Warnung vor Reimport

  • Zitat von miba

    Warum Glück gehabt? Ich hab bis jetzt auch immer ein Nummernschild bekommen ohne irgendwelche Papiere vom KBA. Rahmennummer bei der Versicherung angegeben und fertig. Und die Bullen wollten auch noch nie Papiere sehen, lediglich den Versicherungsnachweis.

    Versicherung interessiert es nicht ob du eine BE hast oder das Teil technisch in Ordnung ist, jedenfalls solange nicht bis sie eine Schadensregulierung machen müssen.
    Ohne BE ist das gleiche als ob du vom Motorrad/PKW keine Zulassung dabei hast.
    Glück gehabt, weil die Rennleitung eine weiterfahrt unterbinden kann, bis man diese vorlegt.
    In Grunde könnte die Rennleitung das Moped sogar sicherstellen, auch könnte sie annehmen das Moped ist getunt oder wegen fahren ohne gültigen Führerschein. Wie willst du belegen das du legal 60km/h fahren darfst und nicht nur 45 oder 50km/h ?

    Mir wollt letzten einer der sein Moped verkaufen will, erzählen das man keine BE brauch und er hätte eine 60km/h Zulassung weil es in der Versicherungsschein so steht, was absoluter Quatsch ist. Das was in der BE steht zählt.
    Die Märchenstunde war zu Ende, als ich in sagt das es ein Reimport ist, dann bekam ich als trotzige Reaktion zu hören, du musst das Moped nicht kaufen....

    Zitat von 2t-Tuner

    Es ist sinnlos ... Macht weiter wie ihr es denkt ich spar mir wie immer den rest

    Dann komm doch mal rüber mit Paragrafen die belegen das man auf die 60km/h Zulässige Höchstgeschwindigkeit bestehen kann.
    Würdest sicher vielen Simson-Fans helfen.

  • Da brauche ich keinen Paragraphen ...

    Wenn das Moped dem "ddr standard entspricht" , was ich vorher schon mal geschrieben habe, es aber wahrscheinlich nicht richtig gelesen wurde ist es scheiß egal aus welchem land das moped kommt !

    Der TÜV darf ganz legal eine Abnahme machen die dann auch 60 km/h beinhaltet oder sogar mehr .

    Der springende Punkt ist das deine super kba Regel nur greift bei mopeds/mofas mit Hilfsmotor ... Der TÜV trägt dann ein Kleinkraftrad ein fertig.

    Mir auch Rille ich habe es schon oft genug so gemacht und es ist legal !

    Und das ganze hat nichts aber auch gar nichts mit dem kba amt zutun . Das amt ist ab dem Zeitpunkt der TÜV Vorführung raus !

  • Zitat von 2t-Tuner

    Mir auch Rille ich habe es schon oft genug so gemacht und es ist legal !


    Ist es eben nicht.
    Da dir gesetzesgrundlagen egal zu sein scheinen frage ich besser garnicht erst auf welcher deine umtragung der höchstgeschwindigkeit, bei reimportierten simsonfahrzeugen bei Beibehaltung aller versicherungs- u. zulassungstechnisch relevanten begebenheiten, aufbaut
    Du scheinst es schlichtweg nicht zu wissen oder wissen zu wollen...

  • Zitat von 2t-Tuner

    Da brauche ich keinen Paragraphen ...


    Ohne Paragrafen auf den man sich berufen kann, aus den hervor geht das man auf die 60km/h bestehen kann, kommen die betroffenen nicht weiter.

    Zitat von 2t-Tuner


    Wenn das Moped dem "ddr standard entspricht" , was ich vorher schon mal geschrieben habe, es aber wahrscheinlich nicht richtig gelesen wurde ist es scheiß egal aus welchem land das moped kommt ! !


    Schreibe ich was anderes ?
    "Um eine Vollabnahme zu bekommen muss das Fahrzeug die deutsche Vorschriften erfüllen"

    Zitat von 2t-Tuner


    Der TÜV darf ganz legal eine Abnahme machen die dann auch 60 km/h beinhaltet oder sogar mehr .


    Das in Prinzip schon, aber die StVZO regelt klar was ein Kleinkraftrad oder dann halt ein Leichtkraftrad

    Zitat von 2t-Tuner


    Der springende Punkt ist das deine super kba Regel nur greift bei mopeds/mofas mit Hilfsmotor ... Der TÜV trägt dann ein Kleinkraftrad ein fertig. !


    Ich wusste gar nicht das ich eine super KBA Regel habe :D
    Was meinst du ?
    KBA Regelt doch nix, die geben nur ein Nachweis/Bestätigung über die erteilte Betriebserlaubnis vom KTA raus.
    Umsonst weisen nicht extra darauf hin "Vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR wurde für Exportfahrzeuge (z.B. nach Ungarn, Polen, BRD) keine ABE erteilt. Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis"
    In der StVZO ist gegellt, was ein Kleinkraftrad, Leichtkraftrad ist und das ist entscheiden bei einer Vollabnahmen.
    Danach darf ein Kleinkraftrad bis zu 50ccm Hubraum haben "und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind"
    Damit ist klar, als Kleinkraftrad gibt es nur eine 50km/h oder das ganze wird ein Leichtkraftrad.
    Der Einigungsvertag geregelt nur wie mit den zu verfahren ist, die eine BE der DDR hatten. So wie das man diese mit Fahrerlaubklasse M fahren darf.

    Zitat von 2t-Tuner


    Mir auch Rille ich habe es schon oft genug so gemacht und es ist legal !


    Ob das legal ist, ist noch die Frage.
    Rille kann es dir auch sein, der Prüfer muss dafür sein Kopf hin halten.

    Zitat von 2t-Tuner


    Und das ganze hat nichts aber auch gar nichts mit dem kba amt zutun .


    Stimmt, eine Vollabnahme ist Aufgabe der Dekra/TÜV.

  • :D :D :D
    Also wie hier maßlos übertrieben wird, mit zitternder stimme vorm Staatsanwalt, :D :D :D
    Und warum? Weil er ein Fahrzeug bei der Dekra abnehmen lassen hat ?
    Weiß nicht warum hier darauf gepocht wird das ein reimport keine 60kmh Zulassung bekommt, ist an den Export Fahrzeugen irgendetwas anders das man ihnen die 60kmh nicht zutrauen kann ? Schwächerer Rahmen schlechteres Fahrwerk,kleinere Bremsen oder sonst irgendwas ? NEIN, also warum sollte eine Simson die in der DDR gebaut und exportiert wurde, die baugleich ist wie eine in der DDR gebliebene, keine 60kmh fahren dürfen ? Simson bleibt Simson!
    Die Fahrzeuge sind aus dem selben Werk mit der Selben grundkonstruktion gekommen! Also auch eine Ungarn oder Tschechen Simson ist eine DDR Simson.
    Und wenn ich das Fahrzeug hier zur Dekra schaffe,es vor 1992 gebaut wurde und es baugleich wie ein DDR Moped ist, wo ist jetzt das Problem ? Die Sachen mit Hupe und Licht sind klar das, das passen muss.

    Sobald ein Sachverständiger ein Fahrzeug neu begutachtet und abnimmt ist der Rest uninteressant.

    85/4 neu eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]70/2 eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]85/5M Adler tuning/esp :thumbup:

  • Übertrieben?
    Lass es zum Unfall mit personenschaden kommen, reicht im näheren verwandtenkreis.
    Wer die Erfahrung noch nicht gemacht hat weiß nicht wie kleinlaut und jämmerlich der vorher noch so coole Unfallfahrer wird

    Egal, lebt euer Leben in der Annahme alles wär in Sack und Tüten.
    Gesetzesgrundlagen bekommt man ja keine aus euch raus...

  • Zitat von SternExp

    Übertrieben?
    Lass es zum Unfall mit personenschaden kommen, reicht im näheren verwandtenkreis.
    Wer die Erfahrung noch nicht gemacht hat weiß nicht wie kleinlaut und jämmerlich der vorher noch so coole Unfallfahrer wird

    Egal, lebt euer Leben in der Annahme alles wär in Sack und Tüten.
    Gesetzesgrundlagen bekommt man ja keine aus euch raus...

    Was für eine Gesetzesgrundlage willst du denn hören ?
    Das die Ausnahmeregelung 60 kmh nur für DDR Fahrzeuge bis 1992 gilt ?
    Hab es oben schon geschrieben, wer sagt das ExportFahrzeuge aus der DDR keine DDR Fahrzeuge sind ?
    Und was kannst du daran nicht verstehen, das wenn ein Sachverständiger der Dekra das so abnimmt und sein ok gibt, es auch ok ist ! Dafür sind es Sachverständige und es liegt im ermessen des Prüfers und das Gesetz steht dann an zweiter Stelle!!!

    85/4 neu eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]70/2 eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]85/5M Adler tuning/esp :thumbup:

  • :D :D

    Das Gesetz steht an 2. Stelle, du bist ja goldig.

    Wenn der Prüfer das abnimmt kann er im Schadensfall von dir belangt werden, aber erstmal frisst du den scheiß.

    Es gab/gibt genug Fälle in denen Abgenommene Sachen so vor Gericht/Polizei Sachverständigen keinen Bestand hatten.
    In Pirna gab es mal einen Prüfer der hat dir den Leo Vince eingetragen obwohl es weiterhin ein Moped war, im Raum Großenhain gab es einen Prüfer der hat ein durchgängiges 70mm Rohr ab Krümmer als Sportauspuff eingetragen, dass teil hast du in der Nacht einen km weit gehört.

    Alles Fälle in denen das Gutachten zum arsch abwischen taugt und für mehr nicht.


    Wo das Ding gebaut wurde ist eben so scheiß egal, es geht darum für welchen Markt und wo es das erste mal in Betrieb genommen wurde.
    Ein Nissan ist ja schließlich in Europa auch nicht gedrosselt.

    Das der ein oder andere Prüfer dir für so ein Fahrzeug aus dem Export ein 60 kmh Zulassung ausstellen ist gut und schön. Wahrscheinlich wird es auch nie jemand merken aber rein vom Rechtlichen ist es nicht richtig.
    Und das sollte man im Internet für jeden lesbar so nicht behaupten.

  • Nein. Wenn die Rechtsgrundlagen alle ordentlich erfüllt sind nicht.

    Ich bin ja auch deiner Meinung, wo kein Kläger da kein Richter.
    Aber wenn es eben einen Kläger gibt kann es nicht so ausgehen wie man sich das wünscht.

  • Zitat von Commentator

    Wird die Rahmennummer nicht auch später, bei einer Einzelabnahme, beim abstempeln, einmal ans kba durchgegeben und kontrolliert?
    Hab mal sowas in der Art gehört.

    Wie schon geschrieben, um seine Arbeit richtig zu machen brauch der Prüfer ein Datenblatt.
    Das bekommt er vom KBA oder Hersteller, genau da schließt sich der Kreis.

    Zitat von dhperformancegarage

    :D :D :D
    Weiß nicht warum hier darauf gepocht wird das ein reimport keine 60kmh Zulassung bekommt,....


    Da verstehst du was falsch.
    Die hatte noch nie eine und bei einer Vollabnahme zählten bundesdeutsche Regelung und keine der ehemaligen DDR.
    Das bedeutet im übrigen das ein Moped das mal eine KTA Betriebserlaubnis hatte auch nur eine 50km/h bekommt bei einer Vollabnahme, es sei man kann belegen das es eine BE vom KTA hatte zb. mit ein Datenblatt vom Hersteller oder vom KBA.
    Genau da kommt das KBA ins Spiel und vereinfacht das ganze und gibt ein Nachweis/Bestätigung als beglaubigten Abdruck raus.
    Dadurch wird das ganze nur vereinfacht da keine Vollabnahme nötig wird. Das ist eine Sonderregelung das dies das KBA überhaupt darf.

    Zeig uns das entsprechende Gesetzt wo geregelt wird das man auf die 60km/h bestehen kann.
    Dann sind X Leute dankbar die eine Vollabnahme machen lassen haben und eine 50Km/h in der BE stehen haben.
    Mir wäre es dann auch Wurst ob das ein Reimport ist oder nicht, das einzige was man beim kauf beachten müsste sind die kosten für die Vollabnahmen.

    Zitat von dhperformancegarage

    :"Sobald ein Sachverständiger ein Fahrzeug neu begutachtet und abnimmt ist der Rest uninteressant.


    Falsch
    Jeder auch wirklich jeder von der Rennleitung kann wenn er Zweifel an der Richtigkeit einer Abnahme hat,
    zur Klärung mit dir zu einer Prüfstelle fahren.
    Auch kann ein Prüfer bei Hauptuntersuchung eine abgenommene Eintragung bemängeln wenn er feststellt das ist nicht ok. so.
    Das war es dann mit der Eintragung und HU. Gut zur Hauptuntersuchung muss kein Moped.
    Sandro hat ja schon genug dazu geschrieben.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (17. März 2017 um 10:44)

  • Wenn ich also eine s51 aus DDR produktion habe und die auf s70 umtragen lasse (in Verbindung mit den Enduro Streben und Bremslichtschalter ) begehe ich dann eine Straftat ?

  • Im Gesetz steht, daß das Moped bis 28.02.1992 erstmals zugelassen sein mußte, damit die Ausnahmeregelung greift. Aber das Export-Moped wurde vor 1992 ja nicht mit 60 km/h zugelassen, sondern soll erst jetzt mit 60 km/h zugelassen werden. Daher kann hier diese 60-km/h-Regelung nicht greifen, würde ich vermuten.
    Die Zulassung auf 60 km/h ist ja möglich, allerdings wird das Moped dann unumgänglich ein Kleinkraftrad mit entsprechenden Konsequenzen (Zulassung und Führerschein).

    R.I.P. Flori

  • Nein. Du willst doch auf irgendwas hinaus, dann sprich es doch auch aus.

    Du kannst auch ein Import Fahrzeug mit 60kmh zulassen, dann ist es aber kein Moped mehr. Und darf auch nicht mit M gefahren werden.

    60 kmh legal mit M zu fahren ist nur über die Ausnahme Genehmigung möglich, was dort drin steht kann jeder Googlen.

    Und für jedes Fahrzeug wo dies nicht zutrifft gilt die 50/45 kmh Regelung. Wir reden jetzt mal von der Benutzung mit Führerschein Klasse M.

    Ich kann auch legal einen Sonderauspuff am Moped fahren, aber sobald ich die Höchstgeschwindigkeit ändere muss ich es als Leuchtkraftrad zulassen und benötige die Führerschein der klasse A1 oder höher.


    Tante Edit:

    Wenn ich mein s51 als s70 eintragen lasse, zur Versicherung gehe und mir ein kleines Kennzeichen kaufe und dann mit meinen m Führerschein mit 70ccm rum fahre, dann begehe ich eine Straftat.

  • Zitat von 2t-Tuner

    Wenn ich also eine s51 aus DDR produktion habe und die auf s70 umtragen lasse (in Verbindung mit den Enduro Streben und Bremslichtschalter ) begehe ich dann eine Straftat ?


    Wieso? Das ist ja ganz andere Sachverhalt.
    Das ganze ist dann klein Kleinkraftrad sondern ein Leichtraftrad.
    Und da sagt die bundesdeutsche Regelung
    " Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten."
    Da steht dann noch, oder bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h bzw. als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Ohne die Regelung im Einigungsvertag, währen die Simson`s die 60 km/h eingetragen haben ein Leichtraftrad was Führerscheinklasse A1 fällt und kein Kleinkraftrad was mit Führerscheinklasse AM gefahren werden darf.


  • Der TÜV trägt ein Kleinkraftrad ein , es hat keiner was von der Führerscheinklasse gesagt . Und sobald da Kleinkraftrad steht ist das KBA Amt raus ! Fakt ! Paragraph kannst selbst suchen

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