• Hallöchen, ich habe das problem das KBA hat meinen antrag abgelehnt fpr eine neuer ABE mein Vater hatte 1984 einen unfall und seitdem kein typenschild mehr am moped laut Polizei ist sie nicht geklaut worden und war 1994 noch angemeldet. Das KBA hat aufgrund eines gefälschten Typenschild abgelehnt und mich an den Tüv verwiesen, aber für eine einzelabnahne plus abe muss das fahrzeug verkehrsicher laufen. Wie ist das rechtlich was erwartet mich beim erwischt werden und wie habt ihr das regelt wenn ihr das hattet. (kba hat mich der dokumenten fälschung beschuldigt typenschilder müssen vom typ mittlerweile geprägt werden)

  • Wir hatten in letzter Zeit viele ähnliche Fälle. Hier einfach mal die Suche benutzen.

    Ich fände es schön, wenn du im Straßenverkehr nur mit einem Fahrzeug teilnimmst, dass verkehrssicher ist. Von daher empfehle ich dir nichts anderes, als das Moped in diesen Zustand zu bringen und zum TÜV zu gehen.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Bei einer Einzeiabnahme wird es darauf hinauslaufen das die Zulassungsstelle nur eine mir 50kmh V-max erteilt, es sei du kannst belegen das das Moped in der DDR gelaufen ist.

    Dokumenten Fälschung, kann das KBA nicht vorwerfen wenn die Daten auf dem Typenschild stimmen.

    Nur mal nebenbei, laut Versicherungsbedingungen hast ohne BE auch kein aktiven Versicherungsschutz

  • Wir hatten in letzter Zeit viele ähnliche Fälle. Hier einfach mal die Suche benutzen.

    Ich fände es schön, wenn du im Straßenverkehr nur mit einem Fahrzeug teilnimmst, dass verkehrssicher ist. Von daher empfehle ich dir nichts anderes, als das Moped in diesen Zustand zu bringen und zum TÜV zu gehen.

    Ich habe mein Moped grad frisch gemacht neue bremse etc aber ich will motor und bremsen einlaufen geht aber nicht auf feldwegen.. die frage ist halt was erwartet mich wenn die mich erwischen

  • Bei einer Einzeiabnahme wird es darauf hinauslaufen das die Zulassungsstelle nur eine mir 50kmh V-max erteilt, es sei du kannst belegen das das Moped in der DDR gelaufen ist.

    Dokumenten Fälschung, kann das KBA nicht vorwerfen wenn die Daten auf dem Typenschild stimmen.

    Nur mal nebenbei, laut Versicherungsbedingungen hast ohne BE auch kein aktiven Versicherungsschutz

    Das moped war 1994 noch bei ner versicherung gemeldet wo könnte man denn an diese daten rankommen um einen beweis zuholen da das KBA mir versichert habe das sie mir keine ausstellen da es zum 3 mal abgelehnr wurde..

  • mal so nebenbei - warum muß ein neuer Motor und eine neue Bremse eingefahren werden ? Wenn das alles ordentlich eingestellt ist, kann man doch zum TÜV.

    Der Prüfer macht doch keinen Ausflug mit dem Moped

  • Das moped war 1994 noch bei ner versicherung gemeldet wo könnte man denn an diese daten rankommen um einen beweis zuholen da das KBA mir versichert habe das sie mir keine ausstellen da es zum 3 mal abgelehnr wurde..

    1994 damit nach der Wende wird dir da Null helfen, kommt dazu das nach der Wende viele eine Versicherung abschließen obwohl sie dazu keine BE haben.

    Der Nachweis muss schon aus DDR Zeiten sein.

    Der Prüfer macht doch keinen Ausflug mit dem Moped

    Aber eine Probefahrt normal schon.

  • 1994 damit nach der Wende wird dir da Null helfen, kommt dazu das nach der Wende viele eine Versicherung abschließen obwohl sie dazu keine BE haben.

    Der Nachweis muss schon aus DDR Zeiten sein.

    Aber eine Probefahrt normal schon.

    Und wie komme ich denn an einen DDR nachweis wenn papiere nicht mehr vorhanden sind??

  • Und wie komme ich denn an einen DDR nachweis wenn papiere nicht mehr vorhanden sind??

    Wenn auch keine rosa Versicherungskarte mehr existiert oder Kaufbeleg vom kauf im IFA-Laden, dann haste Pech.

    Dann wirst du wohl damit leben müssen das das Moped wie Reimport behandelt wird., sprich wie schon gesagt BE mit 50km/h.

    Vermutlich ist es den auch so ergangen https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/sims…630221-305-3632

  • Wenn auch keine rosa Versicherungskarte mehr existiert oder Kaufbeleg vom kauf im IFA-Laden, dann haste Pech.

    Dann wirst du wohl damit leben müssen das das Moped wie Reimport behandelt wird., sprich wie schon gesagt BE mit 50km/h.

    Vermutlich ist es den auch so ergangen https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/sims…630221-305-3632

    Ich dachte dafür geht man denn zum KBA weil die die fins prüfen und daran sehen ibs in der ddr gelaufen ist 🥲

  • Ich dachte dafür geht man denn zum KBA weil die die fins prüfen und daran sehen ibs in der ddr gelaufen ist 🥲

    Richtig die Prüfen wenn die Voraussetzungen, gegeben sind.

    Zitat von der KBA- Seite : "Voraussetzung ist, dass sich der Rahmen und das Typenschild im Originalzustand befinden, gut lesbar sind und aus der ehemaligen DDR stammen.

    Verfügt Ihr Fahrzeug nicht mehr über ein Original Typenschild oder einen Original Rahmen, wenden Sie sich bitte für eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO an Ihre örtliche Zulassungsbehörde."

  • Richtig die Prüfen wenn die Voraussetzungen, gegeben sind.

    Zitat von der KBA- Seite : "Voraussetzung ist, dass sich der Rahmen und das Typenschild im Originalzustand befinden, gut lesbar sind und aus der ehemaligen DDR stammen.

    Verfügt Ihr Fahrzeug nicht mehr über ein Original Typenschild oder einen Original Rahmen, wenden Sie sich bitte für eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO an Ihre örtliche Zulassungsbehörde."

    Nur angenommen ich erreiche die versicherung die 1994 die simson angemeldet hatte und die bescheinigen das damals orginale dokumente vorgelegt wurden, zählt sowas denn noch? Ich möchte dass sie auf 60 km/h zugelassen wird weils ein orginales moped halt ist.. gibts denn irgendwelche nachweise wie die Typenschilder Der S51B 1-4 gestanzt wurden??

  • Ich wäre überrascht, wenn für so etwas lapidares wie den Kauf eines Mopedkennzeichens nach 20 Jahren noch irgend eine Unterlage bei einer Versicherung existiert.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Nur angenommen ich erreiche die versicherung die 1994 die simson angemeldet hatte und die bescheinigen das damals orginale dokumente vorgelegt wurden, zählt sowas denn noch? Ich möchte dass sie auf 60 km/h zugelassen wird weils ein orginales moped halt ist.. gibts denn irgendwelche nachweise wie die Typenschilder Der S51B 1-4 gestanzt wurden??

    Nein, kannste knicken...

    Musste halt mit ganz viel Mut zur Prüfstelle gehen und dann auf die 60 km/h hoffen, oder dein Vater unterschreibt eine Eidesstattliche Versicherung, das Moped mal DDR war, und er dafür bürgen würde.

    Und da er, denk ich mal, dafür nicht lügen würde (hoff ich) müsste man sich soweit nie Gedanken darum machen, dass man da Probleme bekommt weil man da gelogen hätte.

    Nur naja, wenn soweit alle wissen das es mal ein DDR Fahrzeug war, und man sich zu 100% sicher ist, dann kann man soetwas in Betracht ziehen.

  • Eidesstattliche Erklärung, ja gibt es, die musste abgeben wenn die Papiere verloren hast um überhaupt neue zu bekommen, nur in der heutigen Zeit können das ja auch 40km/h Papiere gewesen sein.....

    und meist musste auch noch ein Eigentumsnachweiß erbringen oder darüber halt auch eine Eidesstattliche Erklärung abgeben.

    Auch wird dann in der Regel eine sogenannte "Aufbietung" gemacht, erst wenn die Zeit (glaube mindestens 18 Tage) rum ist gibt es die Freigabe für neue Papiere.

    Papiere bekommst ja über eine 21er Einzelabnahme, aber ohne Nachweis das für das Moped die Regelung aus Einigungsvertrag zutreffen, halt nach bundesdeutscher StVZO/FZV kalt mit maximal 50km/h bis Bj. 2002.

    An der Stelle verweise ich mal auf das Info-Blatt https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?…775#post1586775

    steht im Prinzip alles drin.

    Ich wäre überrascht, wenn für so etwas lapidares wie den Kauf eines Mopedkennzeichens nach 20 Jahren noch irgend eine Unterlage bei einer Versicherung existiert.

    Und wenn, müsste der Versicherungsmensch, damals die BE kopiert haben und diese Kopie sich auch in den Unterlagen befinden........

    Habe noch nie erlebte das die eine Kopie von der BE machen oder verlangen, auch ist es fraglich ob eine Kopie dann akzeptiert wird.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (27. Mai 2024 um 08:31)

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