Ich habe gestern meinen Führerdchein bekommen, und werde jetzt die nächsten paar Jahre S51 fahren, unter anderem auch täglich zur Schule. Ich habe bei mir kein Lenkerschloss drin, dafür aber eine Alarmanlage und ein sehr dickes Schloss. Mein Vater hat sich bewusst gegen ein Lenkerschloss entschieden, weil es sich angeblich nicht lohnt, sie seien so leicht zu knacken. Meine Freunde empfehlen mir aber alle ein Lenkerschloss. Ist ein Lenkerschloss schwer einzubauen? Was sagt ihr, sollte ich mir eins kaufen?
Lohnt sich ein Lenkerschloss?
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Ich fahre täglich und habe immer vorne und hinten ein Schloss ums Rad. Hinten zieh ichs dann durch die Federbeine, damit das Rad sich nicht drehen lässt. Lenkradschloss lasse ich auch sein, da es oft ein Kampf mit den Dingern ist. Dein Vater hat Recht mit der Aussage, dass sie leicht zu knacken sind. Ich persönlich sehe es nicht als nötig an
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Wenn jemand dein Moped unbedingt haben will , sind die Alarmanlage und das dicke Schloß und evt. das Lenkerschloß sowie das Seitendeckelschloß auch mit weg . Es gibt keinen 100 %igen Schutz vor Diebstahl .
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Was auch nie schadet ist ein GPS Sender, falls das Moped dann doch mal weg ist kann das manchmal ziemlich helfen.
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Lenkradschloss lasse ich auch sein, da es oft ein Kampf mit den Dingern ist. D
Verständlich, extra nen Lenkrad ans Mopped Nauen um nen Lenkradschloss zu montieren wäre mir auch zu viel des Guten ;]
Das originale Lenkerschloss ist der letzte Husten, dennoch muss es verbaut sein. Gibt das Gesetz so vor, andernfalls musst du dir eine Alternative eintragen lassen.
Siehe z.b. EMW R35
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Das originale Lenkerschloss ist der letzte Husten, dennoch muss es verbaut sein. Gibt das Gesetz so vor, andernfalls musst du dir eine Alternative eintragen lassen.
Gesetze von denen ich nie gedacht habe das sie existieren. Aber klammert der Absatz nicht Mopeds explizit aus?
Quote§38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
[...]
(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
[...]
Ein gutes Fahrradschloss sollte es schon sein oder wenigstens irgend etwas, was ein spontanes einladen in den unauffälligen, weißen, leicht angerosteten Transporter verhindert. Absolute Sicherheit ist leider nicht herzustellen.
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Okay.
Dann ziehen wir den 2. Trumpf: Das Lenkerschloss ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlickeit Teil der KTA-BE -
Klar ist das Schloss leicht zu knacken. Es ist aber auch nicht schwer zu installieren.
Jede Sicherung, die extra dran ist verlängert die Zeit, bis das Moped weg ist und erhöht damit die Chance, dass es stehen bleibt. Das Knacken des Schlosses dauert nicht lang, aber es verlängert nunmal die Tatzeit.
Klar können zwei kräftige Menschen das Moped auch mit Lenkerschloss in einen Transporter tragen - es zu schieben wäre aber einfacher. Oder der eingeschlagene Lenker stört noch etwas beim Einladen, etc.
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sehe genau so und eingeschlagener Lenker ist schon deutlich störend.....
Gesetze von denen ich nie gedacht habe das sie existieren. Aber klammert der Absatz nicht Mopeds explizit aus?
Meines Wissens nicht,
Nur mal so nebenbei, der S51B-4-D ( BRD-Ausführung) habe sie damals sogar ein anderes Lenkerschloß, ein Neimann Lenkschloß verpasst. Daran kann man die ua. auch erkennen.
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