Simson S51-E Rahmen tauschen als Anfänger?

  • Hey Leute,

    ich habe mir vor kurzem eine Simson S51 zugelegt – war eher ein Spontankauf und ich habe bisher kaum Schrauber-Erfahrung. Leider hat sich herausgestellt, dass es ein Import ist. Jetzt überlege ich, mir einen Rahmen mit KBA-Papieren zu besorgen und alles umzubauen.

    Meine Fragen:

    • Ist so ein Rahmenwechsel als kompletter Anfänger überhaupt machbar oder mache ich da eher mehr kaputt als heil?
    • Hat jemand Tipps, worauf ich achten sollte?
    • Und ganz ehrlich: Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

    Danke schon mal für eure Erfahrungen und Ratschläge! 🙌

  • Durch den Rahmentausch erhoffe ich mir die DDR-ABE also alles einbauen zu können mit E-Nummer/ABE ohne zur DEKRA zu müssen wie es jetzt wäre mit den §21 DEKRA Papieren.
    Das würde änderungen am Moped leichter und billiger machen dazu erziehle ich noch eine Wertsteigerung

  • Jetzt überlege ich, mir einen Rahmen mit KBA-Papieren zu besorgen und alles umzubauen.

    Lustig als ob so Rahmen mit saubere FIN und Papieren so einfach zu bekommen wäre.

    Ich finde in überwiegend welche bei Kleinanzeigen wo was faul ist zb. eingeklöppelter FIN, zu Preisen die zum ;( sind.

    Durch den Rahmentausch erhoffe ich mir die DDR-ABE also alles einbauen zu können mit E-Nummer/ABE ohne zur DEKRA zu müssen wie es jetzt wäre mit den §21 DEKRA Papieren.

    Das ist irgendwie Quatsch was da schreibst "also alles einbauen zu können mit"

    Umbauten müssen abgenommen und eingetragen werden, da ist es Wurst was es für eine BE hat.

    Zubehörteile die eine eigene ABE für das Fahrzeug haben, brauchen nicht abgenommen zu werden solange die nicht in Kombination mit anderen Zubehörteilen verbaut werden, steht in der Regel auch in der ABE drin.

    Die ABE muss da mitgeführt werden.

    Zubehörteile die ein Teilegutachten haben, müssen in der Regel abgenommen und eingetragen werden, per 19er oder 21er Abnahme, da ist auch Wurst was für eine BE vorhanden ist.

    Teile mit E-Nummer da geht es in der Regel um Beleuchtung, nur eine E-Nummer reicht da nicht, die müssen weitere Kennzeichnungen haben die aussagen für was sie Zugelassen sind https://www.jfuehr.com/lexikon/angaben-auf-scheinwerfern/ auch hier ist es Wurst was für eine BE vorliegt.


    Was jetzt die große Frage ist, ist das 21er Gutachten von einer Zulassungsstelle abgestempelt worden, spricht hat da eine Zulassungsstellen die Betriebserlaubnis erteilt ???

    Wenn nicht haste ein Moped ohne gültige BE.


    So nebenbei was steht für eine Fahrzeugart im Gutachten und welche Höchstgeschwindigkeit ?

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (22. September 2025 um 10:31)

  • Naja das stimmt so halb da wenn man eine 21er BE hat müssen strengenommen alle Änderung wieder bei der DEKRA vorgeführt werden. Das ist bei KBA Papieren nicht der Fall daher das interesse an einer anderen BE. Ich finde es halt unnötig für spiegel,blinker oder lenker mit E-Nummer oder ABE wieder zum Tüv und das da vorstellen zu müssen.

    Zu der Frage: Aktuell habe ich DEKRA Papiere nach §21 mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit von 60Km/h

  • Naja das stimmt so halb da wenn man eine 21er BE hat müssen strengenommen alle Änderung wieder bei der DEKRA vorgeführt werden. Das ist bei KBA Papieren nicht der Fall daher das interesse an einer anderen BE. Ich finde es halt unnötig für spiegel,blinker oder lenker mit E-Nummer oder ABE wieder zum Tüv und das da vorstellen zu müssen.

    Wo hast du diesen Humbug hoch drei her ?

    Es ist so wie ich es erklärt habe, wenn die Blinker, Spiegel neben der E-Nummer die entsprechenden Kennzeichnungen da ist es Wurst ob das eine Zweitschrift vom KBA ist oder eine über eine 21er Einzelabnahme.

    Beim Lenker kommt es darauf was dazu ist, eine ABE oder Teilegutachten.

    Mit ABE musste diese mitführen, mit Teilegutachten muss der abgenommen/eingetragen werden, entweder per 19er oder 21er Abnahme.

    Und wenn das über eine 21er geht, dann hast in der Regel auch so eine BE wie jetzt offensichtliche hast.


    Die große wichtige Frage ist das 21er Gutachten von einer Zulassungsstelle abgestempelt worden steht noch im Raum.

  • Den "Humbug" habe ich von der DEKRA prüfstelle und meine 21er sind von der Zulassungsstelle abgestempelt

  • was willst dann noch, wenn das 21iger von der Dekra mit 60 km/h so von der Zulassungsstelle amgestempelt ist ist doch alles gut oder sehe ich das falsch

    MfG

    Nö, siehst du genau richtig.

    Dem TE hat nur jemand diesen Blödsinn erzählt : "wenn man eine 21er BE hat müssen strengenommen alle Änderung wieder bei der DEKRA vorgeführt werden. Das ist bei KBA Papieren nicht der Fall daher das interesse an einer anderen BE".

  • Mir wurde halt von einem DEKRA Prüfer erzählt das nach einer §21 er Abnahme jede Änderung einmal vorgeführt werden müsste ( viele Prüfer drücken bei Kleinigkeiten ein Auge zu ) dies wurde sogar vom 2RadGeber in einem Video bestätigt. Daher habe ich den Wunsch nach KBA Papieren. Damit ich alle Teile mit ABE einbauen kann sowie Lichtanlagen mit E-Nummern umbauen.


    Da ich neu in diesem Thema bin, bin ich sehr unsicher und möchte keine Probleme bei einer Kontrolle bekommen

  • Es ist Wurst was du für eine BE hast ob das eine KTA-DDR, KBA-Zweitschrift oder übern 21er Gutachten ist, es spielt absolut keine Rolle.

    Die Vorschriften bezüglich technische Änderung sind für alle gleich, es gibt ja auch nur eine StVZO/FZV für alle gilt.

    Schau nicht so viele YouTube Videos bzw. halte nicht alles was da erzählt wird für wahr da wird auch viel Mist erzählt, da zählt nur das möglichst viele das Video anklicken und nicht ob der Inhalt der Wahrheit entspricht.

  • Also so wie ich das jetzt verstanden habe liegt folgende Problematik vor:


    Aktuell habe ich §21er Papiere also eine Einzelbetriebserlaubnis diese deckt nur den Stand ab welcher abgenommen wurde. Diese BE wurde abgestempelt und hat 60km/h Zulassung. Also soweit alles gut und ich könnte legal 60 fahren ohne Probleme.


    Nun hätte ich gerne zb den ZT-Lenker mit ABE aber die ABE setzt voraus das der original Zustand vorliegt was leider durch die 21er Papiere nicht vorliegt daher hat die ABE keine Wirkung und ich müsste die Änderung Abnehmen lassen.

    Sehe ich da etwas falsch? Gerne mit Belegen.

    Lg

  • Lese Dich mal in die Materie ein. Ohne Grundwissen versteht man oft in diesem Bereich etwas falsch.


    Du hast einen originalen Zustand. Das Fahrzeug ist immer das gleiche, egal ob 21er-ABE-, KBA- oder DDR-Betriebserlaubnis. Auch bei der 21er Abnahme steht Simson in den Papieren. Bei KBA- und DDR-BE steht auch Simson in den Papieren. Das Fahrzeug ist eine Simson und es bleibt eine Simson. Und der ZT-Lenker hat eine ABE für ein Fahrzeug. In dem Fall für eine Simson. In der ZT-ABE steht also für Simson. Es gibt auch Tuningteile mit allgemeiner ABE ohne spezifisches Fahrzeug. Das muss dann abgenommen werden. Lese Dich mal in die Materie ein. Die Art der Betriebserlaubnis spielt da keine Rolle. Um es noch komplizierter zu machen: es gibt auch ABEs mit spezifischem Fahrzeug, in der steht, dass der Rest Originalzustand entsprechen muss. Soll so etwas mit weiterem Tuning kombiniert werden, muss es eingetragen werden.

    Die Wersteigerung von 21er-Papiere auf KBA-Papiere würde ich als gering einschätzen. Hauptsache legale Papiere. Und die hast Du. Ich würde also bei den 21er Papieren bleiben.

  • Nun hätte ich gerne zb den ZT-Lenker mit ABE aber die ABE setzt voraus das der original Zustand vorliegt was leider durch die 21er Papiere nicht vorliegt daher hat die ABE keine Wirkung und ich müsste die Änderung Abnehmen lassen.

    Nein weil in der in der ABE steht, Zitat:

    "Die Abnahme des Anbaus nach §19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
    wird nicht für erforderlich gehalten.
    Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich, wenn die Krafträder
     per EBE nach §21 StVZO in den Verkehr gekommen sind
     entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine Änderungsabnahme
    durchgeführt werden muss"

    Was bei dir der Fall ist, nur jetzt verstehe ich nicht wo du jetzt damit ein Problem hast, den Lenker per Änderungsabnahme nach § 19 abzunehmen zu lassen ? Es muss da keine neue 21er gemacht werden.

    Die ist vielfaches günstiger als Rahmen mit KTA Papieren, ganz zu schweigen vom Umbau.

    Nur mal so, du müsstest da auch eine Abnahme machen lassen wenn den Lenker mit anderen Lenker-Klemmen verbaut wird auch wenn es ein Moped ist, welches KTA bzw. KBA Papiere hat.

    War an einen Moped wegen irgend einer anderen Änderung eine 21er Abnahme nötig, stehste dann auch mit dem ZT Lenker vor der selben Situation.

    Von daher ist das Blödsinn da jetzt Rahmen gegen einen anderen tauschen, zu dem KBA Papiere sind, und bekomme mal Enduro-Rahmen mit KTA-Papieren.

  • Danke ckich für die Info! Die ABE des Lenkers kenne ich nicht. Dass es ABEs gibt, die einen Unterschied bei bei EBE machen ist für mich neu. Mir ist nicht klar, warum das so ist. Die Exporte hatten doch die gleichen Teile (mal von Hupe usw. abgesehen). Warum wird bei den Anbauteilen-ABEs da ein Unterschied gemacht?

  • @ Micki

    Weil es halt so in der ABE des Lenkers so steht, da musst du ZT fragen warum.

    ABE,s musste immer lesen ob Eventuell doch eine Abnahme nötig ist.

    Das hat nur bedingt was damit zu tun das Reimport ist.

    Macht der TE was er meint und legt sich Rahmen mit KBA Papiere zu, verbaut den da und zb. drei Tage später legts mit dem Moped hin und neuer Hauptrahmen ist fällig, hat er dann mit der FIN Übertragung, auch 21er Papiere.

    Schon stehst er vor der selben Situation wenn den ZT Lenker verbauen will.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (22. September 2025 um 21:26)

  • Meine Simson hat eine 21er Abnahme von Händler bekommen da sie wahrscheinlich keine KBA Papiere bekommt. Es sind keine Änderungen vermerkt warum die 21er Abnahme nötig war. Dazu möchte ich den Lenker so verbauen dass ich keine 19er Abnahme brauche daher kam der Gedanke: wenn ich alles nach der Abe von dem Teil anbaue und keine Teile kombiniere muss ich nicht zum TÜV das spart Geld und Zeit.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!