polnischer Simsononlineshop

  • Sehr gut :cheers:

    Das wär mal was gutes für meine S53, da mir am erstentwurd von Prinz Eisenherz das Bremslicht doch etwas zu schwach ist.

    Kannst du was zu Funktion sagen?

    Das Leben ist zu kurz für Unterbrecherzündungen.

  • Zitat von der_Ed

    Sehr gut :cheers:

    Das wär mal was gutes für meine S53, da mir am erstentwurd von Prinz Eisenherz das Bremslicht doch etwas zu schwach ist.

    Kannst du was zu Funktion sagen?


    Ich habe beide schon eingebaut. Einmal mit roter und dann mit weißer Rücklichtkappe. Funktioniert tadellos. An der Unterseite sind auch LED`s für die Kennzeichenbeleuchtung. Das Massekabel hat aber eine falsche Kennzeichnung (grün). E-Prüfzeichen ist E15 (ehem. DDR) dran. Dürfte so nicht ganz stimmen. ;) Gr.

  • Zitat von ckich

    E-Prüfzeichen ist E15 (ehem. DDR) und das beim Rücklicht mit LED, da sollte jeden klar sein das das nicht Stubenrein ist.
    Fällt dann so unter Prüfzeichenmissbrauch :ph34r:


    Was zu beweisen wäre.......

  • Unter dem E15 Prüfzeichen ist 50R-004 und darunter IA0214-3 eingegossen (weiße Rücklichtkappe). In der Mitte unten steht noch " Original KAN Quality". Falls ein Hersteller solche Teile mit Prüfzeichen verkauft-so kann der Kunde / Käufer davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Als Kunde ist man nicht verpflichtet zu überprüfen, ob das alles i.O. ist.
    Ach ja-das einzigste was man noch braucht-ist eine Gummitülle für die Kabeldurchführung. Die ist nicht mit dazu. Gr. :)

  • "Unter dem E15 Prüfzeichen ist 50R-004 und darunter IA0214-3 eingegossen (weiße Rücklichtkappe)."
    Die gleiche Bezeichnung habe ich auf meiner mit Glühobst in rot.
    Zwei gleiche Prüfnummer für unterschiedliche Lampen (Leuchtmittel und Streuscheiben) kann eigentlich nicht sein.
    Die 50R steht glaube für Rücklicht und ist somit gleich aber der Rest.

    "Falls ein Hersteller solche Teile mit Prüfzeichen verkauft-so kann der Kunde / Käufer davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Als Kunde ist man nicht verpflichtet zu überprüfen, ob das alles i.O. ist."
    So einfach ist es in Deutschland nun nicht.
    Als Fahrzeugführer bist du verpflichtet dich zu überzeugen das alles an dein Fahrzeug nach Vorschrift entspricht sonst darf man das Teil nicht im Bereich der STVZO Fahren - Punkt.
    Wie man das macht ist jeden seine Sache.
    Gibt genug Teile die E-Prüfzeichen haben und doch nicht im Bereich der STVZO einsetzen dürfen
    (Mir fällt da spontan ein, ich haben ein Xenon-Nachrüstsatz mit E-Prüfzeichen liegen)
    Zum anderen, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
    Die Wahrscheinlichkeit das bei den Rücklicht mal einer genau nachgrast ist gegen 0

  • Na dann kaufst Du Dir z.B. einen Neuwagen-und schaust nach allen E-Prüfzeichen oder wie??? Das setzt doch der Käufer voraus das alles ok ist.Woher sollte ein Käufer auch wissen ob ein Prüfzeichen i.O. ist oder nicht?? Da gab es mal im VW-Forum einen langen Thread. Einer hatte neue LED-Rückleuchten aus dem Zubehörhandel eingebaut. Die hatten ein E-Prüfzeichen dran-waren aber lt. STVO / STVZO nicht zugelassen. Der Händler / Verkäufer hatte ein "Ding" rüber bekommen. In anderen Ländern wären die bestimmt zugelassen worden. Gr.

  • Bisschen kommisch ist an diesen Rücklicht schon das für nicht mal für 20 euro LegalesLED Rücklicht sein soll und das mit DDR Prüfzeichen kann nicht funktionieren, bei runden für s50/51 LED Rücklicht von MZA der kostet um die 60 euro und da gibs keine zulassung alleine wenn man überlegt da kann nur was Faul sein, das ist dann sowas wie bei Blinker man nimmt DDR blinkerglas mit zulassung und baut da LED Lampe rein oder macht aufwändiger mit vielen LEDs drinne fertig ist angeblich legales LED Blinker.

  • "Na dann kaufst Du Dir z.B. einen Neuwagen-und schaust nach allen E-Prüfzeichen oder wie??? ??? "
    Nee sicher nicht.

    "Das setzt doch der Käufer voraus das alles ok ist.Woher sollte ein......"
    Ich sagte doch schon, so einfach ist es in Deutschland nicht-leider.
    Ich will das jetzt nicht unendlich ausweiten nur noch soviel noch.
    Wenn man zb. ein Rücklicht ( ob am Neuwagen oder als Ersatzteil ) das nicht zugelassen ist, von ein Gewerblichen Händler kauft ist dieser per Gesetz verpflichtet dich darauf hin zu weisen das man es nicht im Bereich der STVZO verwenden darf.
    (In Deutschland ist das so, in Polen oder anderen Ländern ????)
    Genau aus den Grund steht in deutschen Online-Shops "Im Bereich der STVZO nicht Zugelassen"
    Ein Händler vor Ort müsste "den Spruch" auf die Rechnung schreiben um es nach zu weisen das er ein aufgeklärt hat.
    Macht der Händler das nicht kann man als Endverbrauchen den schwarzen Peter an den Händler weiter geben.
    Der Händler in Deutschland übernimmt Quasi deine Prüfpflicht.
    "Die hatten ein E-Prüfzeichen dran-waren aber lt. STVO / STVZO nicht zugelassen. Der Händler / Verkäufer hatte ein "Ding" rüber bekommen."
    Und genau das ist da sicherlich auch passiert wie beschrieben.
    Ist das gleiche wie bei den Xenon-Nachrüstsatz mit E-Prüfzeichen was ich habe.
    Dieser ist trotzdem nicht im Bereich der STVZO zugelassen.
    Das E-Prüfzeichen sagt in dem fall nur aus das das Vorschaltgerät als elektrobauteil zugelassen ist mehr nicht.
    Da hilft auch nicht dumm stellen und der Rennleitung oder Tüv-Mensch 100-mal erzählen/zeigen hat E-Prüfzeichen,
    helfen wird es nicht. Der wird einen dann schon sagen, deine Halogen-Scheinwerfer haben keine Prüfung/Freigabe für Xenon-Brenner usw. und das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt......

    "Das E15 Prüfzeichen (DDR) ist 1999 ausgelaufen. Und nach dem Ende der DDR gab es ja auch noch Teile mit dem DDR Prüfzeichen zu kaufen."

    Und ? Gibt es heute noch ist auch alles legal solange die vom Hersteller sind der die passende Typgenehmigung zu DDR-Zeiten in bekommen hat.
    Auslaufend bis ca. 1999 ist so zu sagen eine Fist für die Hersteller, um noch neue Teile zu Produzierten ohne für diese eine neue Typgenehmigung zu machen. Neue Typgenehmigung nach 1990 können legal keine E14 Prüfzeichen haben
    da die DDR da schon Geschichte ist.
    Die Zulassung der Lampen ist an den Lampenhersteller/Vertreiber mit einer Typgenehmigungsnummer gebunden weil dieser Garantieren muss das die Lampe so gebaut wird wie Abgenommen/Geprüft wurde.
    DDR und Hersteller VEB ..... gibt es nicht mehr, wer da neue Nachbau herstellt/vertreibt mit DDR Prüfzeichen/Typgenehmigungsnummer würde Prüfzeichenmissbrauch begehen.
    Aus diesen Grund haben die MZA Nachbau Lampen auch kein DDR-Prüfzeichen und nicht weil es die Chinesen das nicht hin bekommen.
    Um wieder eins für die Simson Lampen zu bekommen müssen sie Aktuellen Vorschriften erfüllen und dann steht keine E15 drauf.
    Das wäre zb. eine E1 im fall das Deutschland diese erteilt oder E20 wenn sie die da bekommen usw.

    Hat diese LED-Rückleuchte eigentlich ein roten Rückstrahler, auch bei der mit weißen Rücklichtkappe ?

  • Das LED-Rücklicht mit der weißen Rücklichtkappe hat helle/klare LED-Lämpchen drinnen, die rot leuchten. Die Rücklichter haben aber keinen Reflektor dran. Den muß man sich dann extra noch unter den Rücklicht ran schrauben (natürlich einen Reflektor mit E-Prüfzeichen!). ;)

  • Zitat von Sperbär 50

    Die Rücklichter haben aber keinen Reflektor dran.


    Genau das konnte ich mir denken das rote auch nicht.
    Wie schon geschrieben meins mit Glühobst in rot hat die selber Nummer drauf, kann aber nicht sein da es komplett anders ist. Leuchtmittel LED und kein Rückstrahler.
    Damit will ich das von meiner Seite her Beenden.

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