• Wende dich halt an den Verkäufer ob der die Karre zurücknimmt

    An ansonsten siehe Beitrag 33.

    Mit den Rahmen läufst du in die Gefahr das dir jemand mit Urkundenfälschung noch an den Kragen geht, daher kannst den eigentlich meiner Meinung nach, nur entsorgen

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (21. Oktober 2024 um 12:38)

  • Verkäufer brauchen sich nicht einzubilden mit so Spruch "ohne Garantie, ohne Gewährleistung und keine Rücknahme" sind sie fein aus allen raus, die zählen nämlich nicht bei arglistiger Täuschung und Urkundenfälschung.

    Das ist nicht der Punkt, das ist wichtig: "Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung in nicht zulassungsfähigem und nicht fahrfähigem Zustand",

    Aber der TE hat jetzt schmerzlich Lehrgeld bezahlt.

    Also:

    - Kaufen nur mit Papieren - KBA oder DDR -> ohne FINGER WEG

    - DDR-Papiere können auch gefakt sein - Auslieferungslager Karl-Marx-Stadt (oder so) -> FINGER WEG

    - Einzelabnahme mit nicht abgestempelter Spalte StVerkehrsamt -> lass es

    - Einzelabnahme mit abgestempelter Spalte StVerkehrsamt ->kein Garant, auch Einzelabnehmende können sich "irren", StVA stempelt ab -> Pech war Irrtum, Widerruf

    - Kaufen nur mit Kaufvertrag, Prüfung Verkäuferangaben mit Perso Verkäufer -> ohne Vertrag FINGER WEG, wenn Verkäufer nicht dieselbe Person wie im Vertrag FINGER WEG

    - alte Karre, super erhaltenes Typenschild -> FINGER WEG

    - Typenschild mit Zugnieten dran -> FINGER WEG

    - FIN Zahlen unregelmäßig, verwackelt, verschieden tief -> FINGER WEG

    - die üblichen Verdachtsfälle - ohne Tacho, ohne Hupe, ohne Soziusrasten, ohne Blinker -> FINGER WEG

    Einmal editiert, zuletzt von Ulfus (21. Oktober 2024 um 13:09)

  • Ulfus *mit Hupe meinst du? 👀

    Nein meint er nicht. :rolleyes:

    in nicht zulassungsfähigem und nicht fahrfähigem Zustand

    Wir haben aber ein zulassungsfreies Fahrzeug ;)

    Der Punkt ist, wenn Papieren dabei sind müssen die echt sein, und wenn an der FIN jemand an der herumgedoktert hat. muss das im Kaufvertrag erwähnt werden.

    Sonst fällt es auch einen Privaten Verkäufer auf die Füße, da nützt ihn son allgemeiner Spruch nichts

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (23. Oktober 2024 um 06:37)

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