Eintragung PZ Gabelbrücke & Lenkerklemmung

  • Wenn die ABE und das Teilegutachten wasserdicht ist, gibt es natürlich keine probleme. ich sprach von prüfern, die mal ein auge zudrücken und estwas eintragen, was sie eigentlich nicht hätten eintragen dürfen.

    Naja, bei Teilen ein Auge zuzudrücken die eine TGA oder ABE verfügen ist etwas Anderes, also Teile eintragen zu lassen die eigentlich voneinander ausgeschlossen wurden oder nicht mal irgendwelche Nachweise oder Gutachten haben...

    Mein Rat:

    Such dir für dein Projekt einen neuen Prüfer, zumal die Höchstgeschwindigkeit von 102 km/h mehr als zulässig ist... Da es diesbezüglich auch Nachweise gibt, das Teile dies aushalten. Auch unter Anderem PZ Scheibenbremse und Gabelbrücke.

    billiardgrüne KR51/2L mit Scheibenbremse vorne & hinten (1982)

  • Naja, bei Teilen ein Auge zuzudrücken die eine TGA oder ABE verfügen ist etwas Anderes, also Teile eintragen zu lassen die eigentlich voneinander ausgeschlossen wurden oder nicht mal irgendwelche Nachweise oder Gutachten haben...

    Mein Rat:

    Such dir für dein Projekt einen neuen Prüfer, zumal die Höchstgeschwindigkeit von 102 km/h mehr als zulässig ist... Da es diesbezüglich auch Nachweise gibt, das Teile dies aushalten. Auch unter Anderem PZ Scheibenbremse und Gabelbrücke.

    Habe jetzt mal mit meinem nochmal gesprochen, nachdem ich ihm die Antwort von PZ weitergeleitet habe. Jetzt meint er, dass sowohl schwinge, als auch Gabelbrücke jetzt einfach durch einen Fahr Test geprüft werden. Beim Lenker sowie der Telegabel komm ich wohl nicht drum rum die neu zu kaufen (PZ Lenker und ZT Telegabel)

  • ich sprach von prüfern, die mal ein auge zudrücken und estwas eintragen, was sie eigentlich nicht hätten eintragen dürfen.

    Und das kann halt angezweifelt speziell wenn die Teile keinerlei Kennzeichnung haben.

    Wie zb. Bremsscheiben von Ronge zu den es keine ABE/Teilegutachten haben, darauf machen hie, paar von der Rennleitung förmlich jagt.

  • Hatte ich auch erst so etwas ähnliches. PZ Lenkerklemmung ist nur für Serienlenker..

    Also ich habe mir das Gutachten jetzt mal in Ruhe angeschaut und kann keine Limitierung auf lediglich den Serien Lenker erkennen. Vielmehr ist öfters die Rede von Sonderlenkern die verwendet werden können, wenn diese gekennzeichnet sind und vom Durchmesser her dem Serienteil (22mm) entsprechen.


    Kann natürlich auch sein ich habe etwas überlesen oder falsch verstanden (Beamtendeutsch ist nicht immer einfach)

    Mein Moped lebt! Es qualmt, es säuft und manchmal bumst es auch. ^^

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