Sandro, das sehe ich auch absolut ein und mir ist auch klar, dass das nicht in Ordnung war. Aber in einem Punkt muss ich dir widedsprechen, und zwar bin ich da nicht langgeballert, sondern habe lediglich den ersten und zweiten gang getestet, vmax war allerhöchstens 20kmh, eher weniger. Dass das an der sache nichts ändert ist klar, aber als fahrlässig und rücksichtslos zu meinen mitmenschen möchte ich mich nicht hinstellen lassen. Du trinkst beim schrauben doch bestimmt auch bier und machst gegebenenfalls ne probefahrt um die garage.

polizei hält mich nicht an aber strafe!
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Wenn's um soviel geht, würde ich mir nen fähigen Anwalt nehmen. Dann sollen die Bullen bitte mal nachweisen, daß man wirklich gefahren ist (und wie schon gesagt: Die Bullen stehen in der Beweispflicht - nicht Du! Du mußt überhaupt nicht Deine Unschuld beweisen.).
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Quote from tim92;2810144
Du trinkst beim schrauben doch bestimmt auch bier und machst gegebenenfalls ne probefahrt um die garage.
Nur mal so am Rande, warum sollte man beim Schrauben Bier trinken? Fühlt man sich da gleich doppelt männlich, oder was?Und doch, als fahrlässig wirst du dich hinstellen lassen müssen wenn du alkoholisiert den Fahrradweg entlang fährst, sei es noch so langsam oder ein noch so wenig befahrener Weg. Klar ist die Strafe ganz schön hart und ich an deiner Stelle würde auch versuchen alles zu tun um diese wenigstens abzumildern, aber je nachdem was du so gesagt hast wird es da denke ich schlecht für dich aussehen. Falls du das Glück hast und nichts falsches gesagt hast würde ich es vermutlich darauf anlegen und um Beweise Ihrerseits zu bitten. Aber einen Freund da mit rein zu ziehen ist gleich die nächste dumme Idee, was ist wenn es doch Beweise gibt (Anwohner hat Foto gemacht etc.)? Dann stehst nicht nur du sondern auch dein Kumpel blöd da.
Ach so, wenn ich eine Probefahrt mache setze ich ein Helm auf, wüsste auch nicht warum ich, oder jemand anderes das nicht machen sollte. Auch bei 20 km/h kann ein Sturz tödlich sein, und so lange dauert es nun wirklich nicht einen Helm aufzusetzen...
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Tim ich trinke keinen Alkohol, ich kann dich auch wirklich verstehen das es dich maßlos ankotzt, denn die Strafe ist echt fett.
Aber die Polizisten kennen dich eben nicht und auch wenn du da nicht die Karre übertrieben aufreist oder so was, das wissen die Beamten nicht. Deshalb ist für alle die Strafe gleich.Ein Bekannter von mir ist übrigens an den Folgen eines Fahrrad Sturzes gestorben, und der war auch nicht schneller als 20kmh.
Ich wünsch dir trotzdem viel Glück bei der Geschichte.
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Im Grunde wurde ja schon geschrieben, dass es fraglich ist, in wie fern dir die Tat komplett bewiesen werden kann. Da ich persönlich nicht dabei war, stelle ich auch keine Mutmaßungen an.
Jedoch ist es so, dass du die Problematik Straßenverkehr und Alkohol in deinen jungen Jahren nicht richtig ernst nimmt und es vielleicht gut ist, dass man dir jetzt vor den Bug schießt. Auch wenn die ganze Sache mit einem halbweg fähigen Anwalt (davon gibts im Bereich Verkehrsrecht seeehr wenige) schnell eingestellt wird, solltest du daraus lernen.
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Quote from der_Sandro;2810157
Tim ich trinke keinen Alkohol..
Früher warste mal kuuuhl..
@ MuZ:
Halt uns lieber mit der Terrot auf dem laufenden, hier kann man nur abwarten und Bier trinken. -
Quote from tomz188;2810201
Früher warste mal kuuuhl..
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@dj:
Ich trinke beim schrauben ab und zu bier, weil das mein ausgleich zum alltag ist, und nicht um männlich zu sein, das verwechselst du mit in den puff gehen. Fahrlässig ist es genauso, mit einem 60/4 und versicherungskennzeichen zu fahrenMuZ: ivh nehme die problematik sehr ernst, ich habe noch nie auf einer party oder sonstwann getrunken wenn ich wusste, dass ich fahren muss. Ich finde es ungerecht, gleich als leichtsinnig und fahrlässig hingestellt zu werden.
Und zum thema helm, ich denke ich weiß das risiko einzuschätzen und denke, dass eine runde um die Garage ungefährlicher ist als die Schadstoffe im helmkunststoff, nicht falsch verstehen
@ tom: -
Sie müssen dich auf frischer tat ertappen! Wenn sie dich nicht direkt anhalten hat das keine rechtlich grundlage! Der nächste punkt ist das ein atemalkoholtest erst 30min nach dem letzten schluck alkohol durchgeführt werden darf! Nimm dir notfalls nen anwalt!
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Quote from Hubraumsuchti;2810243
Sie müssen dich auf frischer tat ertappen! Wenn sie dich nicht direkt anhalten hat das keine rechtlich grundlage!
Und das steht wo? Wir sind hier nicht in Schweden.
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Nun muss ich mich doch mal zu Wort melden:
1. Wenn die Polizeivollzugsbeamten beide aussagen, dass sie dich fahrender Weise gesehen haben, dann steht es schonmal sehr schlecht um dich, wenn du als einzelner und vor Gericht Beschuldigter das Gegenteil behauptest.
2. Deine Freunde mit reinzuziehen und sie als Zeugen bewusst falschaussagen zu lassen, ist das dümmste, was du oder sie tun könnten. Denn bis dahin war es gerade mal eine Owi, eine flasche Zeugenaussage hingegen ist eine Straftat!
3. Als Polizist gebe ich dir den Rat: Stehe einfach dazu, auch wenn es wehtut und reite dich (und deine Freunde) nicht erst richtig in die Scheiße!Zum Atemalkoholtest: Der erste vor Ort ist freiwillig, aber nicht beweiskräftig vor Gericht. Der zweite Test im Revier mit einem anderen Gerät bzw. Blutentnahme taugt als Beweismittel vor Gericht und ist nicht freiwillig, dazu können sie dich demnach auch zwingen. Anhand der beiden Messungen konnten sie auch sehen, dass dein Körper bereits begonnen hat, den Alkohol abzubauen, du also nicht "direkt" vor der Fahrt noch nen ordentlichen Schluck genommenn hast...
Grüße
kafruechtchen -
Quote from kafruechtchen;2810315
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Zum Atemalkoholtest: Der erste vor Ort ist freiwillig, aber nicht beweiskräftig vor Gericht. Der zweite Test im Revier mit einem anderen Gerät bzw. Blutentnahme taugt als Beweismittel vor Gericht und ist nicht freiwillig, dazu können sie dich demnach auch zwingen. Anhand der beiden Messungen konnten sie auch sehen, dass dein Körper bereits begonnen hat, den Alkohol abzubauen, du also nicht "direkt" vor der Fahrt noch nen ordentlichen Schluck genommenn hast...Grüße
kafruechtchenTach.
Nich ganz richtig, was du schreibst. Auch der zweite Test mit dem Evidential ist freiwillig. Nur die Blutprobenentnahme kann erzwungen werden. Weiterhin sind die zwei Messvorgänge beim Evidential nicht zum genauen Ermitteln des Atemalkoholwertes nach möglichem Nach- oder Sturztrunk da, sondern sie dienen einfach der Erhöhung der Genauigkeit.
Gegen den Sturztrunk hilf es, (wie in Sachsen-Anhalt vorgeschrieben) 20 Minuten zu warten und bei behauptetem Nachtrunk helfen nur 2 (!) Blutprobenentnahmen. -
story vom ehemaligen arbeitskollegen: im alkoholisiertem zustand auto gefahren. an ner kreuzung vorbei gekommen und aus der entfernung gesehen das da von der seite die rennleitung kommt. diese fuhr dann den gleichen weg wie er in nem größeren abstand. aufgrund seines alkoholgehalts wollte er einer konfrontation unbedingt umgehen und hat sich auf einer parkplatz gestellt, ist ausgestiegen und hinter einem schneehaufen in deckung gegangen. blöderweise war sein auto das einzige auf dem parkplatz was nicht mit neuschnee bedeckt war... die frage ob er gefahren ist wurde ihm von der staatsmacht nie gestellt...führerschein war er trotzdem ne ganze zeit (3monate?) los...
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So habe ne Lösung gefunden, die mivh zumindest auf 24c, also 250 euro zwei punkze und KEIN fahrverbot rettet, näheres gibt es wenn alles geklärt ist
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Quote from tim92;2810384
So habe ne Lösung gefunden, die mivh zumindest auf 24c, also 250 euro zwei punkze und KEIN fahrverbot rettet, näheres gibt es wenn alles geklärt ist
Na da bin ich ja mal gespannt, denn den §24a StVG hast du ja schließlich erfüllt. Der §24c StVG besteht nur subsidiär.
§24a StVG
((1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.) -
geh zum anwalt, erstberatung müsste kostenlos sein.
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Ja muz, das ist mir klar, ich habda was in petto
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Bin ja mal gespannt wie das Ausgeht. Freund von mir hatte mal einen ähnlichen Fall... Auto war am Tag in der Waschanlage, somit blitzeblank und wurde dann Zuhause unter dem Baum geparkt. Zuhause mit ein paar Freunden zwei, drei Bier getrunken und gemerkt -> Hey das geputze Auto steht unterm Baum der mein Auto verdreckt. Kurz in das Auto gestiegen, 2 Meter vor gefahren und gut ist. Beim Aussteigen allerdings fuhr die Polizei vorbei und hat ihn angehalten. Nachweisen, dass er letzendlich gefahren ist konnte ihm keiner, da er aber auf der Fahrrerseite ausgestiegen ist lag das Nahe. Resultat: Führerschein weg + Aufbauseminar... Bin gespannt wie das bei dir ausgeht, häufig enden solch Geschichten ja doch eher Böse für den "Übeltäter" ...
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Quote from Pavel#1;2810664
. Nachweisen, dass er letzendlich gefahren ist konnte ihm keiner, da er aber auf der Fahrrerseite ausgestiegen ist lag das Nahe. Resultat: Führerschein weg + Aufbauseminar... Bin gespannt wie das bei dir ausgeht, häufig enden solch Geschichten ja doch eher Böse für den "Übeltäter" ...
Beim Aussteigen hat ihn die Polizei angehalten ?
da er aber auf der Fahrrerseite ausgestiegen ist lag das Nahe.(das er die Musik lauter, leiser oder aus gemacht hat) -
Quote from MuZ;2810325
Tach.
Nich ganz richtig, was du schreibst. Auch der zweite Test mit dem Evidential ist freiwillig. Nur die Blutprobenentnahme kann erzwungen werden. Weiterhin sind die zwei Messvorgänge beim Evidential nicht zum genauen Ermitteln des Atemalkoholwertes nach möglichem Nach- oder Sturztrunk da, sondern sie dienen einfach der Erhöhung der Genauigkeit.
Gegen den Sturztrunk hilf es, (wie in Sachsen-Anhalt vorgeschrieben) 20 Minuten zu warten und bei behauptetem Nachtrunk helfen nur 2 (!) Blutprobenentnahmen.
Ja, das ist natürlich richtig, ich hatte mich etwas unglücklich ausgedrückt -
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