Wenn die ABE und das Teilegutachten wasserdicht ist, gibt es natürlich keine probleme. ich sprach von prüfern, die mal ein auge zudrücken und estwas eintragen, was sie eigentlich nicht hätten eintragen dürfen.
Naja, bei Teilen ein Auge zuzudrücken die eine TGA oder ABE verfügen ist etwas Anderes, also Teile eintragen zu lassen die eigentlich voneinander ausgeschlossen wurden oder nicht mal irgendwelche Nachweise oder Gutachten haben...
Mein Rat:
Such dir für dein Projekt einen neuen Prüfer, zumal die Höchstgeschwindigkeit von 102 km/h mehr als zulässig ist... Da es diesbezüglich auch Nachweise gibt, das Teile dies aushalten. Auch unter Anderem PZ Scheibenbremse und Gabelbrücke.