Ich habe das heute nochmal intern abgesprochen. Es wird zum Thema KR51 und TÜV was kommen. Damit Ihr bei uns eine Abnahme mit dem Vogel machen könnt. Seid gespannt
Allerdings mit der oben genannten obergrenze von ~5,2PS. Ich will damit den Leuten die möglichkeit eröffnen gerade was KR51/1 betrifft legal einen 63er zu fahren bzw 60, 70er in der KR51/2.