Mit Stino S70 Motor, das geht auch bei einen BJ. nach 1989, da es ja die S70 und späterhin die S83 mit diesen Motor gab. Damit ist Quasi das Abgasgutachten vom Tisch, da ja auf Grund dessen belegt ist, das der Motor die Werte einhält.
Hallo nochmals,
falls Operation KBA schief laufen sollte, möchte ich die 70er Option besser verstehen. Das Fahrzeug bleibt offiziell eine S51 und wird quasi leistungsgesteigert als Motorrad eingetragen. Dazu braucht es eine Vollaufnahme beim TÜV, der schauen wird, ob das Ding einer S70 entspricht. Dadurch braucht man die 60 km/h nicht mehr laut Einheitsvertrag nicht mehr, weil das Ding als Motorrad ehh schneller fahren darf. Zumindest verstand ich das bisher so.
Dadurch ergeben sich 2 Fragen:
1. wenn es egal ist ob die Karre in der DDR fuhr, könnte ich doch theoretisch einen werksseitig nummerierten MZA Rahmen aus aktueller Produktion nehmen und den zur S70 machen? Dazu muss ich doch nicht zwingend einen DDR Rahmen haben, oder doch? Oder anders gefragt, muss es dringend ein S51 Rahmen sein?
2. Die S70 hatten wohl alle Unterzugstreben. Wie genau schaut der TÜV denn hin, wenn man eine "S70" vorstellt, die keine hat? Einfach am Rahmen rumschweißen scheint mir nicht so klug. Im Internet fand ich Bilder von S70, die offensichtlich ehemalige S51 waren - ohne diese Streben. Ist das eher die Ausnahme oder schaut der TÜV da nicht so genau hin? Was sagt die Erfahrung?
Vielen Dank fürs Lesen, eure Antworten und die Geduld!