S51 Rahmen mit TP28 Markierung

  • Hallo zusammen,
    habe hier einen S51 Austausch Rahmen an dem die eigentliche Fahgestellnummer mit mehreren "X" durchgestrichen wurde, und die neue Nummer mit "TP28" Stempel am Anfang und Ende
    markiert wurde. Nach meiner Recherche heißt das, dass zB die Dekra oder TÜV die Prägung vorgenommen hat, damit der Austausch des Rahmens legal und ofiziell ist. Ein Typenschild fehlt leider.

    Meine Fragen dazu:
    - Hat jemand Erfahrung wie das KBA damit umgeht, wenn man mit so einem TP28 markierten Rahmen neue Papiere beantragt?
    - Wurde das damals zu DDR Zeiten auch schon so mit dem TP28 Stempel umgeschlagen, oder lief das anders ab?

    Vielleicht kennt sich damit jemand aus. Wäre Interessant!
    Grüße

    86er S51 B2-4 "blacky" Tuningkarre

    82er Kr51/2 E "Patina komplett Ori"

  • - Hat jemand Erfahrung wie das KBA damit umgeht, wenn man mit so einem TP28 markierten Rahmen neue Papiere beantragt?

    Garnicht. Keine originale FIN, kein originales Typenschild - da steigt das KBA aus.

    Wurde das damals zu DDR Zeiten auch schon so mit dem TP28 Stempel umgeschlagen, oder lief das anders ab?

    Nein, in der DDR wurden andere Stempel vom VoPo benutzt. Sternförmig.
    Später wurden Ersatzrahmen nummeriert der laufenden Produktion entnommen. Zum Ende hin kamen dann die Ersatzrahmen mit der 1 als erste Ziffer der FIN.


    §21, was anderes bleibt dir nicht übrig. Wie genau das abläuft und ob 60 Klamotten abgestempelt werden musst du vorher klären, sonst machste (und zahlst) die 21er doppelt.

  • Garnicht. Keine originale FIN, kein originales Typenschild - da steigt das KBA aus.

    Hmm, sind die da echt so eisern? Fehlendes Typenschild ist klar. Die "neue" FIN mit den TP28 Stempeln ist aber wohl original. DDR Papiere sind für diese FIN dabei, nur halt ziemlich zerfleddert.

    Falls so etwas von einer Prüforganisation vorgenommen wurde, dann haben die evtl. noch Unterlagen davon. Ein durch Schweißarbeiten reparierter Rahmen, könnte auch einen Stempel haben.

    Unterlagen zwecks der Übertragung der FIN sind leider nicht vorhanden, bzw. ist nicht mehr bekannt welche Prüforganisation das gemacht hat.

    86er S51 B2-4 "blacky" Tuningkarre

    82er Kr51/2 E "Patina komplett Ori"

    Einmal editiert, zuletzt von hcJUL (17. Oktober 2024 um 21:42)

  • Meine Fragen dazu:
    - Hat jemand Erfahrung wie das KBA damit umgeht, wenn man mit so einem TP28 markierten Rahmen neue Papiere beantragt?

    Ablehnung , selbst wenn das Typenschild vorhanden wäre, siehe KBA Voraussetzung für das Erstellen einer Zweischrift.

    Alles andere hat SternExp bereits erklärt.

    Das war vermutlich ein Reimportrahmen, der als Ersatz herhalten musste, für ein Moped wofür 60km/h Papiere vorhanden waren.

    Ich habe sowas mit einen S53M Hauptrahmen mal gemacht, als es noch keine MZA- Ersatzrahmen mit Festigkeitgutachten gab. Den S53M Rahmen habe ich als Ersatzrahme für eine S50 genommen und auf diesen die FIN vom defekten S50 Rahmen übertragen lassen. Die 17 stellige S53 FIN ist da mit XX überschlagen worden und so ungültig.

    Hallo zusammen,
    habe hier einen S51 Austausch Rahmen ........

    Ein Typenschild fehlt leider.

    Und woher weißt du dann, daß es ein S51 Rahmen ist und zb. kein S70 Rahmen ?

    Falls so etwas von einer Prüforganisation vorgenommen wurde, dann haben die evtl. noch Unterlagen davon. Ein durch Schweißarbeiten reparierter Rahmen, könnte auch einen Stempel haben.

    Der hätte dann aber keine mir X überschlagen FIN.

    Problem dabei welche Prüforganisationen hat das gemacht.

    Ich würde mal auf der Zulassungsstelle nachfragen ob die nachkommen, ob für die FIN mal eine 21er Änderungsabnahme wegen Ersatzrahmen gemacht wurde oder über eine 21er Einzeiabnahme eine Betriebserlaubnis erteilt wurde.

  • Ablehnung , selbst wenn das Typenschild vorhanden wäre, siehe KBA Voraussetzung für das Erstellen einer Zweischrift.

    Alles andere hat SternExp bereits erklärt.

    Das war vermutlich ein Reimportrahmen, der als Ersatz herhalten musste, für ein Moped wofür 60km/h Papiere vorhanden waren.

    Ich habe sowas mit einen S53M Hauptrahmen mal gemacht, als es noch keine MZA- Ersatzrahmen mit Festigkeitgutachten gab. Den S53M Rahmen habe ich als Ersatzrahme für eine S50 genommen und auf diesen die FIN vom defekten S50 Rahmen übertragen lassen. Die 17 stellige S53 FIN ist da mit XX überschlagen worden und so ungültig.

    Ok, habs verstanden. Keine Originalnummer vom Werk eingeschlagen = automatisch ne Ablehnung.
    Interessant mit dem S53M Rahmen. Wie wurde das dann gehandhabt mit den Papieren und dem Typenschild der ursprünglichen S50?

    Und woher weißt du dann, daß es ein S51 Rahmen ist und zb. kein S70 Rahmen ?

    Gute Frage. Hab das nochmal genau angeschaut. Die durchgestrichene FIN (die ersten drei Zahlen lassen sich noch ablesen) lässt auf ein S50 Rahmen aus 1980 schließen.
    Die neue FIN auf eine S51 aus 85. Habe die Nummern abgeglichen mit der Liste von tkm-racing. https://www.tkm-racing.com/infocenter/lexikon/rahmennummern/

    86er S51 B2-4 "blacky" Tuningkarre

    82er Kr51/2 E "Patina komplett Ori"

    Einmal editiert, zuletzt von hcJUL (18. Oktober 2024 um 12:07)

  • Ok, habs verstanden. Keine Originalnummer vom Werk eingeschlagen = automatisch ne Ablehnung.

    :thumbup:

    Zitat

    Interessant mit dem S53M Rahmen. Wie wurde das dann gehandhabt mit den Papieren und dem Typenschild der ursprünglichen S50?

    Mit den Papieren, da wurde (wird) eine 21er Abnahme gemacht und wird das mit der FIN Übertragung festgehalten. Mit diesen 21er Gutachten und der BE von der S50 musste ich dann hin zur Zulassungsstelle und die haben quasi das 21er Gutachten abgestempelt, damit wurde also eine neuen Betriebserlaubnis erteilt und die alte BE wurde ungültig gestempelt.

    Das Typenschild wurde von der S50 übernommen.

    Zitat

    Gute Frage. Hab das nochmal genau angeschaut. Die durchgestrichene FIN (die ersten drei Zahlen lassen sich noch ablesen) lässt auf ein S50 Rahmen aus 1980 schließen.

    Normal soll die ungültige FIN die mit xxxx überschlagen wurde, noch lesbar sein.

    Zitat

    Die neue FIN auf eine S51 aus 86. Habe die Nummern abgeglichen

    Ja und was macht dich da so sicher das die FIN nicht zu einer S70 aus 86 ist ?


    Da du nichts hast, stehst du vor dem Problem was für ein Moped war und ob das als KKR oder LKR eine BE hat.

    Wenn du wüstest welche Prüforganisation das gemacht hat, könntest du da nach einer Kopie vom Gutachten fragen.

    Da das nicht weißt, würde ich erst mal bei deiner Zulassungsstelle fragen ob die da nachkommen die können dir auch sagen (auch wenn die nicht nachkommen) ob und und wie du eine BE wieder erlangen kannst.

    Nur ohne das ursprüngliche Gutachten/Betriebserlaubnis, wird dann maximal eine BE mit 50km/h werden.

    Auch wenn du die alten Unterlagen auftreibst, um eine neuen 21er Einzelabnahme wirst du nicht herumkommen, aber mit dem alten Unterlagen solltest du, sofern das ein KKR mit 60km/h war, die auch wieder bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (18. Oktober 2024 um 13:05)

  • Die "neue" FIN mit den TP28 Stempeln ist aber wohl original. DDR Papiere sind für diese FIN dabei, nur halt ziemlich zerfleddert.

    Och, das hatte ich glatt überlesen. :oops:

    Sind das echte Papiere und sind die manchmal ungültig gestempelt oder ist eingetragen das die FIN übertragen wurde ?

    Je nach dem, ich würde mal damit auf die Zulassungsstelle gehen den Sachverhalt schildern, das eine zerfleddert BE hast und das die FIN auf Ersatzrahmen überragen wurde und TP28 Siegel begrenzt.

    Für die Übertragung ist der Nachweis verloren gegangen, und nun wissen möchtest wie da jetzt an eine Ersatz BE bekommst.

  • In den DDR Papieren steht S51. Die wirken echt. Von einer Übertragung ist jedoch nichts vermerkt.
    Es fehlt also neben dem Typenschild, das Gutachten bzgl. der Übertragung der FIN durch die Prüfstelle und die dadurch neu ausgestellten Papiere.
    Werde mal bei der Zulassungsstelle anfragen was man machen kann. Danke für die Antworten!

    86er S51 B2-4 "blacky" Tuningkarre

    82er Kr51/2 E "Patina komplett Ori"

  • Na das fällt ja nun gleich auf das es eine Fälschung ist. Original wurde geschlagen, hier wird graviert, die Schriftgröße stimmt auch nicht.

    Häh, Fälschung, das ist nun absoluter Quatsch beim Typenschild von Fälschung zu reden, das ist keine Urkunde im Gegensatz zur Fahrgestellnummer auf Rahmen.

    Was meinst was eine Prüfstelle macht wenn es fehlt, sagen sie besorge dir ein Typenschild und beschrifte es oder lass es beschriften und bringe es an.

    Wenn hier zur Dekra- Niederlassung gehst und die bittest die ein Typenschild zu erstellen, drucken sie ein universal Typenschild als Aufkleber aus und kleben es dran.

    Dran muss eins sein und die Daten darauf müssen stimmen, wie es aussieht ist zweitrangig.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (18. Oktober 2024 um 18:19)


  • Es fehlt also neben dem Typenschild, das Gutachten bzgl. der Übertragung der FIN durch die Prüfstelle und die dadurch neu ausgestellten Papiere.

    Ein gutachten zur fin übertragung gibt es nicht, es werden auch keine neuen papiere dadurch ausgestellt. Das einzige was es gibt ist die tp28 beauftragung von einer zulassungsstelle die durch einer prüforganisation umgesetzt wurde.

  • Ein gutachten zur fin übertragung gibt es nicht, es werden auch keine neuen papiere dadurch ausgestellt.

    Falsch.

    Die Zulassungsstelle gibt eine Schlaggenehmigung raus, damit darf die Prüfstelle die FIN auf einen Ersatzrahmen übertragen, und Prüfstelle erstellt eine 21er Abnahme, worin der Vorgang des Rahmenwechsel dokumentiert wird. Mit diesen 21er Gutachten musste zur Zulassungsstelle, die Stempeln das ab, damit ist eine neue BE erstellt wurden und die alte BE ungültig gestempelt.

    Ich haben das jetzt schon X Fach mit der FIN Übertragung, hinter mich gebracht.

  • Ein gutachten zur fin übertragung gibt es nicht, es werden auch keine neuen papiere dadurch ausgestellt. Das einzige was es gibt ist die tp28 beauftragung von einer zulassungsstelle die durch einer prüforganisation umgesetzt wurde.

    Also die Variante würde mir in meinem Fall besser gefallen ^^
    Die Frage stellt sich dann nur wie der Rahmentausch überhaupt dokumentiert wurde. Wurde das ganze evtl. früher unkomplizierter gemacht?
    Die einzige Info die ich zu meinem Rahmen noch habe ist, dass die Übertragung der FIN schon ewig her ist. Mindestens 20 Jahre schon.

    86er S51 B2-4 "blacky" Tuningkarre

    82er Kr51/2 E "Patina komplett Ori"

  • Hatte vor ca 8jahren das ganze durch und da war es das man mit dem alten rahmen (steuerrohr reichte) und den kaufbeleg vom austauschrahmen zur zulassungstelle ist. Dort hat man sich den tp28 auftrag austellen lassen und ist mit diesem anschließend zur prüforganisation. Bin mir nicht mehr ganz sicher aber mir war als ob das nur die dekra in den neuen bundesländern machen durfte und der tüv in den alten. Mittlerweile gehört ja alles zusammen

  • Die Frage stellt sich dann nur wie der Rahmentausch überhaupt dokumentiert wurde. Wurde das ganze evtl. früher unkomplizierter gemacht?

    So eine FIN auf den Rahmen ist eine Urkunde, und wenn da jemand was ändert, muss und wird das dokumentiert wenn übern den legalen, offiziellen weg gemacht wird. Das war selbst in der DDR nicht anderes.

    Ich kann dir selbst sagen wie das zu DDR-Zeiten gelaufen ist und nicht nur von hören und sagen. In der DDR gab es keine FIN Übertragung, da hatte der Rahmen Werksseitig eine FIN oder es ist durch die VP eine neue FIN zugeteilt worden und diese zugeteilte ist durch ihre Schriftform und Siegel von weiten als solche erkennbar https://images.app.goo.gl/eR9mDQhGd3WosQpcA Das N im Siegel sagt in welchen Bezirk die zugeteilt wurde. Die "neue" FIN wurde in den Kfz-Brief oder BE eingetragen, selbst in die dem rosa Versicherungsnachweis.


    Wenn die Papiere weg sind bei denen Änderungen/Annahmen drin stehen haste automatisch ein größeres Problem, außer du treiben die entsprechende 21er und 19er Abnahmen auf.

    Bin mir nicht mehr ganz sicher aber mir war als ob das nur die dekra in den neuen bundesländern machen durfte und der tüv in den alten. Mittlerweile gehört ja alles zusammen

    Da gehört nichts zusammen, Dekra, TÜV usw. sind alles eigenständigen Prüforganisationen.

    Der TÜV hatte in den gebrauchten Bundesländern das Monopol für 21er Abnahmen und in den neuen, die Dekra.

    Das ist durch Bundestag 2019 gekippt worden, seit dem darf jede Prüforganisation 21er Abnahmen machen wenn deren Prüfer die erforderliche Berechtigung erlangt haben.


    Leider ist es oft so, das die Leute, nach dem sie auf der Prüfstelle und alles waren alles abnehmen lassen haben, eine 21er Einzelabnahme erlangt haben usw. danach den weg auf die Zulassungsstelle nicht gehen, aus welchen Gründen auch immer oder diese zb. keine Betriebserlaubnis erteilt weil im 21er Gutachten was nicht passt.

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