• Warum? Wenn du deinen Schein vor 2013 gemacht hast bekommst du das auch nach wie vor so eingetragen.

    ZFH Racing

    Was hat den der Führerschein mit einer Einzelabnahme tun ?
    Das sind zwei parr Schuhe.


    @ Woltersonn
    "Die 11kw bei den 80 kg wurden dann aber vor 2013 eingetragen richtig?"

    Vor 2013 gab es die Leistungsgewicht-Regelung nicht, aber ein 80km/h Begrenzung.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (15. August 2019 um 16:33)

  • Besorg dir doch einfach ein Diagramm wo nur 7 KW gemessen wurden.(kann ja nicht so schwer sein)

    Edit: Oder mach nur ganz wenig Luft aufs Hinterrad bei der Leistungsmessung.

    Zudem ist es eh fraglich ob der Zylinder überhaupt 15 PS leistet. Ich hatte damals mit dem 100N und Edelstahl AOA3, alltagstauglicher Abstimmung und betriebswarmen Motor, stolze 13,4 PS Motorleistung.

  • Zitat von ckich

    Was hat den der Führerschein mit einer Einzelabnahme tun ?
    Das sind zwei parr Schuhe.


    @ Woltersonn
    "Die 11kw bei den 80 kg wurden dann aber vor 2013 eingetragen richtig?"

    Vor 2013 gab es die Leistungsgewicht-Regelung nicht, aber ein 80km/h Begrenzung.

    Ja was hat denn der Führerschein damit zu tun? Anscheinend ja genug das ihr euch über diese dumme kw/ps regel gedanken macht!

    Von der Abnahme her machts keinen Unterschied da die Fahrzeuge ja alle über 30 Jahre alt sind

    ZFH Racing

  • Meine Abnahme wurde im Juni 2014 gemacht mit 11kw und 75-80kg

    Meinen A1 Führerschein habe ich 2005 erhalten

    ML-tuning

    Ich fertige auch Zylinder auf Anfrage an!
    Motoren regnerieren auch kein Problem!

    Bei Interesse bitte per pn melden!

  • Die Kleinkrafträder sind Zulassung frei, wird da heute per einer Einzelabnahme daraus ein Leichtraftrad gemacht, wird die Fahrzeugart damit geändert. Es wird erstmalig 2019 als Kleinkraftrad zugelassen.
    Leichtrafträder müssen die Leistungsgewichtsregelung eingehalten, wenn sie erstmalig als solches ab 2013 zugelassen werden.
    Auch wenn das Moped vom Baujahr her über 30 Jahre alt ist.

    Das ist mit ein Leichtraftrad was als solches vor 2013 auch erstmalig zugelassen wurde, was anders, da gab es diese Leistungsgewichtsregelung nicht, die dürfen maximal 11kw haben unabhängig vom Leistungsgewicht.

    Im Führerschein -Recht, ist geregelt das man mit den A1 Schein, gemacht nach 2013, diese Leichtrafträder Zulassung vor 2013 (ohne diese Leistungsgewichtsregelung) fahren darf.
    Das ist im Prinzip so wie die Reglung, das man mit den AM-Schein auch noch die Kleinkrafträder mit 50 und 60km/h Höchstgeschwindigkeit fahren darf.
    Wer vor 2013 den A1 Schein gemacht hat , durfte als 16/17 Jährige auch nur auf 80km/h gedrosselte Leichtrafträder fahren.

    Nur mal so am Rande, Kurios ist die Führerschein-Regelung was Trikes betrifft.
    Wer nach 2013 den Führerschein gemacht hat, brauch ein entsprechend Motorradschein dazu um so ein Teil fahren zu dürfen.
    Alle die den PKW Führerschein vor 2013 gemacht haben dürfen mit diesen Schein, ein Trike Fahren.


    Ja aber das geht doch nicht wenn man den Führerschein nach 13 gemacht hat? Es ist ja bei über 0,1kw pro Kilo kein Leichtkraftrad mehr..

    Mit den A1 Führerschein gemacht nach 2013, darfst du nur Leichtkrafträder mit maximal 0,1 kW/kg Leistungsgewicht fahren.
    Wie schon geschrieben gibt es da aber eine Führerschein Regelung, was die Leichtrafträder die vor 2013 erstmalig als solche zugelassen wurden, betrifft.
    "Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013, muss das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachtet werden."

    Das dumme ist, das 2014 mit 11kw und 75-80kg, so gar keine erstmalige Zulassung mehr als Leichtraftrad bekommen dürfte.
    Da wird es wohl bei der Einzelabnahme in der Art gelaufen sein , wie es zum Teil immer mal welche die fürn Reimporten eine 60km/h BE bekommen haben.
    Oder ist da mehr Leistung bei eine S70 abgenommen wurden ?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (16. August 2019 um 10:45)

  • Merkwürdig, dann hätte ja der Prüfer aus allen Fahrzeugen hier ein Motorrad machen müssen 🤔

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  • Damit würden sehr viele Leute hier im Umkreis illegal fahren!

    Fraglich ob das bei einer Polizeikontrolle bemerkt wird...

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  • Denn ist deine Eintragung eigentlich nicht zulässig simmifreak, laut Bußgeldkatalog.

    Das ist das eine, es hätte so als Leichtraftrad gar keine Zulassung bekommen dürfen.
    Das andere, man darf es nicht fahren mit A1 Führerschein wenn der nach Januar 2013 gemacht wurden ist.

  • Ich verstehe das immer noch nicht. Was haben denn die Regelungen für einen Führerschein mit der Zulassung zu tun?

    Laut FZV sind Leichtkrafträder: "Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3"
    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html

    Da kommt doch das Leistungsgewicht gar nicht zum tragen.
    Man darf es zwar nicht mit einem neuen A1 Führerschein fahren, aber es immer noch ein Leichtkraftrad.

    So mein Verständnis zu der ganzen Geschichte.

    mfg

  • Die Aussage von ckich unterschreiche ich so zu 100%.
    Vor Januar 13 gab es die Regelung mit dem Leistungsgewicht noch nicht, das heißt du dürftest ein Leichtkraftrad mit 15 PS und 80 Kilo Leergewicht als Beispiel fahren. Wenn du dein Führerschein nach 2013 gemacht hast darfst du es nicht mehr.
    Eine Simson mit 11kw eintragen und einem Leergewicht unter 110Kilo ist also nach 2013 zugelassen nicht zulässig bzw rechtskräftig. Wenn dich Polizei sich auskennt gibts aufem Sack.

    S50 Bj 76 Rapsgelb mit 85ccm und Tüv :cheers:


  • Ich verstehe das immer noch nicht. Was haben denn die Regelungen für einen Führerschein mit der Zulassung zu tun?

    Laut FZV sind Leichtkrafträder: "Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3"
    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html

    Da kommt doch das Leistungsgewicht gar nicht zum tragen.
    Man darf es zwar nicht mit einem neuen A1 Führerschein fahren, aber es immer noch ein Leichtkraftrad.

    So mein Verständnis zu der ganzen Geschichte.

    mfg

    Schau mal in den link oben auf dem Datum.
    § 2 sind allgemeine Begriffsbestimmungen, genau detailliert, was wie ab wann gilt steht wieder in anderem §.
    Schau mal Punkt 11 Kleinkrafträder, was ist mit 50Km/h und 60km/h, ich denke du verstehst was ich meine.

    Ich bin der Meinung/meine es gelesen zu haben, das es auch eine Änderung betreffs der Zulassung gibt.
    Sollte ich da jetzt ein Irrtum unterliegen, dann mag es sein das man zwar die 11kW eingetragen bekommt, aber mit A1 Führerschein der ab 2013 erworben wurde, dann damit nicht damit fahren darfst.
    Macht kein da kein Sinn Leichtrafträder mit 11KW ohne das Leistungsgewicht heran zu ziehen ab 2013 neu zuzulassen wenn
    mit ab 2013 erworbenen Schein dann nicht fahren darf.
    Wiederum, darf man mit A1 Führerschein der ab 2013 erworben wurde, wenn die Erstzulassung des Leichtkraftrads 2013, muss das Verhältnis fahren ohne das Leistungsgewicht zu beachten.
    Wer kauft dann ein neues Leichtrafträder ?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (16. August 2019 um 13:39)

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