Zitat von Fre3eman;2863097Rotes Kennzeichen ist ja qausi freifahrtsschein
Naja, rein rechtlich darfst du damit auch nur 50ccm fahren!!
Zitat von Fre3eman;2863097Rotes Kennzeichen ist ja qausi freifahrtsschein
Naja, rein rechtlich darfst du damit auch nur 50ccm fahren!!
Aber 50ccm und bis 60km/h. Was soll an dem Vkz. ein Freifahrtschein sein? Man kann doch auch nur fahren wie mit dem "normalen" Vkz. na gut-einkaufen ect. sollte man mit dem "Roten" nicht.
Hier mal was interessantes zum roten Vkz.
Einkaufsfahrt mit roten Versicherungskennzeichen:
[TABLE="class: text"]
[TD="width: 3"][/TD]
[TD="class: Grundtext"]Allein der Umstand, dass mit einem mit einem „roten Kennzeichen“ versehenen Kfz keine Probe- oder Überführungsfahrt durchgeführt wird, sondern eine Einkaufsfahrt, führt nicht zur Verwirklichung des Straftatbestandes der §§ 1, 6 PflVG (OLG Hamm 18.12.06, 2 Ss 533/06, Abruf-Nr. 070723). [/TD]
[/TABLE]
[h=3]Entscheidungsgründe[/h]§ 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs – oder dessen Gestattung – auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus. Maßgebend ist, ob zum Zeitpunkt des Fahrzeuggebrauchs ein Versicherungsvertrag bestand, der seinem Inhalt nach gegenüber einem geschädigten Dritten die in § 1 PflVG genannten Risiken in dem in§ 4 PflVG aufgezeigten Umfang abdeckt und ob der Versicherungspflichtige hiervon Kenntnis hatte. Dafür ist nicht ausreichend, wenn lediglich festgestellt wird, dass entgegen § 29g StVZO eine Einkaufsfahrt vorgenommen wurde.
Der Missbrauch des roten Versicherungskennzeichens zu anderen Zwecken als den nach § 29g StVZO zulässigen Fahrten stellt gem. § 2b Nr. 1a AKB „nur“ eine Obliegenheitsverletzung dar, die den Versicherer zur Kündigung berechtigt und sich demnach ausschließlich auf das vertragliche Innenverhältnis zum Versicherungsnehmer bezieht. Der Bestand der Haftpflichtversicherung wird hierdurch nicht berührt. Die bei einer Obliegenheitsverletzung bestehende Leistungsfreiheit wirkt sich jedoch nur im Innenverhältnis aus; gegenüber geschädigten Dritten bleibt in jedem Fall die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers auf Grund des Versicherungsvertrages nach § 3 Nr. 4 PflVG bestehen. Der Umstand, dass der Versicherer nach § 3 Nr. 9 PflVG eine Rückgriffsmöglichkeit hat, berührt den auf Grund eines bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages abgesicherten Schutz eines geschädigten Dritten nicht. Die Verletzung einer Obliegenheitspflicht im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses kann daher nicht die Strafbarkeit nach § 6 Abs. 1 PflVG begründen.
[h=3]Praxishinweis[/h]Das OLG hat den Angeklagten nicht frei gesprochen, sondern das Verfahren an das LG zurückverwiesen. Dort müsse geklärt werden, ob das rote Versicherungskennzeichen für das Kleinkraftrad des Angeklagten ausgegeben, also zulässigerweise benutzt worden ist. Es sei zudem nicht klar, wie der obdachlose Angeklagte in den Besitz des roten Versicherungskennzeichens und des Versicherungsnachweises gekommen ist. Dies sei jedoch erheblich, da es auf den formellen Bestand des Versicherungsvertrages ankomme, der bei unbefugter und eigenmächtiger Nutzung eines roten Versicherungskennzeichens nicht bestehe (BGH 28.6.06, IV ZR 316/04, Abruf-Nr. 062564). Im Falle eines gültigen Versicherungsvertrages müsse dessen Inhalt daraufhin untersucht werden, ob dem Angeklagten als Privatperson überhaupt rote Versicherungskennzeichen ausgehändigt werden durften. Wir haben im Übrigen über die Probleme im Zusammenhang mit dem PflichtversicherungsG in VA 05, 53, berichtet (vgl. auch Heinzlmeier NZV 06, 225).
Komisch wie kommen da der eine oder andere darauf das es Quasi Freifahrtschein sein soll?
Kiste wo das rote dran ist muss den Vorschriften entsprechen genau so wie ein mit normalen
Wenn für PKW oder LKW rotes haben will muss man sogar Führungszeugnis vorlegen
sagt doch alles.
Zitat von ckich;2866540Komisch wie kommen da der eine oder andere darauf das es Quasi Freifahrtschein sein soll?
Kiste wo das rote dran ist muss den Vorschriften entsprechen genau so wie ein mit normalen
Wenn für PKW oder LKW rotes haben will muss man sogar Führungszeugnis vorlegen
sagt doch alles.
Man braucht aber zB keinen TÜV und keine Eintragungen für sonst eintragungspflichtige Veränderungen am Fahrzeug wie zB Sportfahrwerk etc.
Zitat von TuningKarl;2866558Man braucht aber zB keinen TÜV und keine Eintragungen für sonst eintragungspflichtige Veränderungen am Fahrzeug wie zB Sportfahrwerk etc.
Man braucht kein TÜV- richtig, muss aber trotzdem den Vorschriften entsprechen sonst kannste auch belangt werden
"keine Eintragungen für sonst eintragungspflichtige Veränderungen am Fahrzeug wie zB Sportfahrwerk etc."
Ganz so ist es nicht, die von der Rennleitung können dich ganz schnell zu einer Prüfstelle schleifen
(dazu brauchen die nicht mal besonderen Grund)
und wenn der Prüfer sagt so nicht zulässig, und es auch keine ABE dafür gibt, oder Technische mängel daran sind, dann haste die A-Karte gezogen.
Mit Tuningauspuff und/oder Motor von der Rennleitung raus gezogen wirst, bieste genauso dran wie mit normalen Schild
seit ich das rote habe bin ich soweit ich mich erninnern kann in keine technische kontrolle mehr gekommen
man wird nur angehalten, weil sie wissen wollen warum das ding da hinten rot ist
kleiner schnack und weiter gehts - egal mit welchem mopped ich bisher unterwegs war
soll hier keinen beflügeln sich desswegen jetzt nen rotes zu holen, aber so siehts bei mir in der realität aus
Zitat von ckich;2866573Man braucht kein TÜV- richtig, muss aber trotzdem den Vorschriften entsprechen sonst kannste auch belangt werden
"keine Eintragungen für sonst eintragungspflichtige Veränderungen am Fahrzeug wie zB Sportfahrwerk etc."
Ganz so ist es nicht, die von der Rennleitung können dich ganz schnell zu einer Prüfstelle schleifen
(dazu brauchen die nicht mal besonderen Grund)
und wenn der Prüfer sagt so nicht zulässig, und es auch keine ABE dafür gibt, oder Technische mängel daran sind, dann haste die A-Karte gezogen.
Mit Tuningauspuff und/oder Motor von der Rennleitung raus gezogen wirst, bieste genauso dran wie mit normalen Schild
Ich sag's mal so: Es muss natürlich alles Hand und Fuß haben.
Wenn du zB einen Golf hast, der laut Fahrzeugbrief 75PS hat und nun aber 220PS darin werkeln, müssen auch dementsprechende Bremsen usw verbaut sein und wenn an diesem Golf der normalerweise auf 185/55 R14 steht, nun 225/40 17 verbaut sind auf Felgen die überhaupt nicht für einen VW gedacht sind, darfst du mit roten Nummern diese auch legal fahren wenn die Lauffläche der Reifen ausreichend abgedeckt ist, die Tragzahl passt usw. Also alles was du irgendwie eingetragen bekommen könntest (zB durch Einzelabnahme -da es in so einem Fall garkeine ABE oder dergleichen gibt) darfst du fahren. Hoffen wir mal dass die Gesetzeslage noch viele, viele Jahre so bleibt. Hab schon von gehört, dass es einigen Gesetzesbiegern nicht mehr so richtig schmeckt..
Mit Simsons ist man natürlich stark eingeschränkt, da die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und die maximale Kubikzahl weiterhin nicht überschritten werden darf. Aber ich glaube schon dass es gesetzlich ähnlich ist wie bei PKW's usw und du zB ne Bremsanlage von ner Yamaha verbaut haben dürftest oder weiß ich was. Muss halt alles ordentlich gemacht sein, so dass ein TÜVer theoretisch seinen Segen dafür geben würde.
Zitat von Sperbär 50;2866435Jo-ohne TK 56€.
Hallo Sperbär,
ich wollte mich noch bedanken wegen den Tip mit der DEVK
Habe meins jetzt auch bekommen
Und es ist mal wieder so sinnlos.
Ich war heute mal wieder bei einer DEVK Niederlassung. Und wurde abgewimmelt, weil ich kein Gewerblicher Kunde bin.
Ich bin also wieder erfolglos und meine Fahrzeugsammlung zum Stehen verdonnert.
Was muss man denn den Versicherern erzählen um sie gnädig zu stimmen ein rotes Kennzeichen für Sammler zu verkaufen?
Du bist nicht der Einzige mit diesem Problem..
Nunja, deshalb ist ist noch lange nicht ok.
Inzwischen hab ich mich auch wieder etwa abgeregt, aber das muss doch machbar sien, dass es in den Versichererkopf geht, was man will und die es auch verkaufen.
Die Versicherungen ziehen daraus eben nur Nachteile.. So würden sie dir z. B. 4 Schilder verkaufen und haben weniger Risiko..
Bleib dran.. Tu ich auch..
Dass es nicht nur eine Haftpflichtversicherung gibt, ist natürlich richtig, doch würde ich nicht empfehlen strikt nach dem Preis zu schauen. Auch die Konditionen müssen stimmen. Aber falls es dir nur nach dem Preis geht, würde ich dir einen Vergleich empfehlen, dort hat man die Zahlen schwarz auf weiss.
auf ner schweizer seite
aha
netter werbetroll
Zitat von verb;2868307Dass es nicht nur eine Haftpflichtversicherung gibt, ist natürlich richtig, doch würde ich nicht empfehlen strikt nach dem Preis zu schauen. Auch die Konditionen müssen stimmen. Aber falls es dir nur nach dem Preis geht, würde ich dir einen Vergleich empfehlen, dort hat man die Zahlen schwarz auf weiss.
Sorry was für Kondition bei einer Kfz Haftpflicht?
Ich doch vom Gesetzgeber vorgeschrieben Pflicht Versicherung, was die zu umfassen hat, sagt auch der Gesetzgeber und damit ist sie gleich bei allen Versicherung gleich oder?
Also wird sie da abgeschlossen wo sie am günstigen ist.
Bei einer Vollkasko, Unfall, Lebens- Versicherung ist das was anderes
Nicht das ich das gut finde aber die roten, ob es das keine oder große ist gibt es nur für Händler zur Überführung und Probefahrten
Ohne Gewerbeschein hat man da leider schlechte Karten.
Ich musste ein vorlegen fürs rote
Ich weis gar nicht ob es das rote 07 noch gibt für PKW und Motorräder?
Das gab oder gibt es ja für Otto normal aber nur wenn die Oldis die Bedingungen für H-Kennzeichen erfüllen
Wechsel-Kennzeichen für PKW gibt es, sowas fehlt halt für Mopeds
Ist so gedanke ob die Versicherungs- Fritzen
in so ein Versicherungschein noch zweites Moped eintragen könnten?
Ich zahle ab April 41 Euro bei der HUK
HUK hatt edoch 43€ ab März, da sind die 41€ ab April denke ich real.
Es geht mir ja ums rote.
Wie mir der letzte Beitrag von ckich aber sgat, muss man doch gewerblicher Kunde sein. Demnach wäre das entsprechend dem roten 06er bei Zulassungpflichtigen Kfz.
Wa sich aber suche ist die Entsprechung 07er, also Wechselkennzeichen für Sammler. Gibts da noch Hoffnung oder braucht man echt nen Gewerbeschein für ein Mopedschild?
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