbremse, ZT- Lenker, TGL Zylinder musste dann noch abnehmen/eintragen lassen durch eine Prüfstelle.
Aso aber solange die Teile eine Zulassung haben ist das kein Problem
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Aso aber solange die Teile eine Zulassung haben ist das kein Problem
Ist das eine Frage?
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Ist das eine Frage?
Ja
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Mit dem Gutachten sind die Teile eintragungsfähig. Aber alles was du an der Bremse veränderst musst du noch eintragen lassen. Das geht in die KBA Papiere dann aber nicht, da es sich um Auszüge der Originalbetriebserlaubnis handelt. Wenn du dann zum Eintragen gehst, werden die eingezogen und neue ausgestellt. Du könntest dir den Weg also sparen und gleich zur Peüfstelle gehen.
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Aso aber solange die Teile eine Zulassung haben ist das kein Problem
Die Umbauten werden nicht berücksichtigt, Voraussetzung für das erstellen der Zweitschrift ist ein komplettes Moped mit originalen Typenschild und original eingeprägter FIN auf Rahmen.
Abnahme von Umbauten ist Aufgabe der Prüfstellen.
Du könntest dir den Weg also sparen und gleich zur Peüfstelle gehen.
Nein,
da viele Zulassungsstellen keine 60km/h Betriebserlaubnis auf Grundlage einer 21er Einzelabnahme erteilen ohne das man ein Nachweis erbringt das das Moped in der DDR auf der Straße war.
Die Zweitschrift vom KBA, wäre ein solcher Nachweis.
Das andere ist, ist denn für die Umbauten überhaupt eine 21er Abnahme nötigt oder geht das mit einer 19er Änderungsabnahme, da würde er ein Abnahmeprotokoll bekommen welches er, wie die BE mitführen muss.
PZ Lenker und Scheibenbremsanlage zb. wird auch per 19er Änderungsabnahme abgenommen.
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Die Umbauten werden nicht berücksichtigt, Voraussetzung für das erstellen der Zweitschrift ist ein komplettes Moped mit originalen Typenschild und original eingeprägter FIN auf Rahmen.
Abnahme von Umbauten ist Aufgabe der Prüfstellen.
Nein,
da viele Zulassungsstellen keine 60km/h Betriebserlaubnis auf Grundlage einer 21er Einzelabnahme erteilen ohne das man ein Nachweis erbringt das das Moped in der DDR auf der Straße war.
Die Zweitschrift vom KBA, wäre ein solcher Nachweis.
Das andere ist, ist denn für die Umbauten überhaupt eine 21er Abnahme nötigt oder geht das mit einer 19er Änderungsabnahme, da würde er ein Abnahmeprotokoll bekommen welches er, wie die BE mitführen muss.
PZ Lenker und Scheibenbremsanlage zb. wird auch per 19er Änderungsabnahme abgenommen.
Aber wie soll ich die Papiere beantragen wenn ich die Nummer auf den rahmen schlagen lassen muss, aber auf den Rahmen wird nur mit Papieren geschlagen.
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Hast du jetzt ein Rahmen ohne FIN, oder wie jetzt?
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Aber wie soll ich die Papiere beantragen wenn ich die Nummer auf den rahmen schlagen lassen muss, aber auf den Rahmen wird nur mit Papieren geschlagen.
Das ist jetzt aber wieder was Neues, dass du noch nicht geschrieben hast.
Das KBA stellt u.a. nur eine Zweitschrift aus wenn die Rahmennummer und das Typenschild original sind. -
Ist jetzt was komplett anderes, mit dem du jetzt kommst, solltest mal richtig schildern um was es nun geht.
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Passend zum Thema gab es angeblich Ende letzten Jahres eine stille Änderung der bürokratischen Abläufe. Der direkte Weg zur Prüfstelle und anschließend zur Zulassungsstelle geht wohl nicht mehr. Nur noch nachdem die Behörde zuvor einen Prüfauftrag erteilt hat.
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Der direkte Weg zur Prüfstelle und anschließend zur Zulassungsstelle geht wohl nicht mehr.
Nur das schon immer der Falsche Weg war und der geht halt immer mehr in die Hose, spricht die Zulassungsstellen erteilen halt keine BE.
Steht auf jeden Ablehnungsschreiben vom KBA, das man sich an die Zulassungsstelle wenden soll bezüglich einer 21er Einzelbetriebserlaubnis.
Das ganze wird in Thüringen seit 2020 so gehandhabt, also nicht etwas neues.
Den richtigen Punkt "warum man so was beschließt", hat er nicht erwähnt oder er weiß es halt nicht.
Es geht darum das bei Erteilung vom Betriebserlaubnis an die Vorschriften der StVZO/FZ gehalten wird und nach bundesdeutschen Recht (seit 1986) gibt kein KKR was schneller wie 50km/h darf.
Also geht es nur um geltendes Recht auch umsetzt wird. Ist ja bekannt das die eine oder andere Zulassungsstelle fürn Reimport auch eine 60km/h BE erteilt .
Da wird keiner Prüfstelle irgendeine Kompetenz abgesprochen, auch können die Prüfstellen nicht feststellen ob es ein Reimport ist oder nicht.
Es spricht da von Nachweislich DDR Rahmen
, wie soll es denn anders auch sein, sind ja alle in der DDR hergestellt wurden und genau darum geht es nicht,es geht aber darum ob das Moped in der DDR auf der Straße war also eine BE vom KTA hat oder nicht.
Nur für die Mopeds die Nachweislich in der DDR auf der Straße waren, gilt die Bestandsreglung in Einigungsbetrag, die Regelung wird da auch nicht umgangen wie er sich da äußert.
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Hast du jetzt ein Rahmen ohne FIN, oder wie jetzt?
Doch ich Hab ne fahrzeugnummer und ein typenschild, aber wie ich verstanden Hab stellt das kba nur papiere für ganze mopeds aus
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Und die Nummer ist auf einem Rahmen und dort auch schon seit der Auslieferung eingeschlagen gewesen?
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Doch ich Hab ne fahrzeugnummer und ein typenschild, aber wie ich verstanden Hab stellt das kba nur papiere für ganze mopeds aus
Richtig Papiere gibt es nur für ein komplettes Fahrzeug
.Ich denk du hast ein Moped welches eine Scheibenbreme, TGL 50 Zylinder usw. umbauen hat. ?
Hast du nun jetzt überhaupt ein Rahmen mit original eingeprägte FIN und dem originalen Typenschild?
Oder wie oder was ?
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Nein habe ein unfallrahmen will die fin auf den neuen rahmen svhlaagenlassen
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Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben und mit dem Unfallrahmen ein Moped zusammen stecken zu müssen damit du die Bilder fürs KBA machen kannst.
Wenn dann eine Zweitschrift, bekommst, dann kannste mit der Zweitschrift, eine Schlaggenehmigung bei der Zulassungsstelle beantragen. Wenn diese hast, kann die FIN durch eine Prüfstelle auf einen neuen Rahmen (mit Teilegutachten) übertragen lassen und wenn das Moped dann mit dem neuen Rahmen fertig hast, dann Final durch die Prüfstelle die 21er Abnahme für den Rahmenwechsel machen lassen wo dann der Rahmenwechsel vermerkt wird.
Hier kannste dann auch gleichzeitig Umbauten wie Scheibenbremse, TGL 50er Zylinder, PZ Lenker usw. mit abnehmen/ eintragen lassen.
Zum Schluss dann noch mit der Zweitschrift und dem 21er Gutachten auf die Zulassungsstelle, damit die Zulassungsstelle eine neue BE erteilt und dabei wird die KBA Zweitschrift ungültig gemacht. Dank der KBA Zweitschrift bekommst du die neue auch wieder mit 60km/h.
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