KR51/2 Spezial Projekt

  • Hier ist der Thread für mein LKR Schwalbe Projekt. Geplant ist über den Sommer, Herbst und Winter nach und nach Teile zusammen zu stellen und euch mit Fragen zu quälen. 2017 soll sie dann mit Saisonkennzeichen auf der Straße rollen...
    Ich freue mich über jeden konstruktiven Kommentar, rege Beteiligung mit Tipps und Vorschlägen. Vermutlich würde ich auch alles im stillen allein hin bekommen aber so ein Forum lebt ja auch vom Austausch und interessanten Projekten.

    Beginnen wir bei Punkt 1: Rahmen und Opferrahmen.

    Rahmen sollte klar sein. Der neue Wesoma KR51/2 Spezialrahmen in Schwarz RAL9005.
    Bei dem Opferrahmen habe ich im Moment drei Möglichkeiten:
    #1 Meine KR51/2 mit KBA-Papieren und orig, Typenschild welche gerade angemeldet ist. Wäre eigentlich unpraktisch diese zu nehmen aber die einfachste Option.
    #2 Eine KR51/2 mit KBA-Papieren. Nach dem lackieren ist allerdings das Typenschild verlustigt gegangen. Müsste ich neu herstellen lassen aber der Rahmen wäre an sich "frei" und noch nicht weiter verplant.
    #3 Eine KR51/1 mit KBA-Papieren und orig. Typenschild. Allerdings wurde der Rahmen vor langer Zeit komplett gecleant und später wieder mit angeschweißten 3mm Stahlstreifen "nutzbar" gemacht.
    Wäre optimal wenn man diesen nehmen könnte. Das fände ich am charmantesten weil ich zu diesem Rahmen/Fahrzeug eh schon eine sehr lange Bindung habe.

    Wie ist das Stimmungsbild? Kann man der KR51/1 den neuen KR51/2 Spezialrahmen als Austauschrahmen verpassen? Oder zählt hier die Situation wie S50 zu M500 Motor nicht weil der Rahmen eigentlich etwas anders aussieht?

  • den neuen KR51/2 Spezialrahmen als Austauschrahmen verpassen?

    Was für KR51/2Spezialrahmen ? Ich kenne nur einen KR51/1 Hybrid Rahmen.

    Zitat

    Kann man der KR51/1 den neuen KR51/2 Spezialrahmen als Austauschrahmen verpassen

    Problem ist das die KR51/1 und die KR51/2 zwei verschiedenen Typen sind und laut den dem Gutachten vom /2 Rahmen ist der nur für den Typ KR51/2, von daher wird das nicht gehen.

    Auch kommt da dann hinzu , das dies ein Motorumbau noch mit sich bringen würde, es sei man verbaut ein M53/2 Motor.

    In Endeffekt musste das ein Prüfer fragen der dir auch die FIN übertragen soll, der muss da mitspielen bzw, den den /2 Rahmen dann eintragen usw.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (4. Mai 2026 um 17:55)

  • Wenn alle deine Rahmen eh technisch Nutzbar sind, kann man sich die 800€ nicht sparen, indem man einen der vorhandenen Rahmen mit Versteifungsblechen verstärkt?
    Oder hat man dann wieder mehr Gerenne, weil es dann Ermessenssache des Prüfers ist, wieviel PS für den Rahmen eingetragen werden?
    Vielleicht hat ja jemand im Forum noch eine Rahmennummer mit Papieren übrig und würde gern tauschen? Dann müsstest du keinen funktionstüchtigen Rahmen opfern.

  • ich hab mal ein wenig gerechnet , also der Rahmen mit den für den Tüv notwendigen Anbauteilen ( Schwingen v+h, SB, Felgen V1,6/16 , H 1,85/16 ohne Reifen ) bin ich bei ca: 1500 Euro und denn war ich noch nicht beim Tüv und Straßenverkehrsamt und habe nicht den 90ccm mit 15 PS . Ich habe den 110er mit 16 PS den ja der Tüv denn wahrscheinlich nicht sehen will wird auf jeden Fall ein teurer Spaß

    Verliere nie den Mut , es gibt so wenig ehrliche Finder

    KR51/2 - ZT 110N Gen2 Stage1 - 5 Gang - PZ 22 BvF - ZT AoA 3 verst. Konus-Gegenwindhasser
    _________________________

  • Oder hat man dann wieder mehr Gerenne, weil es dann Ermessenssache des Prüfers ist, wieviel PS für den Rahmen eingetragen werden?

    Ermessenssache, da gibt es eigentlich vorgaben.

    Bei Leistungssteigerung von 40% und mehr, benötigt man ua. ein Dauerfestigkeitsnachweis fürs Rahmen/Fahrgestell.

    Da ist schon erforderlich wenn nur ein S70 Stinomotor verbauen willst.


    "Lustig" finde ich da die Beschreibung von Rahmen

    "- Kastenschinge hinten (wird zwingend benötigt) inklusive Teilegutachten (Fa. ZT-Tuning o.ä.)

    - Kastenschwinge vorn (wird zwingend benötigt) inklusive Teilegutachten (Fa. ZT-Tuning o.ä)"

    Weil es da auch was gibt von ZT mit Teilgutachten :rolleyes:

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (5. Mai 2026 um 14:21)

  • ich hab mal ein wenig gerechnet , also der Rahmen mit den für den Tüv notwendigen Anbauteilen

    Ich habe eine Exceltabelle angefangen - ja wird ein teurer Spaß. Ich habe aber auch kein Haus abzubezahlen, Rauche und Trinke nicht und gehe auf keine Partys. Auch sonst bin ich recht sparsam und eigenbrötlerisch.
    Viele Teile habe ich aber auch aus anderen Projekten schon da. Da mein Plan ist, über das ganze Jahr die Teile zu sammeln werde ich auf paar Gebrauchtteile, Tauschobjekte oder Sonderangebote spekulieren.

    Bei Leistungssteigerung von 40% und mehr, benötigt man ua. ein Dauerfestigkeitsnachweis fürs Rahmen/Fahrgestell.

    Die Dauerfestigkeit wurde die letzten Monate festgestellt. Daher nehme ich lieber gleich schon den verstärkten Rahmen mit Gutachten als einen Originalrahmen zu verstärken und auf einen willigen Prüfer zu setzen.

    Oder hat man dann wieder mehr Gerenne, weil es dann Ermessenssache des Prüfers ist, wieviel PS für den Rahmen eingetragen werden?
    Vielleicht hat ja jemand im Forum noch eine Rahmennummer mit Papieren übrig und würde gern tauschen? Dann müsstest du keinen funktionstüchtigen Rahmen opfern.

    Genau. Das Gerenne mit der Ermessenssache des Prüfers wollte ich mir ersparen. Guter Punkt mit dem Tausch. Daran habe ich auch gedacht. Aber da sind wir wieder an dem Punkt, dass jeder einen sauberen Rahmen mit Papieren sucht. Egal ob Unfallschaden oder funktionstüchtig. Um keinen funktionstüchtigen Rahmen zu opfern habe ich eben an meinen verhunzten /1er Rahmen gedacht....da werde ich mal paar Mails an verschiedene Prüforgas schreiben. Aber ja, einen funktionstüchtigen Rahmen würde ich auch ungern opfern.

    "Lustig" finde ich da die Beschreibung von Rahmen

    Darüber musste ich auch schmunzeln. Einer der vielen Punkte wo wir einfach sehen werden was dieses Jahr noch so kommt. An einer Lenkerklemmung mit Gutachten für die Vogelserie ist man ja auch dran...

  • Die Dauerfestigkeit wurde die letzten Monate festgestellt. Daher nehme ich lieber gleich schon den verstärkten Rahmen mit Gutachten als einen Originalrahmen zu verstärken und auf einen willigen Prüfer zu setzen.

    Ist mir schon klar warum du es auf den verstärkten Rahmen abgesehen hast.

    Hast du schon das Teilegutachten zu diesen gesehen ?

    Zitat

    Einer der vielen Punkte wo wir einfach sehen werden was dieses Jahr noch so kommt.

    Kastenschwinge vorn und hinten sowie Scheibenbremse mit Teilgutachten gibt es ja für die Schwalbe, nur halt nicht vom ZT sondern von PZ.

  • Der Rahmen ist angekommen. ckich In der Herstellererklärung steht, dass für die Schlaggenehmigung bei der Zulassungstelle das Festigkeitsgutachten unter der Nummer xyz-blablubb bei der Dekra hinterlegt ist. Der Inhalt ist also für den Endkunden erstmal nicht ersichtlich.

    Außerdem hatte ich Kontakt mit zwei Dekra Niederlassungen. Die Verwendung meines KR51/1 Rahmens für das Projekt ist vom Tisch. Man hat zwar verstanden, dass dann auch ein Mxxx Motor rein kommt aber Knackpunkt wird die Zulassungstelle sein und keine Schlaggenehmigung erteilen. Sind ja zwei völlig verschiedene Fahrzeuge...

    Mir wurde auf den Weg gegeben einen möglichst alten KR51/2 Rahmen zu nehmen. Wegen den Lautstärkebestimmungen. Meines Wissens nach, war die Umstellung auf Nahfeldmessung im November 1980.
    Die /2 wurde von 1980 bis 1986 produziert. Theoretisch müsste man, bestenfalls, ein Fahrzeug finden welches nachweislich vor dem 4.11.80 zugelassen wurde. - Wird schwierig, denk ich.

    Weiß jemand ob es bis zum Produktionsende 31.3.1986 noch weitere Lautstärkeverschärfungen gab?


    Edith: Guten Start in die Woche :thumbup:

  • Baujahrsabhängige Unterschiede: Bei Simson-Modellen gibt es oft die Faustregel, dass Fahrzeuge bis Baujahr 1984 ein Fahrgeräusch von bis zu 84 dB(A) und ab 1985 von 80 dB(A) nicht überschreiten dürfen, um den damaligen StVZO-Vorgaben zu entsprechen

    Bei einer Abnahme als Leichtkraftrad muss das Fahrzeug die Lärmvorschriften erfüllen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten. Für die Simson KR51/2 gibt es hier eine wichtige Schwelle:

    1. Baujahre bis ca. 1983/1984: Für diese Fahrzeuge gilt oft noch ein Fahrgeräusch-Grenzwert von bis zu 84 dB(A). Dies lässt deutlich mehr Spielraum für Tuning-Auspuffanlagen oder größere Vergaser, die für die angestrebte Leistung eines Leichtkraftrads (oft bis 11 kW/15 PS) notwendig sind.
    2. Baujahre ab 1985: Hier wurden die nationalen Vorschriften in Vorbereitung auf strengere Normen oft schon auf 80 dB(A) abgesenkt.
    3. Nahfeldmessung (Standgeräusch): Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 7. November 1980 gibt es zudem die Besonderheit, dass bei Polizeikontrollen oft pauschal 21 dB(A) auf das eingetragene Standgeräusch addiert werden dürfen, um die modernere Messmethode auszugleichen. Das macht Kontrollen im Alltag entspannte

    Verliere nie den Mut , es gibt so wenig ehrliche Finder

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  • Beim Umbau auf den verstärkten Wesoma-Ersatzrahmen wird die Identität (FIN) Ihres Spenders übernommen. Damit gelten die Geräuschvorschriften des ursprünglichen Erstzulassungsdatums: [1, 2]

    • Baujahre bis 1983 (vorteilhaft): Hier ist ein Fahrgeräusch von bis zu 84 dB(A) zulässig. Mit einem gut gedämmten AOA3-Auspuff (am besten die Variante mit Doppelrohrschalldämpfer oder speziellem Endschalldämpfer für LKR) und einem Luftfilterumbau ist dieser Wert meist realistisch einhaltbar.
    • Baujahre ab 1984/1985 (schwieriger): Hier sinkt der Grenzwert oft drastisch auf 80 dB(A) oder weniger. Das ist mit einem 110er Zylinder und 22er Vergaser sowie offenem Luftfilter kaum legal zu erreichen, da allein das Ansauggeräusch bei Volllast diesen Wert oft überschreitet

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  • jettnight Vielen Dank. Auf der Maul-Page wird die Grenze etwas genauer gezogen.

    Zitat:

    "Geräuschemssionswerte (Fahrgeräusch)

    Für die Abnahme muss eine Stand- & Fahrgeräuschmessung erstellt werden. Das Fahrgeräusch wird gemäß §49 StVZO (verw. 97/24/EG Kap. 9) nach 78/1015/EWG ermittelt.

    Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von ≥80cm³ sind folgende Fahrgeräuschwerte einzuhalten:
    bis 01.10.1983 ≤ 84 dB(A)
    ab 01.10.1983 ≤ 80 dB(A)"


    Ich habe einen 1983er Rahmen. Allerdings steht das Erstzulassungsdatum nicht direkt in den KBA Papieren. Also halten wir fest, dass 1980-1982 erstmal am sichersten sind.

  • Hast du dich schon mal erkundigt was die Eintragung bzw der gesamte Tüv Aktion kosten wird ? denn wäre ja auch noch das Straßenverkehrsamt . denn käme noch die Frage auf ob der Tüv eigene Prüfstandsläufe machen möchte oder ob die vom Hersteller reichen ....Frage über Fragen 😉

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  • Ich habe einen 1983er Rahmen. Allerdings steht das Erstzulassungsdatum nicht direkt in den KBA Papieren. Also halten wir fest, dass 1980-1982 erstmal am sichersten sind.


    wenn aus einem Zulassungsfreien Fahrzeug ein Zulassungspflichtiges Fahrzezug wird, wie in diesem Falle KKR zu LKRAD / KRAD dann wird immer der 01.07. des Baujahres als EZ angenommen.

    Firma: Motoren Service Maul

    :!: - S50/S51/S70 - TÜV Abnahmen bis 15PS - Festigkeitsgutachten Hauptrahmen bis 18 PS - :!:
    - Polyurethan Fahrwerkslager - Das Original seit 10 Jahren - exklusiv bei uns -

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  • Für Krafträder mit einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 1983 gilt in Deutschland (West wie Ost) ein maximales Fahrgeräusch von 84 dB(A)

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  • Halten wir fest. Meine ´83er KR51/2 würde zur Not für das Projekt ausreichen.

    Hast du dich schon mal erkundigt was die Eintragung bzw der gesamte Tüv Aktion kosten wird ? denn wäre ja auch noch das Straßenverkehrsamt . denn käme noch die Frage auf ob der Tüv eigene Prüfstandsläufe machen möchte oder ob die vom Hersteller reichen ....Frage über Fragen 😉

    Sorry, die Frage war noch unbeantwortet. Ja, so grob hat man über die Jahre ja schon paar Zahlen aufgeschnappt. Ich gehe von 1-1400€ für die 21er Abnahme inkl. Prüfstandslauf aus.

    Zusätzliche Prüfstandsläufe könnte ich im Vorfeld rein aus Interesse und zum abstimmen verschiedener Komponenten ja privat mal Anspruch nehmen. Die Kosten dafür sind ja überschaubar.

    Aber ja, Fragen über Fragen. Mir schwirren auch viele im Kopf herum. Aber dafür ist dieser Thread gedacht und ich freue mich auf eure Beteiligung. ;)

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