Simson Höchstgeschwindigkeit, Polizei.

  • Find ich irgendwie witzig wenn das wirklich so ist. Wenn man beim Auto auf ein anderes getriebe umbauten, kommen se einem angelaufen mit abgaswerte ändern sich und solchen Sachen. im besten fall darf man dann ein neues abgasgutachten erstellen lassen.

    Nur das selbst Austauschgetriebe vom Hersteller auch mit anderen Kennbuchstaben geliefert bekommst als drin war.

  • Nur das selbst Austauschgetriebe vom Hersteller auch mit anderen Kennbuchstaben geliefert bekommst als drin war.

    Was ja auch kocht schlimm ist, solange die Übersetzung passt. Und eben diese ändert sich ja beim Umbau von m53 auf m541.

  • Mario61

    Beim umbau vom m541 sind es 15 zähne

    M53= 14 Zähne

    Hätte halt gedacht, machste nen 14 Zahn aufm m541 =3-5 kmh weniger aber ist halt nh veränderung von der Übersetzung.

    Meine ist halt komplett ori, m541 34-15 von der übersetzung 50er von megu fährt halt seine 65-70 auf der geraden mal schauen was der tüv prüfer bei der probefahrt sagt .

    woher weißt du eigentlich daß dein Moped auf der Geraden 70 Fährt ? Tacho oder GPS ? Warte doch erst einmal wie schnell der Prüfer mit GPS mit deinem Moped fährt.

    Das mit dem Prüfen auf der Rolle ist eben Unsinn und dagegen mußt du dich wehren

  • Was ja auch kocht schlimm ist, solange die Übersetzung passt. Und eben diese ändert sich ja beim Umbau von m53 auf m541.

    Genau die Übersetzung ändert sich ja wenn ein Getriebe mit anderen Kennbuchstaben verbaust.

    Uns wie TE schreibt, hat er ein M541 mir 15er Ritzel verbaut, wie bei einer S51 und hält damit die genauso, die Bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit ein.

    Und das ist ihr das ausschlaggebend, bei dem was TE vorgeworfen wird.

    Kein Sachverständiger macht Probefahrten zur Bestimmung einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.

    Doch, zur Feststellung für ein Strafverfahren muss der Sachverständige die Höchstgeschwindigkeit des Mopeds ermittelt.

  • Doch, zur Feststellung für ein Strafverfahren muss der Sachverständige die Höchstgeschwindigkeit des Mopeds ermittelt.

    Davon habe ich allerdings auch noch nie etwas gehört. Wenn dem so wäre sollte Dxrius10 zu dem kräftigsten Prüfer gehen, den er finden kann, als "natürlichen Begrenzer" sozusagen :D. Dann könnte er ev. sogar noch mit etwas Tuning unter der 60km/h "Schallgrenze" bleiben und legal getuned fahren 8o.

    Spaß beiseite, ohne bauartlich begrenzte Höchstgeschwindigkeit kann die gar nicht exakt gemessen werden. Die Angaben aus der DDR sind auch lediglich "etwa" Werte. Der Sperber z.B. hat die angegebenen 75 km/h auch nur mit der richtigen Fahrer/Wind Konstellation erreicht. Lediglich eine Messung auf einem amtlich anerkannten Leistungsprüfstand wäre gerichtlich verwertbar.

    Die angezeigten Tachowerte sollten auch nicht allzu ernst genommen werden. Ein Stino 50, der 65 schafft mit nicht allzugroßem Fahrergewicht ist ein sehr guter Zylinder. 70 sind ohne die bekannten Hilfen bergab und Rückenwind unrealistisch.

    DENK IMMÄ ÄN MIDDEM ÖL UND OKTAN NICH SPAASAM SEIN! Immer noch besser als ein Kolbenfresser... :thumbup:

  • @ 102Octane

    Was das Moped läuft wird auf einer Messstrecke ermittelt.

    In einen Strafverfahren muss belegt werden das das Moped zu schnell war und warum.

    Das das Moped getunt wurde oder zb. durch eine verschlissen Variomatik scheller läuft, spielt da auch eine Rolle.

    Kann das nicht belegt, bewiesen werden das Moped schneller läuft und warum, war es das mit einen Strafverfahren.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (4. Mai 2025 um 15:18)

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