Hi,
endlich besitze ich eine simson, habe aber paar fragen.
Bei mir fehlt:
Blinker vorne hinten
Rücklicht
Spiegel
Tacho
Was ist nun pflicht, was nicht bei meiner s50b?
Hi,
endlich besitze ich eine simson, habe aber paar fragen.
Bei mir fehlt:
Blinker vorne hinten
Rücklicht
Spiegel
Tacho
Was ist nun pflicht, was nicht bei meiner s50b?
ist alles pflicht
Achja, und schutzblech fehlt auch. Habe keine lust darauf, dass die wichtigtuer von bullen mich nerven.
Habe gehört blinker zumindest sind keine pflicht.
An einer N sind sie keine Pflicht ! an der B schon bei den Schutzblechen gibts in § wie weit sie gekürzt werden durfen aber dran sein müssen welche
Blinker kommt drauf an wo du wohnst, interessierte keine sau, ansonsten neues Typenschild, und neue Papiere wo N anstelle B drinnen steht.
Edit:
Natuerlich ists viel schoener das Ding komplett Serie zu haben, Rennleitung ist doch da erst mal egal.
Ok leute danke aufjedenfall. Wie Schauts eigentlich bei euch mit autobahn aus, min 60, fahrt ihr Drauf?
Autobahn darfst du erst am eingetragenen 61km/h
Leichtkrafträder bis 50ccm brauchen keine Blinker......das hatten wir schonmal in einem anderen Thema
Schutzlech, Licht und min ein Spiegel brauchste, Tacho nicht
An deiner stelle würde ich die Autobahn lieber meiden, da wirst du sogar vom LKW überholt.
ich würde nicht mal mit 125ccm auf Autobahn Fahren wollen
Wenn du sterben willst fahr ruhig autobahn, und fahr mal richtig schön bei regen und reg dich über die schutzbleche auf die die "blöden bullen" fordern werden.
Bis 50ccm braucht man zwar keine Blinker und Hupe, aber wenn im Auslieferungszustand welche verbaut waren, müssen sie auch funktionieren !
Jetzt bin ich irritiert, habe ne s50b brauch nun blinker oder nicht?
Wie gesagt: Wenn welche modellmäßig vorhanden sind (was bei Dir der Fall ist), dann müssen die auch dran sein u. funktionieren, wie das auch bei allen anderen Teilen so sein muß.
Zitat von Mister l;2802094An einer N sind sie keine Pflicht ! an der B schon bei den Schutzblechen gibts in § wie weit sie gekürzt werden durfen aber dran sein müssen welche
Für Kleinkrafträder gelten andere Zulassungsbestimmungen als für Motorräder. Ich konnte bisher in der Zulassungsordnung nichts finden was für eine Blinkerpflicht spricht. Falls jemand was über eine Blinkerpflicht weiß, wäre es schön, wenn er Belege dafür vorweist.
Blinker entfernen = bauliche Veränderung
müßte ein-/umgetragen werden
[Bei mir fehlt:
Blinker vorne hinten - keine Pflicht laut StVZO § 54 abs. 5
Rücklicht - Pflicht
Spiegel - ein Spiegel ist Pflicht
Tacho - Pflicht muss aber nicht beleuchtet sein
MFG
Baus doch einfach auf Serienzustand und gut is..
Freiwillig würde ich nicht ohne Blinker fahren; hab das 1x gemacht u. nie wieder. Total nervig, den Arm rauszuhalten, gerade beim Rechtsabbiegen (Gas geben u. Arm raushalten geht schlecht gleichzeitig). Und ob das jeder sieht, ist auch die Frage. Blinker sind schon ne prima Erfindung.
Es sei denn man hat diese 10W-Blinker an der Simson, die sieht man bei Sonnenschein aus etwas Entfernung absolut nicht ![]()
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