Hallo. Ist es irgendwie herauszubekommen aus welchem Material die 260er Scheiben von Ronge sind. Wollte mal fragen weil somit wäre es für mich möglich die Wave eintragen zulassen.
mfg
260mm Wave
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ja, ronge ne mail schreiben und nachfragen
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Verstehe nicht, warum man da nicht einfach den Hersteller anschreibt und fragt.... Der Herr Ronge wird es am ehesten wissen.
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Weil er über das verwendete Material keine Auskunft erteilen wird.
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Weil er über das verwendete Material keine Auskunft erteilen wird.Ich habe Rico mal ne Mail geschrieben, mal sehen ob er antwortet.
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Ok danke.
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Habe heute Antwort von der Firma Ronge bekommen.
Sie geben keine Auskunft über das verwendete Material.
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Weil er über das verwendete Material keine Auskunft erteilen wird.
Wie bereits erwartet. -
Da bräuchte man ein RFA-Gerät. Sollte eigentlich jeder gute Schrotthandel besitzen. Notfalls kannst du mir die BS schicken und ich mache dann die Analyse ( P/N ).
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Die Scheibe wurde schon tausendfach eingetragen, was manche Prüfer da für Sackhüpfen machen....Weiß er denn aus was die Orischeibe ist?
Ich hatte Rico mal zu TuBa vor paar Jahren gefragt weil mir einige Halbstarke nicht glauben wollten das die Scheiben gehärtet sind. Ricos antwort war: nicht rostender Stahl, gehärtet, geschliffen. Würde man nur das ausgelaserte Material ungehärtet nehmen würde es nicht Bremsen sondern nur schmieren.
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Kein Prüfer wird für eine Noname Scheibe unbekannter Zusammensetzung seinen Kopf hinhalten es sei den sie hat eine KBA Nummer oder sonstige Gutachten.
ZitatWeiß er denn aus was die Orischeibe ist?
Das ist für den Prüfer nicht relevant wenn das Fahrzeug eine BE hat.
Für den Kunden ist das ärgerlich, allerdings wird in der Produktbeschreibung genau darauf hingewiesen. Wenn hier einer Sackhüpfen veranstaltet dann ist das der Hersteller. -
Also ich kenne alleine bestimmt 20 Leute die Scheibenbremsen von Ronge, LT, usw. eingetragen haben, davon 4-5 Mann mit selbstgelaserten Scheiben in teils wilden Designs (Schwarze Sonne, Bierflaschen usw.) und die Moped haben TÜV, ganz normal über die Dekra.
Wird eigentlich in der Regel kein Theater gemacht.
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Zitat von minimax0_8
Kein Prüfer wird für eine Noname Scheibe unbekannter Zusammensetzung seinen Kopf hinhalten es sei den sie hat eine KBA Nummer oder sonstige Gutachten.
Das ist für den Prüfer nicht relevant wenn das Fahrzeug eine BE hat.
Für den Kunden ist das ärgerlich, allerdings wird in der Produktbeschreibung genau darauf hingewiesen. Wenn hier einer Sackhüpfen veranstaltet dann ist das der Hersteller.Der war gut[emoji1] 30 Jahre später eine Nachbauscheibe im Oridesign zu kaufen und sich auf die damalige BE zu beziehen....
Eben, gibt genug die mit den Scheiben rumfahren und es kräht kein Hahn. Zumal der Prüfer ja auch eine ausgiebige Testfahrt mach kann und da ja mitbekommt das es bremst und sich nicht auflöst
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Man muß sich mal in den Job des Prüfers rein versetzen. Die sind an der kurzen Leine angebunden und deren Spielräume werden jedes Jahr weiter eingeengt. Die Scheibe könnte aus asiatischen Wald und Wiesen Stahl sein und eine mangelhafte Funktion haben. Der Prüfer hat dem Kunden signalisiert das er bereit wäre die Scheibe einzutragen und ist ihm somit weit entgegen gekommen. Das der Kunde nicht weiß aus welchen Material die Scheibe ist ist dann halt Pech. Das normale Prozedere wäre, das Testfahrten auf einer Teststrecke durchgeführt werden und das ganze dann 1000 Euro kostet.
Früher konnten sich die Prüfer auf die Eintragungen ihrer Kollegen berufen, das wurde ihnen mittlerweile untersagt. Man muß auch mal für sich selbst überlegen, ob man für 20 Euro seinen guten Job riskieren würde und die volle Haftung übernimmt. Der Kunde könnte ja auch eine Scheibe mit ABE oder Teilegutachten einbauen, dann wäre der Prüfer aus dem Schneider. Nach der Prüfung kann der Fahrzeughalter anbauen was er will, dann aber auf eigenes Risiko. -
Grundsätzlich dürfen an einem Fahrzeug nur solche Teile verbaut werden, die amtlich genehmigt wurden, anderweitig erlischt die Betriebserlaubnis. Dazu bedarf es einer ABE, das wäre der einfachste Weg überhaupt und erfordert in der Regel keine weitere Abnahme. Ist diese ABE nicht vorhanden wird mindestens ein Teilgutachten notwendig oder eine ECE bzw. EG-Genehmigung. Hierbei werden von amtlicher Stelle Nummern vergeben, welche sich dann auch auf den entsprechenden Bauteilen wiederfinden lassen müssen, diese Nummer finden dann auch den Weg, über eine Einzelabnahme durch einen Sachverständigen, in die Zulassungsbescheinigung. Ein klardenkender Prüfer wird einen Teufel tun hier etwas abzunehmen, wenn er im Schadensszenario alleinig dafür verantwortlich ist. Der Prüfer kann die Wirksamkeit einer Bremse zur Abnahme objektiv bewerten, das wars dann aber auch schon aber was ist wenn es zum Beispiel mal nass ist oder hält die Rahmen- oder Gabelkonstruktion die Belastung überhaupt aus, treten unter gewissen Belastungen Schwingungen auf, verwirft sich die Scheibe unter Dauerbelastung, kommt es zu Ermüdungserscheinungen, etc. p.p.. Das ist doch im Autobereich das gleiche, hat man kein Teilegutachten für die Felgen gibt es auch keine Einzelabnahme.
Solange kein Versicherungsfall eintritt kann man auch mit erloschener BE ein Fahrzeug bewegen, bei einer Verkehrskontrolle werden dann min. 50 Euro oder max. 90 Euro fällig und gibt ein Punkt oben an der Küste, allemal günstiger wie so eine Einzelabnahme für 1000 Euro.

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X20Cr13 soll als Werkstoff recht gut geeignet sein.
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