• Moin Moin ich möchte mir eine Simson aufbauen mit mehr Leistung und TÜV. Werde dann auch mit großen Kennzeichen fahren. Nun meine Frage zwegs Rahmen, Rahmennummer und Typenschild. Habe einen neuen Rahmen ohne Nummer, brauche ich für mein Vorhaben unbedingt eine teure Nummer und Papiere das ich 60 kmh fahren darf, oder gibt es andere Möglichkeiten.
    Danke und Gruß

  • Das musst du mit deinem Prüfer abklären. Wär sowieso ratsam bei so einem Vorhaben erstmal vorzusprechen und abzuklären, was der Prüfer so an deinem Moped sehen will bzw. ob er es überhaupt macht.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten! :)

  • Das ist so ne Sache....ich hab ein ähnliches Problem. Eigentlich das gleiche. Vor etwa 5 Jahren haben die sich in Flensburg noch nicht so quer gestellt. Ich weiß nicht, was die Scheiße jetzt soll.

    Ich hatte zwar noch den originalen DDR Rahmen mit sauberer Nummer. Aber das originale Typenschild ist verloren gegangen. Ich habe der Sachbearbeiterin den Sachverhalt geschildert und die Betriebserlaubnis ausgestellt bekommen.

    Jetzt steht aber auf der Seite vom KBA, dass nur noch Mopeds mit DDR Rahmen und dem Dazu gehörigen DDR Typenschild die Betriebserlaubnis ausgestellt bekommen.

    Mir hat ein vertrauenswürdiger bekannter gesagt, dass das KBA das Ausstellen der Betriebserlaubnis abgelehnt hat, weil das "Schlagbild" der Rahmennummer nicht mit dem "typischen" DDR Schlagbild überein stimmte. Woran auch immer die das sehen wollen. Es war in diesem Fall ein neuer nachbau Rahmen verbaut und die Nummer somit nachträglich eingeschlagen. Bei den DDR Schlagzahlen ist die 3 etwas anders als bei den heute käuflichen Schlagzahlen. Es könnte sein, dass es das KBA z.b. daran sieht. Wenn die Nummer eine 3 ebthäkt. Naja, die werden mittlerweile 1000e Nummern gesehen haben und somit mittlerweile wissen, was original ist, und was nicht.

    Man bekommt in diesem Fall eine Ablehnung, die man natürlich genauso bezahlen muss wie die Betriebserlaubnis. Es soll ja keine fettärschige Alte da oben einen Mausklick umsonst gemacht haben. :crazy:

    Mit der Ablehnung kann man dann angeblich zur Dekra gehen und dann würde es wohl funktionieren. Das kostet dann natürlich auch was bei der Dekra. Aber ohne diese Ablehnung geht es nicht. So hat mir mein bekannter das gesagt. Ich werde selber sehen ob das so funktioniert. Ich sag dann hier Bescheid. In nem halben Jahr oder so. So lange dauert es ja wahrscheinlich mindestens, bis die fettärschige Alte die Ablehnung geschickt hat.

    Was ist aber wenn man zwar den originalen DDR Rahmen mit Nummer noch hat, dieser aber nicht mehr verwendbar ist weil er z.b. durch einen Unfall total verbogen oder sonst wie im Arsch ist? Muss man dann ein Bild von dem Unfallrahmen mit nach Flensburg schicken, damit sie es glauben? Dass die sich da mittlerweile so anstellen. Man kann es auch übertreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von miba (12. Oktober 2022 um 06:29)

  • Bei uns möchten der TÜV mittlerweile die DDR-/KBA-PAPIERE, um daraus ein LKR zu machen...also wird das auch nichts mit Ungarnmoped.

    Die günstigste Möglichkeit ist, ein s53 Rahmen dafür zu nehmen.

  • Hallo,


    Hier bitte.
    Ohne KBA, ohne Scherereien.
    TÜV Süd.
    "Hab keine Papiere, KBA dauert zu lange!"
    "Kein Problem, komm vorbei und lass mich die Mühle begutachten!"
    Hingefahren, Fotos gemacht und sogar den Mikuni eingetragen.

    Es braucht keine Papiere um die Mühle als LKR zuzulassen.
    Eure Prüfer sind einfach nur Faul.

    Das ist zwar nur ne Erlaubnis für 60km/h aber LKR geht genauso. Unser Prüfer gibt dann genau vor was er will.

    Die Nette Frau auf der Zulassungsstelle angerufen, Termin, 10min später bin ich wieder raus.

    Gesamtkosten um die 150€ aber 0 Stress mit den KBA.


  • Bei uns möchten der TÜV mittlerweile die DDR-/KBA-PAPIERE, um daraus ein LKR zu machen...also wird das auch nichts mit Ungarnmoped.

    Und zu was genau möchte der TÜV die DDR-/KBA-Papiere ?

    Das ist Quatsch was dir da erzählt wurde,
    wie erstellen die dann fürn ausländisches Fahrzeug (oder wenn die Papiere verloren gegangen sind), ein 21er Gutachten zur Erlangung einer deutschen BE ?



    "Hab keine Papiere, KBA dauert zu lange!"
    "Kein Problem, komm vorbei und lass mich die Mühle begutachten!"


    Das ist im Grunde ist das nicht korrekt eine Einzelbetriebserlaubnis zu erteilen ohne zu Prüfen ob das Moped eine BE hat also nur der Nachweis weg ist.
    Hier ist die erste Anlaufstelle das KBA und wenn es eine bestehende BE gibt, erstellen die eine Zweischrift.
    Gibt es keine BE für das Fahrzeug, dann besteht erst die Möglichkeit über eine 21er Einzelabnahme eine BE zu erlangen und für diese Abnahme geht nach bundesdeutscher StVZO/FZV- bedeutetet, als KKR eine BE mit maximal 50km/h bei einen Baujahr vor 2002. Heißt in Grunde auch, das einen Simson Reimport der 60km/h läuft, das diesen nur eine BE als LKR erteilt werden kann.

    Siehe hier
    https://www.simsonforum.de/index.php?atta…d13f987be-jpeg/
    so läuft das mittlerweile auch auf vielen Zulassungsstellen, ua.auch in deinen Nachbarlandkreis.

  • @chick du hast dir deine Frage im unteren Zitat schon selbst beantwortet.

    Ein ausländisches Fahrzeug mit §21 im deutschen Straßenverkehr zulassen zu können, braucht im Idealfall auch die ausländischen Papiere, ansonsten den Nachweis das es kein Diebesgut ist. Ein deutsches Fahrzeug, wo die Papiere verloren gegangen sind, ist meist schon einmal in Flensburg gemeldet gewesen, auch da muss man über die KFZ-Stelle nachweisen, dass es nicht als gestohlen gemeldet ist.

    Also geht die Abnahme als KKR/LKR bei uns mit Papieren reibungsloser. Wenn man jetzt ein Moped (z.B.S53) nach EZ 1990 bei mir abnehmen wollen würde (§21) ruft der Prüfer kurz beim KBA durch und die Papiere können auch dann ausgestellt werden.

    Wirklich legal kann man ein Export-Moped nur mit 21er Abnahme zum KKR mit 50ccm/50Km/h machen. Oder dann ein LKR mit bis zu 125ccm und max.15PS (Führerschein vor 2013), oder ansonsten 0,1kW/kg.


  • Wirklich legal kann man ein Export-Moped nur mit 21er Abnahme zum KKR mit 50ccm/50Km/h machen.

    Das würde ich so nicht sagen.
    Diverse Prüfstellen und Landratsämter handhaben das anders. Laut dem Gutachten geht es ja nicht um den Ort der Erstzulassung sondern um den Ort der Produktion und das ist überall gleich gewesen.
    Da würde ich dann nicht von legal oder illegal reden, sondern einfach nur wer das Ding bearbeitet.
    Habe selber 3 Exportmopeds mit 60 kmh (KKR) auf offiziellem Wege in Betrieb genommen bei uns.

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso D bzw. JMP Sport Classic, VM24, 5-Gang)

    S51 Enduro 1986 Schmitt Sportfreund 60ccm 4-Gang


  • "Ein ausländisches Fahrzeug mit §21 im deutschen Straßenverkehr zulassen zu können, braucht im Idealfall auch die ausländischen Papiere,"


    Ja.
    Aber das kann man nicht einfach mit ja oder nein beantworten ob die notwendig sind.
    Beim Import aus nicht EU meist zwingend, siehe US-Importe.
    Bei Importen aus anderen EU-Staaten reicht meist ein Eigentumsnachweis, also der Kaufvertrag über das Fahrzeug.


    Ein deutsches Fahrzeug, wo die Papiere verloren gegangen sind, ist meist schon einmal in Flensburg gemeldet gewesen, auch da muss man über die KFZ-Stelle nachweisen, dass es nicht als gestohlen gemeldet ist.


    Da irrst du dich, KKR sind keine Zulassung pflichtigen Fahrzeuge daher ist da auch keine Erstzulassung bzw. Erstinbetriebnahme oder Halter in Flensburg registriert.
    Wie schon geschrieben, wenn der Nachweis der BE verloren gegangen ist, der Hersteller zuständig für das erstellen einer Zweischrift,
    im Fall SImson gibt es bekanntermaßen den Hersteller nicht mehr und hier hat das KBA dieser Aufgabe übernommen.

    Zulassungsstelle prüft automatisch ob gegen das Fahrzeug vorliegt (zb. Diebstahl) wenn sie eine BE erteilen sollen oder das Fahrzeug zugelassen werden soll, auch das KBA macht das wenn eine Zweischrift beantragt wird.


    Wenn man jetzt ein Moped (z.B.S53) nach EZ 1990 bei mir abnehmen wollen würde (§21) ruft der Prüfer kurz beim KBA durch und die Papiere können auch dann ausgestellt werden.


    Es ruft kein Prüfer beim KBA an ob er ein Gutachten erstellen darf.
    Die Zulassungsstelle entscheidet ob es auf Grund der 21er Gutachtens die BE erteilt oder nicht.
    Bei einer Simson die Suhler Fahrzeugwerk GmbH oder Nachfolgenden Hersteller, gibt es ja den Hersteller bekanntermaßen auch nicht mehr und da ist auch nicht KBA zuständig für erstellen eine Zweischrift, als bleibt nur der weg über eine
    21er Abnahme.
    Im Falle gibt es ein noch entscheidenden Unterschied, die hatten eh nur eine 50km/h BE.


    Wirklich legal kann man ein Export-Moped nur mit 21er Abnahme zum KKR mit 50ccm/50Km/h machen. Oder dann ein LKR mit bis zu 125ccm und max.15PS (Führerschein vor 2013), oder ansonsten 0,1kW/kg.


    So schaut es aus.



    Laut dem Gutachten geht es ja nicht um den Ort der Erstzulassung sondern um den Ort der Produktion und das ist überall gleich gewesen.


    Das ist schlicht und einfach falsch.
    Im Einigungsvertrag erkennt die BRD, die KTA-BE der DDR an sowie das diese als KKR mit 60km/h weiter gefahren werden dürfen.
    Ist einfach gesagt, ein Bestandschutz.
    Haben Exportmodelle eine BE vom KTA der DDR erhalten, klares nein.
    Das wäre auch nicht möglich gewesen das die Fahrzeuge den Vorschriften den jeweiligen Exportlandes entsprechen gebaut wurden.
    Soll ein solches Export-Fahrzeug eine deutsche BE bekommen, muss es den Vorschriften der bundesdeutschen StVZO/FZV entsprechen, also gegebenenfalls ansprechend angepasst werden.
    Und nach bundesdeutscher StVZO/FZV gibt es nun mal kein KKR was schneller als 50km/h darf.

    Problem vor dem Prüfer und Zulassungsstelle stehen (wie wir auch), ist ein Reimport von in DDR-Modell zu unterscheiden und deswegen verlangen immer mehr Zulassungsstellen erst ein Antrag auf eine Zweitschrift beim KBA zu stellen
    siehe link mit dem Dokument .

  • Die Dekra im Nachbarort hat mir vor 10 Monaten ohne Probleme ein 21er Gutachten erstellt, woraufhin die Zulassungsstelle ohne Murren und Knurren die 60er Papiere ausgestellt hat…ohne KBA Anfrage. Das wird regional sicherlich sehr unterschiedlich gehandhabt und mag sich zwischenzeitlich geändert haben. Da empfiehlt sich im Vorfeld immer die konkrete Anfrage bei der Behörde…das ist dann auch belastbar.

    Unabhängig davon wird die ZuLa immer die Frage stellen, was mit den Originalpapieren geschehen ist. War bei mir auch so und ist in der Oldtimerszene ein häufiges Problem, gerade bei Importfahrzeugen. Ohne eine Eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Papiere (bei uns sogar von demjenigen, der den Wisch verschlampt hat!) stellen die sich gerne quer. Kläre das unbedingt bevor du Geld in den Umbau steckst.

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