Unwissenheit über Änderungen machen straffrei ?

  • Also ich hab da letztens was gelesen und zwar:
    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 16 Irrtum über Tatumstände
    (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
    (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


    Also ich bin echt absolut kein Experte was Rechtslage angeht, allerdings meinte jemand zu mir dass dieses Gesetz aussagt, dass wenn ich einen Gegenstand beim Einbau verwechsel, oder nichts über den Gegenstand weiß, straffrei bleibe. Also wenn jetzt einer von der Rennleitung mein Moped mitnimmt und ich sage ich hab die ganzen Teile nur verwechselt und wusste davon nix, bleibe ich dann straffrei???
    Also ich kann mir nicht wirklich vorstellen dass das so einfach funktioniert. Mich würde eure Meinung Mal interessieren.

  • Oder noch besser: Wenn ich eine Flasche Wodka trinke und jemanden umfahre und das nicht mitbekomme weil ich total dicht bin und dann noch nächsten Tag nichts mehr davon weiß weil ich ein Blackout habe, dann handelt es sich nicht um Vorsatz und ich kann meinen Lappen behalten nach Paragraf 10345 des BTMG.

    kleiner Hinweis, der Fahrzeughalter ist für die Sicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich.


  • Oder noch besser: Wenn ich eine Flasche Wodka trinke und jemanden umfahre und das nicht mitbekomme weil ich total dicht bin und dann noch nächsten Tag nichts mehr davon weiß weil ich ein Blackout habe, dann handelt es sich nicht um Vorsatz und ich kann meinen Lappen behalten nach Paragraf 10345 des BTMG.

    kleiner Hinweis, der Fahrzeughalter ist für die Sicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich.

    Warum muss man da jetzt so doof kommen? Wenn du Mal richtig gelesen hättest, hättest du auch gesehen dass ich selbst nicht glaube dass es stimmt.
    Lg
    Edit: Tötung mit dem was ich geschrieben habe zu vergleichen, zeigt wie gut du es verstanden hast

  • Man muss einfach nur plausibel erklären, dass man sich an nix mehr erinnern kann und nicht weiß wie und wann die Teile an das Moped gekommen sind. Umgangssprachlich spricht man dann auch vom „scholzen“, das ist jedoch nur im Geltungsbereich der BRD absolut straffrei. Auf §16 StGB sollte man sich nicht berufen, weil der nur strafmildern wirkt. Ohne diesen glücklichen Umstand könnte man ja die ganzen Tuningteile die der Markt hier bietet, gar nicht an sein Moped bauen und wäre quasi illegal unterwegs.

  • Spätestens wenn das Fahrzeug schneller als 60läuft sollte der Fahrzeughalter merken, dass aus Versehen die Tuningteile montiert worden. Die Ausrede nützt dir also nichts.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Mal Klartext...war Jahrzehnte lang Anwalt u.a. für Strafrecht und Verkehrsrecht.
    Kurzfassung strafrechtlich:

    Wenn man nicht weiß ,oder (nach gesundem Menschenverstand) wissen müsste , dass etwas daß etwas (konkret) bei einem Fahrzeuig verändert wurde und fortan illegal ist/wäre, dann unterliegt man einem TATBESTANDS-IRRTUM... Z.B. Du weißt nicht das das Ding , das du gerade wirfst , eine Bombe ist, weil es ausschaut wie ein Ball...dann bist du straffrei. Wenn du weißt , daß es eine Bombe ist, du aber nur meinst, daß man sowas auf Menschen werfen dürfte, dann wäre dies ein VERBOTS-IRRTUM... der in seltenen Fällen zu Strafminderung (theoretisch) führen könnte...im Fall des Bomben-Beispiels aber nix hilft (weil Schwachsinn) und dich geradewegs in den Knast führen würfe.

    Konkreter.
    Hast du an zB einem KFZ einen für Laien nicht erkennbare illegale Modifikation, von der du nix weißt, oder wissen kannst, bist du fein raus....ansosten hast du mächtig Ärger.

    Zivilrechtl.
    Für Fahrlässigkeit hast du eine Versicherung...der Rest ist Lebensrisiko....
    zB:
    Du baust eine unzulässige Fremdgabel in dein Moped und die bricht und jemand Dritter kommt zu schaden, wird dich deine Versicherung in Regreß nehmen....war die Gabel unerkennbar für dich vom Vorgänger verbaut, passiert dir nix.

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
    Mercedes 500SEC
    Smart for Two 450
    Duo
    Habicht
    Jeep Commander Diesel
    Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
    Trike Anthrotech
    Velomobil Quest
    Liegerad Challenge Wizard
    Pedelec Bergamont
    Hyosung Aquila

  • "Hast du an zB einem KFZ einen für Laien nicht erkennbare illegale Modifikation, von der du nix weißt, oder wissen kannst, bist du fein raus....ansosten hast du mächtig Ärger."

    Bei allem Respekt, aber das kann ich weder glauben noch nachvollziehn.

    Ich als Fahrer bin für das, von mir geführte, Fzg. verantwortlich PUNKT und da gilt der og. Spruch "Unwissenheit...

    Oder nenn bitte den Paragraph der Deine Aussage vollends stützt und bei dem jeder Richter mitgeht.

  • Zitat

    Hast du an zB einem KFZ einen für Laien nicht erkennbare illegale Modifikation, von der du nix weißt, oder wissen kannst, bist du fein raus...


    Das war bzw. ist bei der Software des VW Clean Diesels so, da liegt die Haftung beim Hersteller. Die Pflichten des Fahrzeughalters sind im Verkehrsrecht klar definiert.

    Zitat

    .ansosten hast du mächtig Ärger.


    Hat man was an einem Fahrzeug verändert was weder vom Hersteller noch von einer technischen Prüfstelle abgesegnet wurde, dann wird man somit selber zum Hersteller eines Produkts und trägt damit auch die Haftung für entstandene Schäden.

    Zitat

    Mal Klartext...


    OK, der Halter ist für die Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis verantwortlich.

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