Hallo, wollte mir zum ende des Jahres ein Paar neue Felgen kaufen (2 15 Zoll)
Kennt sich jemand mit der Eintragung aus da ja bei AKF konfiguratir kein gutachten dabei ist?
Hallo, wollte mir zum ende des Jahres ein Paar neue Felgen kaufen (2 15 Zoll)
Kennt sich jemand mit der Eintragung aus da ja bei AKF konfiguratir kein gutachten dabei ist?
Da kannst du nur einen Prüfer bei dir vor Ort fragen ob er die abnimmt.
Sieht aber ehr schlecht aus weil es halt kein Festigkeitgutachten gibt.
Und ohne gibt es halt immer weniger Prüfer die das da machen.
Die müssen ja schlielich mehr oder weniger Ihnen Kopf dafür hinhalten.
Bei Sachsenmoped gibt es soweit ich weiß Felgen mit ABE, die können eigentlich Problemlos eingetragen werden.
Wozu die ABE dann?
Muss mich entschuldigen, kein ABE sondern Herstellererklärung. Mein Fehler
Bei Sachsenmoped gibt es soweit ich weiß Felgen mit ABE, die können eigentlich Problemlos eingetragen werden.
Da wäre ich mal ganz Vorsichtig.
Frag mal TommyMaul dazu, er hatte zu der Herstellererklärung schon mal was geschrieben .
Bzw kann ich auch Felgen von ner MZ nehmen?
Oder woher bekomme ich ein Gutachten dafür?
Wenn es kein Gutachten zum Rad oder Felge gibt, kannst auch keins irgendwo her bekommen.
Hab es sogar mit original MZ Laufringen probiert mit ddr Naben bzw vorne Nachwende SB Nabe, da wollte er von den Speichen ein Gutachten sehen. Aber mit gammeligen ddr Laufrädern und komplett verrosteten Speichen hat er kein Problem gehabt. Ist absolut lächerlich mit den Felgen, ein saudummes Gewese. Am besten ohne Kennzeichen fahren, da kann wenigstens nix angezweifelt werden.
Hab es sogar mit original MZ Laufringen probiert mit ddr Naben bzw vorne Nachwende SB Nabe, da wollte er von den Speichen ein Gutachten sehen. Aber mit gammeligen ddr Laufrädern und komplett verrosteten Speichen hat er kein Problem gehabt. Ist absolut lächerlich mit den Felgen, ein saudummes Gewese. Am besten ohne Kennzeichen fahren, da kann wenigstens nix angezweifelt werden.
Endlich mal jemand, der auf meiner Wellenlänge ist
Off-topic:
Die Form der Reifen beinflußt die Fahreigenschaften des Fahrzeugs, deshalb legen die Fahrzeughersteller eine bestimmte Reifendimension für ihr jeweiliges Modell fest. Früher gab es zu den Freigaben der Fahrzeughersteller noch die Freigaben der Reifenhersteller, diese haben jedoch, auf Grund einer Gesetzesänderung, ihre Gültigkeit verloren.
Ein breiterer Reifen führt bei Kurven zu einer größeren Schräglage bei gleicher Geschwindigkeit und zu einem größeren Aufstellmoment beim Bremsen. Wenn der Prüfer schon bei den Felgen die Möglichkeit hat sein Veto einzulegen dann brauch er sich über die Verschlechterung Fahreigenschaften durch die Reifen keine Gedanken mehr zu machen.
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