Also ich hab da letztens was gelesen und zwar:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 16 Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
Also ich bin echt absolut kein Experte was Rechtslage angeht, allerdings meinte jemand zu mir dass dieses Gesetz aussagt, dass wenn ich einen Gegenstand beim Einbau verwechsel, oder nichts über den Gegenstand weiß, straffrei bleibe. Also wenn jetzt einer von der Rennleitung mein Moped mitnimmt und ich sage ich hab die ganzen Teile nur verwechselt und wusste davon nix, bleibe ich dann straffrei???
Also ich kann mir nicht wirklich vorstellen dass das so einfach funktioniert. Mich würde eure Meinung Mal interessieren.