Darf ich fahren????

  • Hallo,
    bin neu in dem Forum und es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet...Ich mache gerade meinen Führerschein Klasse B 17(begleitendes Fahren)...Dauernd höre ich verschiedene Meinungen und vielleicht wisst ihr genau Bescheid... darf ich mit diesem Führerschein ne S51 fahren???Mein Fahrlehrer sagt nein aber im I-net hab ich schon oft gelesen, dass es ne Sonderregelung für DDR-Mopeds gibt..ALSO WAS STIMMT JETZT??? :wallknocking: :wallknocking: :wallknocking: BITTE HELFT MIR :p :p :p

    ''Das alles ist ein riesiges Scheissesandwich und jeder bekommt seinen Bissen davon ab''

  • Re: Darf ich fahren????

    ja darfst du fahren solang sie nicht über 54 cm³ hat glaub ich und nur 60 km/h fährt wenn sie vor 1992 gebaut wurde sonst nur 45 km/h

    mfg

  • Re: Darf ich fahren????

    schwing dein Arsch aufs Moped und los gehts... JA DU DARFST !!!!!

    Viel Spaß bei der ersten Runde bei dem schönen Wetter heute :cheers:

    Gesendet mittels Akustikkoppler aus einer Telefonzelle.

  • Re: Darf ich fahren????

    ok jungs..oder mädels...danke...ging ja richtig schnell :p :p :p

    ''Das alles ist ein riesiges Scheissesandwich und jeder bekommt seinen Bissen davon ab''

  • Re: Darf ich fahren????

    Eine Simson S50/S51/KR51 (u.A.) darf definitiv mit Führerschein Klasse M gefahren werden.
    Klasse M ist im Führerschein Klasse B enthalten.
    Es gibt eine Sondergenehmigung die das besagt.

    Würde ich sie finden, hätte ich sie verlinkt. Das werden die anderen sicherlich noch nachholen.

    Grüße

  • Re: Darf ich fahren????

    Sonderregelung:

    Eine Simson darf man mit Führerschein 4 oder neu M mit 60km/h fahren, insofern sie vor dem 28.02.1992 erstmals in Betrieb genommen wurde. Nachlzulesen ist das in der Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1). Doch wer hat das schon im Kopf. Aus diesem Grunde ist es besser, den Gesetzestext auszudrucken und stets bei sich zu führen. So erspart man sich viel Ärger und Diskutiererei mit den Beamten der Polizei.

    Quelle: SimsonPortal.de

    Mfg

    Zweitakt Freaks Wahles

  • Re: Darf ich fahren????

    Hallo. Ich kenne das genau so wie ihr es sagt nur gibt es eine Änderung. Ab einem bestimmten Datum ( da tritt die Regelung in Kraft) ist es nicht mehr so das man M geschenkt bekommt. Meine Freundin wollte auch mit 17 machen und dann das Jahr mitn Moped fahren aber das gibts nicht mehr. Aber ich weiß den Tag nicht mehr ab wann.

    Simson Sonntagsmoped S70 mit LTM 85
    Simson Alltagsmoped S70 mit Eigenbau 85M

    Rennmoped Simson Challenge/GP -> 16PS/12.500 Umdr.
    Langstreckenmoped in Planung

  • Re: Darf ich fahren????

    Also ich denke mal die meisten werden hier nur Autoführerschein haben und damit dann ne Simme heizen.
    Wer Motorradführerschein hat, fährt ja nicht gerade ne Simson, da gibst dann ja ein bißchen mehr Auswahl.
    Ich hab seit zwei Jahren mein Autoführerschein und hab mir ne Simme geholt, weil Auto zu teuer war und Plastik-Roller kacke sind.

  • Re: Darf ich fahren????

    Zitat von Balboso

    ...
    Wer Motorradführerschein hat, fährt ja nicht gerade ne Simson, da gibst dann ja ein bißchen mehr Auswahl.
    ...

    nicht immer alle über einen kam scheren!! ......das motorrad muss auch erstmal unterhalten werden :idea:


    ndmss WiZi :strange:

  • Re: Darf ich fahren????

    Hast auch recht, ist auch nicht günstig und ich glaube, selbst wenn ich mir ein Motorrad irgendwann hole, würde ich meine Simme auch weiter behalten, hegen und pflegen, ist dann halt das "chillige" Gefährt womit man mit 60 durch die Gegend jockelt.

  • Re: Darf ich fahren????

    also mir haben noch n paar leute gesagt ich brauche i-ne bestätigung dass das ding in der ddr zugelassen war...
    stimmt das oder reichts wenn die polizei sieht dass das ne simson is? hab nämlich keine lust meinen führerschein nach ner woche wegen fahren ohne fahrerlaubnis schon wieder abzugeben

    ''Das alles ist ein riesiges Scheissesandwich und jeder bekommt seinen Bissen davon ab''

  • Re: Darf ich fahren????

    In der Betriebserlaubnis steht, wie schnell sie fahren darf und auf dem Typenschild steht das Bj. Wenn dieses vor 1992 ist kann man dann ja kombinieren, dass se 60 laufen darf und somit biste fein raus. Also nimmste einfach immer die ABE mit und den Versicherungswisch und deinen Führerscheinwisch und zeigst denen das alles und dann passt das.

  • Re: Darf ich fahren????

    Also theoretisch musst du nachweisen, dass das Moped in der DDR (genau genommen: vor 1992) zugelassen war. Praktisch ist es aber so, dass man bei einem Moped das nicht gerade erst im November 1992 gebaut wurde, schon davon ausgehen muss, dass es vorher bereits zugelassen war.

    100% sicher gehst du (meine ich) nur, wenn du Original DDR-Papiere mit Zulassungsdatum hast. Ein ausreichendes Indiz dürfte auch ein DDR-Versicherungsschein sein (ausgefüllt und nicht son billig-Nachdruck von eBay :rolleyes: ).

    Aber wenn du eine Simme sagen wir mal bis max. Baujahr 1990 hast, ist eigentlich fast ausgeschlossen, dass sich ein Polizist ernsthaft darüber ereifert, dass kein Nachweis für die "rechtzeitige" Zulassung besteht. Habe auch noch nie gehört, dass das ein Problem war.

    Die sind froh darüber wenn das Moped gut in Schuss ist, und nicht getuned - das ist dann schon fast die ganze Miete. Vorsicht ist mit dem "Führerschein ab 17" und den div. Sonderregelungen geboten, denn die meisten Polizisten im Westen haben noch nie son Teil gesehen, und sind schlicht komplett überfordert mit dem Paragraphendschungel. Zur Not freundlich, aber bestimmt auf die Sonderregelung hinweisen (zur Not Ausdruck dabei haben!!) und um Rückfrage beim Revier bitten. Wie gesagt, freundlich, aber bestimmt.

    Grundsätzlich gilt: wer einen Plasteroller/Reiskocher mit vmax 45km/h fahren darf, weil er Klasse "M" hat, der darf auch Simsons mit 50ccm (also alles abgesehen von der S70...) fahren!

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: Darf ich fahren????

    Wenn wir das Thema schonmal haben...

    Mofas im Sinne der DDR Straßenverkehrsordnung durften 30 km/h schnell fahren. Daher kann man mit dem Simson Mofa SL1 das auch tun. Hingegen dürfen "West-Mofas" nur 25 km/h fahren.

    Bei meinem Versicherungspapieren stand das immer hinten mit drauf. Schaut doch mal nach und lest eure Verträge!

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Re: Darf ich fahren????

    Das müßte doch eigentlich ganz einfach sein.
    Im Führerschein stehen doch die Klassen drin, für was der gültig ist.
    Und wenn beim Auto-Schein, den es ab 17 gibt, die Klasse "M" mit drinsteht, dann darf man auch Simson (außer S 70 und Sperber und sowas) fahren.

  • Re: Darf ich fahren????

    Zitat von simsonfreak

    Wenn wir das Thema schonmal haben...

    Mofas im Sinne der DDR Straßenverkehrsordnung durften 30 km/h schnell fahren. Daher kann man mit dem Simson Mofa SL1 das auch tun. Hingegen dürfen "West-Mofas" nur 25 km/h fahren.

    Bei meinem Versicherungspapieren stand das immer hinten mit drauf. Schaut doch mal nach und lest eure Verträge!

    kommt aber drauf an, ich glaube wenn man nur eine prüfbescheinigung hat, sind die fahrzeuge nur bis 25km/h erlaubt, muss aber mal nachlesen hab so ein ding noch rumliegen.

  • Re: Darf ich fahren????

    ja darfst du ;) hab auch im februar f-schein gemacht (begleitendes fahren) und ich hab jetz auch eine s51 :) mach dir keine sorgen^^

    Spinnbike Sexapeal auf 2 Rädern

  • Re: Darf ich fahren????

    Wie sieht das bei mir aus?
    habe auch n schein klasse B, aba habe eine S53 die wurde 1995 gebaut und in der ABE steht das sie 50 kmh fährt, eigentlich darf ich doch nur bis 45 kmh

  • Re: Darf ich fahren????

    Die 45 km/h Regel gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2003 zugelassen wurden. Alles was davor gebaut wurde hatte 50 km/h, mit Ausnahmen von 40 km/h Modellen aus Westdeutschland und 60 km/h Modellen aus Ostdeutschland. Aber all diese Fahrzeuge sind mit Klasse M zu fahren.

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