Hallo werte Forumsmitglieder,
etwa 25 Jahre, nachdem mir als Jugendlicher meine S51 zerfahren wurde, ist nun bei mir in nicht so ferner Zukunft die nächste Generation an der Reihe. Nachdem ich mich zu dem Thema Zulassung, Legalität, Exportmaschinen und so weiter auch hier im Forum belesen hatte, habe ich für meine Kinder eine S51 zum Aufbauen gekauft. Der Rahmen wurde gestrahlt und neu lackiert. Es war ein Privatgeschäft von Vater zu Vater und, was mir wichtig war, der Verkäufer hat neue Papiere zu dem Rahmen vom KBA bekommen. Diese Papiere scheinen echt zu sein, sie fassen sich jedenfalls so an, auch der Aufdruck ist sicher nicht auf einem heimischen Gerät entstanden. Was mich aber so ein klein wenig wurmt, ist die Tatsache, dass die am Rahmen eingeschlagene Nummer teils undeutlich zu lesen ist und zusätzlich die letzte Zahl offensichtlich schief eingeschlagen ist. Da dies aber anscheinend das KBA nicht dazu veranlasst hat, den Antrag abzulehnen, dachte ich mir, es wird schon ok sein. Auch die Bilder, die der Verkäufer ans KBA geschickt hat, habe ich von ihm dazu bekommen. Natürlich müssen das nicht die sein, die er wirklich geschickt hat.
Denkbar wäre nun im worst-case für mich folgendes: Typenschild wurde ja vom Rahmen entfernt und neu angebracht zwecks Strahlen und Lackieren. Der Verkäufer könnte dann einen anderen Rahmen verwendet haben und dort die letzte Ziffer "ausgetauscht" haben o.ä. . Kann die Polizei bei einer Kontrolle, trotz der vorhandenen Papiere, dann die schiefe Schlagzahl beanstanden?
Was ist eure Meinung dazu? Sollte ich noch beim KBA nachfragen, ob ich von denen die Bilder erhalte, die denen vorliegen zu dem Rahmen? Oder lieber keine schlafenden Hunde wecken? Ist meine Vorsicht vielleicht auch eher hysterisch und übertrieben? Wenn ich die KBA Papiere einmal habe, könnte ja auch alles gut sein, da von oberster Stelle für gut befunden.
Viele Grüße
Marcus