Was möchtest du hören? Es ist nicht klar geregelt, deshalb wird ein Polizist auch nur mutmaßen und ein Richter eventuell entscheiden.

Original Kindersitz "KiSi" an der Simson nutzen
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Was ich hören möchte?
Es muss ja irgend eine Rechtsgrundlage geben die man auslegen kann. Danach suche ich noch.
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Kinder sollen auf einem Krad nicht die Funktion eines Airbags übernehmen. Anderen Falls können 120 Euro und ein Punkt fällig werden. Wenn du was dazu findest dann informiere uns bitte darüber.
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Es ist doch nun aber so das diese Kindersitze damals so gebaut, vertrieben und auch zugelassen wurden.
Jetzt müsste es doch nun etwas geben das regelt, ja damals zugelassen besteht weiterhin oder nein wurde rückwirkend außer Kraft gesetzt und ist nicht mehr zulässig, oder sehe ich das Falsch ? -
Sehe ich ähnlich. Gab ja noch mehr Anbauteile für die verschiedenen Fahrzeuge.
Anhängerkupplung, Kniebleche, Kniedecken, Scheiben, Seitengepäckträger...
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Habe gerade auch nochmal geschaut und genau deine Frage wurde schon vor über 10 Jahren im .de Forum behandelt und ausreichend aufgelöst.
Hier Zitiere ich mal den interessantesten Post und setze den Link vom Thread noch dazu."Es gibt mehrere Fahrzeuganbauteile, die einer Bauartgenehmigung bedürfen, um sie gefahrlos anbauen zu können. Zu diesen Teilen gehören Sitze (in diesem Fall Kindersitze), Fahrzeugverbindungseinrichtungen, Teile der Beleuchtungsanlage (heutzutage alle Leuchten), und einige andere Teile, die uns aber hier nicht betreffen. Alle Teile, die eine Bauartgenehmigung besitzen müssen, sind auch entsprechend und dauerhaft zu kennzeichnen. Deshalb wurde damals Bauartgenehmigungszeichen (BAG=Bauartgenehmigung) eingestanzt. Zu erkennen sind sie an den Zusaätzen KTA-BAG oder der Sinuslinie, sowie einer Nachgestellten mehrstelligen Ziffer. So müssen an unseren Fahrzeugen Kindersitze, Anhängezugvorrichtungen am Zugfahrzeug und am Anhänger, Rückstrahler und Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung und eine Kennzeichnung besitzen.
aso es giebt keine alters angabe in bezug auf denn sitz giebt nur gewichtsbegrenzung auf 20KG!
*(26) Nach den mit der Deutschen Demokratischen Republik gemäß dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (GBl. II 1976 S. 307, 1978 S. 32, 1987 S. 24) vereinbarten Bedingungen erteilte Genehmigungen und Prüfzeichen für Ausrüstungsgegenstände oder Teile von Fahrzeugen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 21a. *Zum Rechtlichen:
KFZ Anbauteile die in der DDR zugelassen waren, und eine KTA Nummer haben sind auch heute noch zugelassen, da es für die KTA Nummern einen Bestandsschutz gibt.
Wichtig ist hierbei allerdings, das das Bauteil ein ORGINAL ist und einen eingeschlagene KTA Nummer hat.
konkret bedeutet das:
Ein Kindersitz aus DDR Produktion MIT eingeschlagener KTA Nummer kann ganz legal benutzt werden.mfg s50b2e"
https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?…rsitz/&pageNo=1
Ansonsten müsstest du wohl einfach mal eine e Mail an das KTA schreiben die Nachfolger des KTA sind.
Wenn du was von offizieller Stelle haben willst. -
Hab mir den ganzen Tread mal bis zum Ende durchgelesen und m. E. nach relativ aufschlussreiche Posts.
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Ich denke das es sinnvoll wäre sich die aktuellen Bestimmungen für Kindersitze auf Zweirädern anzuschauen.
Leider gibt es keinen generellen Bestandschutz für Oldtimer. Es gibt originale Fahrzeugteile mit denen man heute nicht mehr durch die HU kommt obwohl sie damals zugelassen waren. Ich richte mich immer nach dem Motto: legal, illegal, scheiß egal. -
Gestern bin ich mit der Kleinen auf der Schwalbe los und gleich an der ersten Kreuzung stand uns die Polizei direkt gegenüber. Die haben sich nicht am KiSi gestört und haben uns noch freundlich angelächelt... also alles ok....
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So verschieden ist das...als ein Kollege mit seinem Enkel auf einem S51 mit originalem DDR Sitz unterwegs war , begegneten sie einem Streifenwagen . Der Fahrer hielt sich erst kurz die Hand vor sein Gesicht und drohte dann mit dem Finger...kontrolliert wurden sie aber nicht.
Der Kollege ist seit dem völlig verunsichert .
Ich war bisher auch immer der Meinung , das diese Sitze Bestandsschutz haben und habe ihm das auch so gesagt... -
Als ob jeder Polizist in Deutschland Simson und DDR Kindersitze kennt. Das sind letztlich auch nur Menschen.
Gut möglich das die nicht mal die Kinderfußrasten gesehen haben. Gibt ja auch genug die ihr Kind auch mal so schnell mit vorn drauf nehmen und eine Runde drehen.
Letzten Endes ist beides gefährlich.Spaß hat es meiner kleinen aber auch immer gemacht.
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So verschieden ist das...als ein Kollege mit seinem Enkel auf einem S51 mit originalem DDR Sitz unterwegs war , begegneten sie einem Streifenwagen . Der Fahrer hielt sich erst kurz die Hand vor sein Gesicht und drohte dann mit dem Finger...kontrolliert wurden sie aber nicht.
Der Kollege ist seit dem völlig verunsichert .
Ich war bisher auch immer der Meinung , das diese Sitze Bestandsschutz haben und habe ihm das auch so gesagt...Wirklich groß kann die Verunsicherung ja nicht sein wenn man nen Kollegen fragt statt einfach mal die Ortsdurchwahl der Polizei zu wählen und nachzufragen was Sache ist.
Naja, jeder wie er will.Meine Genclone sind mittlerweile zu groß fürn Kindersitz, jetzt werd ich meine 3 allmählich mal demontieren.
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Alfred...
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Du dusselige Kuuuh...
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