Hallo zusammen.
Kann ich legal an eine S50 Endurostreben anbauen?
Danke und Grüße 🖖
Hallo zusammen.
Kann ich legal an eine S50 Endurostreben anbauen?
Danke und Grüße 🖖
Such dir einen geeigneten Sachverständigen, sprich mit ihm ab was er für Nachweise über Schweißprozess benötigt, lass die Lasche anschweißen und anschließend kannst du es eintragen lassen.
oder Schlaggenehmigung beantragen, Austauschrahmen montieren und beim Sachverständigen abnehmen lassen.
Danke für euere Antworten. Eigentlich geht es mir darum, dass ich einen S50 B1 Rahmen mit Kontenblechen für die Unterstreben habe. Angeblich ist es ein DDR Austauschrahmen den es damals angeblich auch mit Knotenblechen gab. Zumindest soll dies auch mit dem Ersatzteilkatalog, Ausgabe 1974 - Simson S50, nachweisbar sein. Leider liegt mir der nicht vor und ich möchte dies überprüfen. Mir geht es drum nicht in der Kontrolle stillgelegt zu werden. Der Rahmen wurde vom Vorbesitzer gestrahlt und neu gepulvert, so dass ich die Schweißnähte nicht kontrollieren kann, sie sehen aber original aus. Hat jemand Zugriff auf diesen Katalog oder andere für mich relevanten Belege, dass dies so legal ist?
Hier gibts die 78er Version: https://www.ostdeutsche-fahrzeuge.de/viewtopic.php?f=88&t=3182
(Wenig) überrschend ohne Knotenblech. Da hat dir jemand einen mächtigen Bären aufgebunden.
8 Jahre vor Markteinführung soll es also die Version mit der Aufnahme für... ja für was eigentlich? Endurostreben waren ja noch nicht erfunden.
Es gab zu DDR-Zeiten Ersatzrahmen mit Knotenblech, diese hatten dann aber schon eine eigene Rahmennummer welche aus Blöcken der Serienproduktion stammten.
Angeblich ist es ein DDR Austauschrahmen den es damals angeblich auch mit Knotenblechen gab.
DDR Ersatzrahmen gab es mit Knotenblech aber erst ab 1982.
1974 war nichts mit Knotenblech, die S51E kam 1982 auf dem Markt und war die erste mit Endurostreben, es gab keine vorher mit Knotenblechen auch hatten die ersten Jahre ein anderes.
Ist das ein DDR Ersatzrahmen, dann hatte dieser ab Werk eine eigene FIN, entweder eine aus laufender Produktion oder es ist einer der von der Ersatzrahmen-Serie die mit 1 beginnt.
Die neue FIN ist in die bestehende BE und rosa Versicherungskarte durch die VP eingetragen worden, eine FIN Übertragung, wie heute, gab es nicht zu DDR-Zeiten.
Wenn es also einer aus laufender Produktion ist/wäre, dann hat er eine FIN die von der Baujahr/FIN Liste her, nicht für eine S50 passt , sondern für eine S51 mit Bj nach 1982.
Auch hatten die Ersatzrahmen kein Werksseitiges Typenschild.
Oha, Danke für euer fundiertes Wissen! Dann habe ich also ein Problem. Schweißnachweis etc. habe ich natürlich nicht. Akzeptiert das ein Prüfer so? Wie würdet ihr nun vorgehen?
Dann habe ich also ein Problem.
Also wenn ich da jetzt richtig deute, dein Rahmen hat also eine Original eingeschlagen FIN die zu Bj. deiner S50 passt und das Kontenblech ?
ZitatAkzeptiert das ein Prüfer so?
Was hast du eigentlich vor?
ZitatAlso wenn ich da jetzt richtig deute, dein Rahmen hat also eine Original eingeschlagen FIN die zu Bj. deiner S50 passt und das Kontenblech ?
Genau. Ist ein S50 B1 Rahmen mit Typenschild von 1977 mit Nummer 44xxxxx. und einem Knotenblech.
Eigentlich will ich nur entspannt fahren und im Falle einer Kontrolle nicht die BE entzogen bekommen weil jemand was am Rahmen hingeschweißt hat. Die Cops kennen sich mittlerweile ganz gut aus und wissen um den Unterschied. Vielleicht nicht so im Detail wie ihr, aber genug um zu eskalieren.
ZitatWas hast du eigentlich vor?
Das ist jetzt eine gute Frage. Vielleicht eine §21 Abnahme? Oder gibts andere Möglichkeiten....?
Ach jetzt verstehe ich, dir geht es um die Endurostreben, das die abgenommen werden.
Ehrlich gesagt würde ich dahingehend gar nichts machen.
Ich habe nicht nur bei einer S50 einen Ersatzrahmen verbaut, alle mit Knotenblech und die Streben wurden verbaut, bei der FIN- Übertragung und der damit verbundenen 21er Abnahme hat kein Prüfer dahingehend was vermerkt obwohl die wussten das das Rahmen mit Knotenblech usw. ist, steht ja auch im MZA Herstellernachweiß
ZitatVielleicht eine §21 Abnahme? Oder gibts andere Möglichkeiten....?
Und da wird der Prüfer sicherlich ein Schweißnachweis sehen wollen.
Im Zweifelsfall einfach das knotenblech wieder entfernen ist keine Option? Nur wenn man eben Angst hat deswegen Ärger zu bekommen.
Kannst ja mal nen Bild reinstecken vom Blech. Dann sieht man mal ob es vernünftig gemacht ist, oder ob man es so oder so abmachen sollte.
Sieht eigentlich sehr gut aus…
Ich würde das natürlich gerne behalten, die Unterstreben bringen ja auch etwas mehr Steifigkeit im Rahmen…
Das Bild ist ja mal wirklich garnich zu gebrauchen. Bissel Schärfe is bisher nur im Essen schlecht.
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