Grüße!
Kurz und knapp darf ich das so anbaun oder is das so nich stvo gerecht ?
Im Internet kann man beim suchen verrückt werden weil auf jeder seite was anderes steht.
Danke euch schon mal !
Nummernschildbefestigung erlaubt ?
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Wieso nicht ?
Die ganzen Rollerdeppen machen ihre VK's an den Variomatikdeckel dran, das ist NICHT zulässig. Sagt aber anscheinend kaum jemand was dagegen. -
Der winkel ist nicht zulässig. das schild muss nahezu senkrecht stehen.Ansonsten ist es nicht gut lesbar.
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und beleuchtet muss es sein
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Hat das s50 rücklicht eine nummernschild beleuchtung?
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AW: Nummernschildbefestigung erlaubt ?
Nein, es muss nicht beleuchtet sein.
Gruß
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Das Nummernschild darf max. 30° gekippt sein.
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die Flasche Bier muss voll sein sonst gibt es Ärger bei der Kontrolle
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Zitat von Fafnir;2808389
Nein, es muss nicht beleuchtet sein.
Gruß
Steht das irgendwo, hab das anders in Erinnerung
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das kleine brauch nicht beleuchtet werden
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AW: Nummernschildbefestigung erlaubt ?
Zitat von lasernst;2808452Steht das irgendwo, hab das anders in Erinnerung
Die S50 hatte original keine Nummernschildbeleuchtung. Folglich ist es nicht Pflicht eine zu haben. Dagegen haben die SR4 Mopeds eine Beleuchtung. Bei denen ist es dann Pflicht.
Gruß
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Richtig, hatte zwar mal eine S50 Kappe mit Nr.Schildbeleuchtung aber das war wohl Eigenbau.
Original ist es ohne den "Quatsch"... -
Das Kennzeichen darf bis zu 30° geneigt sein.
Eine Nummerschildbeleuchtung ist bei Versicherungskennzeichen NICHT vorgeschrieben." In Deutschland werden diese Regelungen durch § 10 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) umgesetzt.
Danach ist eine Kennzeichenleuchte grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger vorgeschrieben. Lediglich Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder (Mofas) und vierrädrige Leichtfahrzeuge müssen nicht beleuchtet sein (§ 27 Abs. 4 Satz 2 FZV). "
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