Keine KBA erhalten

  • Das E in dieser Schriftform steht für Export

    Ab Bj. 1883 steht beim DDR Modell keine Modellbezeichnung auf dem Typenschil, abgesehen davon ein E bei eine Enduro auch bei Bj. 1982 nicht auf dem Typenschild beim DDR Modell.

    Bleibt nur das was im Ablehnung Schreiben steht, an die Zulassungsstelle wenden, wie und unter welchen Bedingungen eine BE über eine 21er Einzeiabnahme erlangen kannst.

    Wird drauf hinaus laufen das nur eine mit 50km/h V-max, erlangen kanst als KKR.

  • Nö. Fahren und schweigen. Aber die feine englische isses nicht, weil nicht rechtssicher. Dass es zum Moped keine Papiere sondern ne 21er gab hätte dich schon stutzig machen müssen.

    ckich
    2. Dezember 2025 um 10:18

    Einmal editiert, zuletzt von oel666 (15. Dezember 2025 um 06:29)

  • Wollte aber über das KBA anmelden was ja gescheitert ist. Habe ich mit der Erlangung sonst irgendwelche Nachteile?

    Ein Moped ist kein zulassungspflichtges Fahrzeug und beim KBA kannste so oder so kein Fahrzeug anmelden.

    Zu was beantragst du da eine Zweitschrift der BE beim KBA wenn du eine BE hast ?

  • Nö. Fahren und schweigen. Aber die feine englische isses nicht, weil nicht rechtssicher. Dass es zum Moped keine Papiere sondern ne 21er gab hätte dich schon stutzig machen müssen.

    ckich
    2. Dezember 2025 um 10:18

    Ich sage mal Schnellschuss, Sohnemann im Nacken. Im Nachhinein ist man immer schlauer.

  • Dass es zum Moped keine Papiere sondern ne 21er gab hätte dich schon stutzig machen müssen.

    Sorry aber das ist nun auch Käse.

    Wenn am Moped gewissen technische Veränderungen gemacht werden oder auf offiziellen Wege ein Ersatzrahmen verbaut wurde ist eine 21er Abnahme fällig und dann hat man halt auch so eine BE.

    Der Stempel ist von der DEKRA und jetzt von der Zulassungsstelle gestempelt

    Dann hat das Moped auch ein gültige BE.

  • Sorry aber das ist nun auch Käse.

    Deswegen schrieb ich "stutzig machen" und nicht "eindeutiger Beweis für irgendwas". Ich habe momentan mal wieder ein Moped im Aufbau. Offiziell übertragene Rahmennummer auf Neurahmen. Und trotzdem KBA Papiere. Nanu. Wenn es keinerlei Papiere gibt sondern nur ein 21er, sagt mir das dass es aus irgendwelchen Gründen keine KBA Papiere erhalten hat. Siehe Paradebeispiel hier.

  • Offiziell übertragene Rahmennummer auf Neurahmen. Und trotzdem KBA Papiere. Nanu.

    Und wie worden dann die Fahrzeugpapiere bzw. die KBA Zweitschrift durch die Zulassungsstelle entsprechend berichtigt/abgeändert ?

    Auch gab es mal Zeiten wo das KBA 20 Wochen und länger gebraucht hat um ein Antrag zu bearbeiten, da sind viele den Weg über eine 21er Einzelabnahme gegangen.

    Das dann da auch wieder gegengesteuert wurde, weil da quasi fast alle mit 60km/h durchgewunken worden, ist Geschichte.

  • Und wie worden dann die Fahrzeugpapiere bzw. die KBA Zweitschrift durch die Zulassungsstelle entsprechend berichtigt/abgeändert ?

    Papiere für das Moped im Urzustand beantragt und im Nachgang den Rahmenwechsel durchgeführt. Anschließend will die Zulassungsstelle den Rahmen sehen und stellt basierend auf den KBA-Papieren eine neue BE mit vermerk des Rahmentauschs aus. In dem Fall wirds aber so oder so nach Fertigstellung ein 21er aufgrund diverser Änderungen.

    Wenn am Moped gewissen technische Veränderungen gemacht werden

    Und das schließt den Erhalt der KBA-Papiere aus?

    Einmal editiert, zuletzt von oel666 (16. Dezember 2025 um 17:19)

  • und stellt basierend auf den KBA-Papieren eine neue BE mit vermerk des Rahmentauschs aus.

    Also dann doch keine KBA-BE mehr.

    Und das schließt den Erhalt der KBA-Papiere aus?

    Wenn die Abnahme der der Änderungen über eine 21er Abnahme erfolgt oder die Zulassungsstelle Änderungen eintragen, damit neue Papiere ausstellt,

    sind die KBA Papiere dann zum Schluss ungültig, werden durch die Zulassungsstelle eingezogen oder kommt Stempel drauf das die ungültig sind.

  • Also dann doch keine KBA-BE mehr.

    Ob die Zulassungsstelle auch in der KBA-BE rumschreiben würde (im Falle nur Rahmentausch), weiß ich gar nicht. Wäre mal eine Frage wert. Hatte bis jetzt nur die Kombination Neurahmen -> LKR/KR.

    Einmal editiert, zuletzt von oel666 (17. Dezember 2025 um 07:45)

  • Nein da wird nichts drine rumgeschrieben,.

    So wie ich dich verstanden habe, ist die FIN auf Ersatzrahmen übertragen worden, aber das Moped ist noch nicht wieder komplett, dem zur folge kann die Finale 21er Begutachtung des Fahrzeug auch noch nicht erfolgt sein.

  • Und warum stellst du es dann so hin "Offiziell übertragene Rahmennummer auf Neurahmen. Und trotzdem KBA Papiere. Nanu." als ob die FIN Übertragung, so Final abgeschlossen wäre ?

    Wenn es keinerlei Papiere gibt sondern nur ein 21er, sagt mir das dass es aus irgendwelchen Gründen keine KBA Papiere erhalten hat.

    Das kann so sein, muss aber noch lange nicht so sein.

    Und bei dem Ausschnitt den der TE hier eingestellt hat, kann man nicht mal ersehen, ob es sich um eine Simson handelt, auch nicht ob laut Papieren ein KKR, LKR oder sonst was ist, usw.

  • Als ob nicht mittlerweile auch der letzte Hirni der was verkaufen will geschnallt hätte dass es mit Papieren wesentlich mehr Geld gibt. Unterstelle ich einfach mal jedem der schon mal Google bedient hat. Ein Smartphone hat jeder und die Beantragung ist fast idiotensicher. Meine längste Wartezeit 2025 bis ich die fertige BE in den Händen hatte waren 8 Wochen, die kürzeste 2. Wer ordentliche Papiere hat, benennt das auch. In allen anderen Anzeigen wird darauf gar nicht eingegangen oder irgendwie drumherum gestammelt. Papiere sind unterwegs, können problemlos beantragt werden über TÜV/Dekra... blablabla. Kennst Du alles selber. Wie oft hast Du schon gelesen "es gab leider eine Ablehnung vom KBA weil... "? Es sind doch genau diese abgelehnten Fälle, die den Besitzer wechseln und immer wieder angefragt werden, die den Durchlauf so verzögern.

    Das lässt mich zu dem Schluß kommen dass es für ein originales KKR mit 21er fast nur eine Erklärung gibt. Selbst bei Rahmenwechsel behält man die KBA BE (auch wenn sie entwertet werden sollte) und kann so die Rechtmäßigkeit der 60 Km/h nachvollziehen.

    Am Ende könnte ich in meinem Fall auch nach bestandenem 21er die KBA BE nochmal neu beantragen, nur halt mit den Bildern vom alten Rahmen. Das ist ja der Käse an diesem ganzen Beantragungsvorgang, da bei 40-50 Jahre alten Kisten irgendwas anhand von selbst erstellten Bildern abzuleiten.

    Wie ich ja schon einem anderen Thema geschrieben und gezeigt hatte, habe ich schon mehrmals für grob zusammen gesteckte Rahmen/Mopeds wo die Hälfte gefehlt hat, neue KBA-Papiere erhalten. Anscheinend gucken die erst bei unplausiblen FINs genauer hin. Aber das werden wir nie erfahren.

    2 Mal editiert, zuletzt von oel666 (17. Dezember 2025 um 11:19)

  • Ich denk du erzählst nur von Sachen wovon du auch Ahnung hast.

    Wenn das so wäre, dann würdest du ua. nicht zu dem Schluss kommen, das nicht nur eine Erklärung gäbe für Papiere über eine 21er Einzelabnahme.

    Ob nun KTA-BE (speziell wenn sie vor 2015 ausgestellt wurde) oder eine BE über 21er Abnahme, das sagt pauschal erst mal auch nichts darüber aus ob Reimport ist oder nicht,

    Es gibt zu Hauf Reimporte die eine so genannte Zweitschrift vom KBA haben, da kann man davon ausgehen, wenn dafür ein neuer Antrag gestellt wird, das dieser abgelehnt wird.

    Zitat

    Selbst bei Rahmenwechsel behält man die KBA BE (auch wenn sie entwertet werden sollte) und kann so die Rechtmäßigkeit der 60 Km/h nachvollziehen.

    Und genau das ist ebnend nicht so und wenn auf den Papieren "Ungültig" steht, dann sind die ungültig und brauchst den Damen und Herren auf dem Amt nicht damit kommen, das an Hand dieser ungültigen Papiere was nachvollziehen sollen. Die sagen dir das an Hand von ungültigen Papieren nichts nachvollziehen können.

    Zitat

    Am Ende könnte ich in meinem Fall auch nach bestandenem 21er die KBA BE nochmal neu beantragen,

    Und was willst mit der KBA BE dann anfangen wenn das Moped nicht mehr dieser entspricht ?

  • Das von der Zulassungsstelle abgestempelte Papier mit 60km/h der 21er Einzelabnahme ist gültig. KBA-Ablehnung mit anschließender erfolgreicher 21er Abnahme ist keine Seltenheit. In diesem Fall ist die Reihenfolge umgekehrt. Die 21er Papiere bleiben trotzdem gültig.

    Ich würde ein neues Typschild ohne E anbringen. KBA-Papiere gibt es natürlich damit auch zukünftig nicht.

    Kann die Fahrgestellnummer einem Exportnummernkreis zugeordnet werden?

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