ABE für S51 mit "exotischer" Rahmennummerkombiniation

  • Mit Stino S70 Motor, das geht auch bei einen BJ. nach 1989, da es ja die S70 und späterhin die S83 mit diesen Motor gab. Damit ist Quasi das Abgasgutachten vom Tisch, da ja auf Grund dessen belegt ist, das der Motor die Werte einhält.

    Hallo nochmals,

    falls Operation KBA schief laufen sollte, möchte ich die 70er Option besser verstehen. Das Fahrzeug bleibt offiziell eine S51 und wird quasi leistungsgesteigert als Motorrad eingetragen. Dazu braucht es eine Vollaufnahme beim TÜV, der schauen wird, ob das Ding einer S70 entspricht. Dadurch braucht man die 60 km/h nicht mehr laut Einheitsvertrag nicht mehr, weil das Ding als Motorrad ehh schneller fahren darf. Zumindest verstand ich das bisher so.

    Dadurch ergeben sich 2 Fragen:

    1. wenn es egal ist ob die Karre in der DDR fuhr, könnte ich doch theoretisch einen werksseitig nummerierten MZA Rahmen aus aktueller Produktion nehmen und den zur S70 machen? Dazu muss ich doch nicht zwingend einen DDR Rahmen haben, oder doch? Oder anders gefragt, muss es dringend ein S51 Rahmen sein?

    2. Die S70 hatten wohl alle Unterzugstreben. Wie genau schaut der TÜV denn hin, wenn man eine "S70" vorstellt, die keine hat? Einfach am Rahmen rumschweißen scheint mir nicht so klug. Im Internet fand ich Bilder von S70, die offensichtlich ehemalige S51 waren - ohne diese Streben. Ist das eher die Ausnahme oder schaut der TÜV da nicht so genau hin? Was sagt die Erfahrung?

    Vielen Dank fürs Lesen, eure Antworten und die Geduld!

  • Vielleicht hab ichs überlesen, aber hat dein Junior jetzt überhaupt den A1?

    Ich frage mich halt, will man dann wirklich den Affentanz mit Eintragung und TÜV machen, wenn er jetzt aufgrund des unbrauchbaren Rahmen eh nen A1 macht und eventuell eine deutlich leistungsfähigere 125er fahren könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von FRKNSTN (20. Mai 2026 um 18:51)

  • falls Operation KBA schief laufen sollte, möchte ich die 70er Option besser verstehen. Das Fahrzeug bleibt offiziell eine S51 und wird quasi leistungsgesteigert als Motorrad eingetragen. Dazu braucht es eine Vollaufnahme beim TÜV, der schauen wird, ob das Ding einer S70 entspricht. Dadurch braucht man die 60 km/h nicht mehr laut Einheitsvertrag nicht mehr, weil das Ding als Motorrad ehh schneller fahren darf. Zumindest verstand ich das bisher so.

    Ja das ist richtig, es wird als Leichtkraftrad abgenommen, welches technisch dem einer S70 entspricht.

    Da rate ich dir, eh den Rahmen lackierst/pulverst ein Öse für die Enduro-Streben, durch ein Fachbetrieb einschweißen zu lassen, sofern die nicht vorhanden ist.

    Zitat

    1. wenn es egal ist ob die Karre in der DDR fuhr, könnte ich doch theoretisch einen werksseitig nummerierten MZA Rahmen aus aktueller Produktion nehmen und den zur S70 machen? Dazu muss ich doch nicht zwingend einen DDR Rahmen haben, oder doch? Oder anders gefragt, muss es dringend ein S51 Rahmen sein?

    Nein, ein MZA-Ersatzrahmen hat keine FIN.

    Du brauchst ein Rahmen mit original eingeprägter FIN, ohne den kannst keine FIN auf einen Ersatzrahmen übertragen lassen.

    Dazu ist eine Schlaggenehmigung von der Zulassungsstelle nötig damit die FIN Übertragung ein Prüfstelle machen darf. Der Rahmenwechsel steht dann in der Betriebserlaubnis, damit ist dann Dokumentiert das das legal gemacht wurde.

    Wenn es ein Leichtkraftrad werden soll, kannst bewusst ein Moped bzw. Rahmen von ein Reimport kaufen.

    Zitat

    2. Die S70 hatten wohl alle Unterzugstreben. Wie genau schaut der TÜV denn hin, wenn man eine "S70" vorstellt, die keine hat? Einfach am Rahmen rumschweißen scheint mir nicht so klug. Im Internet fand ich Bilder von S70, die offensichtlich ehemalige S51 waren - ohne diese Streben. Ist das eher die Ausnahme oder schaut der TÜV da nicht so genau hin? Was sagt die Erfahrung?

    Ja alle S70 haben die Streben ab Werk.

    Das kommt auf den Prüfer an ob der die Streben fordert oder nicht. Da kannst nur mit den Prüfer (der dann die Abnahme macht) über dein vorhaben sprechen und das abklären.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (20. Mai 2026 um 18:59)

  • Vielleicht hab ichs überlesen, aber hat dein Junior jetzt überhaupt den A1?

    Ich frage mich halt, will man dann wirklich den Affentanz mit Eintragung und TÜV machen, wenn er jetzt aufgrund des unbrauchbaren Rahmen eh nen A1 macht und eventuell eine deutlich leistungsfähigere 125er fahren könnte.

    Sehr gute Frage. Nein, Junior hat kein A1.

    Ich überlege mir gerade wie ich weiter vorgehe. Wenn das fliegt, passt alles - er fährt das Ding und gut. Falls es nicht fliegt, kaufe ich einen Rahmen mit ABE. Ja, das wird teuer - aber gut, das ist dann so.

    Den dann "schlechten Rahmen" würde ich mir aufbauen. Ich habe zwar auch nur nen Autoführerschein, aber man kann relativ einfach A1 Äquivalent bekommen, wenn man älter als 25 ist und mehr als 5 Jahre den Autoführerschein hat. Das wäre dann quasi aus der Not ne Tugend gemacht und das Traummoped meiner Jugend realisiert - ne S70 Enduro E/2. Wie gesagt, ich war mangels F-Schein immer im Gelände unterwegs und habe früher viel gebastelt. Dann trat das komplett in den Hintergrund (weil Ausbildung, Familie, etc. pp.) und nun kann ich mir vorstellen das Spielkind nochmal rauszuholen :D . Ich kloppe mich jetzt nicht drum, aber warum nicht?! :P

    Im Zuge dessen wollte ich gerne nochmal genau verstehen wie es laufen könnte und bedanke mich nochmals sehr für die Expertise hier.

  • Wenn es fliegt, dann Schwein gehabt und dann passt es natürlich. Es ist leider echt bitter, das Moped fleißig aufgebaut und dann scheitert es an der ABE. 1995 hat das keinen mit der Rahmennummer so genau interessiert.

    Anstatt einen Rahmen mit ABE kaufen, gibt es noch eine andere Möglichkeit. Das Moped so lassen und mit 70ccm eine Abnahme machen. Dann musst das Moped nicht komplett zerlegen. Und dann noch ein Moped kaufen mit ABE und originaler Rahmennummer und Typschild. Rahmen mit ABE sind oft relativ teuer, der Aufpreis für ein komplettes Moped kann sich also lohnen.

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