KBA-Papiere trotz unvollständigem Typenschild – was tun?

  • Hallo zusammen,

    ich möchte für meine Simson S51 neue Papiere über das KBA beantragen. Die FIN am Rahmen ist gut lesbar und vollständig vorhanden. Das Typenschild ist zwar noch am Fahrzeug, aber leider nicht mehr vollständig lesbar – nur die FIN und das Baujahr sind noch erkennbar, da diese eingestanzt sind.

    Auf der Webseite vom KBA steht allerdings, dass das Typenschild vollständig vorhanden und lesbar sein muss.

    Jetzt meine Frage:

    Was kann ich tun, um trotzdem Papiere zu bekommen? Gibt es Alternativen oder Möglichkeiten, zum Beispiel mit einem neuen Typenschild vom Fachbetrieb? Oder geht eventuell was über TÜV bzw. Dekra?

  • Jede Woche kommen hier 5-10 Glücksritter und stellen immer und immer wieder die gleichen Fragen.

    Nen Forum ist nicht nur zum reintippen da, man darf auch ruhig drin blättern und lesen. "§21" in die Suche eingeben und fertig.

    Nein, 60 Klamotten kann dir niemand garantieren aber das wirst ja dann bei deiner Suche feststellen.

  • Hallo zusammen,

    meine Frage könnte eventuell hier rein passen:

    Die Kumpeline meiner kleinen Tochter ist jetzt 15 geworden und gestern bei uns mit Ihrer Enduro aufgeschlagen, um gemeinsam eine OKF zu machen. Ein typischer Blender, schönes Tank-Set und der Rest jämmerlich zusammengenagelt - Hauptsache Klappfußrasten und der übliche Firlefanz.
    Enduro-Reifen mit Profil, als ob Sie sich jeden Tag durch den Ural durchschlagen muss. Keine keine vernünftige Vergaser-Abstimmung (kommt kaum von der Stelle) usw.

    Sensibilisiert durch das Forum habe ich mal einen Blick auf das Typenschild geworfen - demnach eine S50 von 1976, Schild sah auffällig neu aus (Nieten auch). Optisch ist die ganze Kiste ein S51 Enduro mit Unterzugstrebe usw.

    Ich würde zur Erweiterung meines Horizontes gern wissen, ob bei den 21iger Gutachten sowas eine Genehmigung bekommt (aus S50 mach S51) oder schon von vorn herein Betrug vermutet werden kann (Papiere habe ich mir leider nicht zeigen lassen).

    Die Eltern (weit entfernter Bekanntenkreis) habe ich aus Gewissensgründen angeschrieben (Hinweis Papiere prüfen lassen, professionelle Werkstatt aufsuchen, Reifen für Straße geeignet usw.) - Antwort: Sie hätten kein Ahnung davon und für Ihr Tochter wäre das doch alles ok, fährt ja schließlich.
    Ohne Worte...

    Ich hake da jetzt auch nicht weiter nach und freue mich auf Euer Feedback.


    MfG
    Zomtec

  • Kann man im Rahmen einer 21er alles legalisieren lassen, einiges muss sogar eingetragen werden.
    Der Motorumbau auf M5X1 muss z.B. abgenommen werden. Ebenso der Rahmenwechsel samt Nummernübertragung - optional das einschweißen eines Knotenblechs von jemandem ders kann und darf.

    Ohne die Papiere (wenn überhaupt abgestempelt) zu kennen ein stochern im trüben.
    Aus der Erfahrung heraus: das wird nix Gutes.

  • Eine S50 bleibt eine S50 und kann auch nicht durch eine 21er Abnahme zu einer S51 werden.

    Einen M500 Motor in eine S50 zu verbauen war schon zu DDR Zeiten ein zulässiger Umbau, der musst aber heut zu tage abgenommen/eingetragen werden.

    Enduro Öse wird jemand dran gebraten haben oder eventuell ist Ersatzrahmen mit Öse verbaut.

    Interessanter wäre ob die FIN auf Rahmen eine original eingeschlagen ist, auch wenn es 21er Gutachten ist, ob es auch von einer Zulassungsstelle abgestempelt wurde, also die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

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