Ende vom Lied, war das sich ZT sich entschlossen es tot zu schweigen, sprich sie Antworten einfach nicht mehr.
Wenn mich noch rappelt, wende ich mich an die GTÜ in Stuttgart.
Ende vom Lied, war das sich ZT sich entschlossen es tot zu schweigen, sprich sie Antworten einfach nicht mehr.
Wenn mich noch rappelt, wende ich mich an die GTÜ in Stuttgart.
Wenn mich noch rappelt, wende ich mich an die GTÜ in Stuttgart.
Würde das Gutachten dann nur für den SR50 ungültig werden oder können die das komplette Gutachten als ungültig erklären? Das wäre... ungünstig.
können die das komplette Gutachten als ungültig erklären?
Auf welcher Grundlage? Das Problem wird sein dass die originale Sekundärübersetzung vom Roller nicht explizit benannt ist.
Ende vom Lied, war das sich ZT sich entschlossen es tot zu schweigen, sprich sie Antworten einfach nicht mehr.
Hm, das ist meiner Erfahrung nach untypisch und schon schwach. Ich wollte eig wissen ob du es schlussendlich abgenommen bekommen hast.
Würde das Gutachten dann nur für den SR50 ungültig werden oder können die das komplette Gutachten als ungültig erklären? Das wäre... ungünstig.
Ungünstig ist wenn als SR50 Fahrer 200€ ausgibst und dann gesagt bekommst, ist nichts mit der Abnahme, es sei du verbaust 15/34 Übersetzung.
Was bedeutet das dann der SR nicht mal annähernd 60km/h läuft.
Auf welcher Grundlage? Das Problem wird sein dass die originale Sekundärübersetzung vom Roller nicht explizit benannt ist.
Weil es halt Fehlerhaft ist, da die andere Übersetzung des SR50 nicht berücksichtigt wird, er aber im Verwendungsreich aufgeführt ist.
Ich wollte eig wissen ob du es schlussendlich abgenommen bekommen hast.
Prüfer hätte sich darauf eingelassen es über eine 21er mit Fahrtest usw. abzunehmen, allerdings hatte der Kunde die Schnauze voll und war nicht bereit die Kohle für die 21er auszugeben.
was hast du für Bedenken?
Keine.Ich lese mir nur die Gutachten vorher gerne durch. Im Gutachten von der AKF Schwinge sind z.b die Stoßdämpfer von ZT mit aufgeführt.
Ich lese mir nur die Gutachten vorher gerne durch.
Nur da machen ein einige Anbieter nicht mit, wie zb. SaMo, PZ und wie ZT beim TGL50 Zylinder, ich frage mich nur warum.
Bezüglich ders TGL50 weiß ich es ![]()
Die AKF Kastenschwinge würde ich trotz des schönen Gutachtens nicht nehmen.
Wenn Hersteller ihre Gutachten nicht frei zur Verfügung stellen, gehts (Achtung Überraschung) wie immer nur um Geld. Es werden zwar Begründungen wie "Schutz vor Mißbrauch", "Kopier/Datenschutz" oder sonstiger Käse vorgeschoben, aber wenn man mal kurz drüber nachdenkt ist das Nonsens. Ich hatte da schon diverse angeregte Diskussionen weil ich nicht einsehe (Bsp. Felgensatz) für eine Gutachtenkopie mehrere Hundert € zu berappen, die beim Neuerwerb bereits schon mal entrichtet wurden. Eine Aufwandentschädigung sehe ich ja ein, dann ists aber auch gut.
Ich hatte da schon diverse angeregte Diskussionen weil ich nicht einsehe (Bsp. Felgensatz) für eine Gutachtenkopie mehrere Hundert € zu berappen, die beim Neuerwerb bereits schon mal entrichtet wurden. Eine Aufwandentschädigung sehe ich ja ein, dann ists aber auch gut.
Wenn sowas nur beim Kauf mitgeschickt und ansonsten nur für eine horrende Summe bereitgestellt wird, kann ich mir gut vorstellen, dass die Retouren bei diesen Händlern für solche Artikel ziemlich in die Höhe gehen könnten.
Jo, ist schon komisch.....Falls ich was für mein Motorrad bestelle ( z B. Windschild, Hebel, Hauptständer, Auspuff ect. ), dann kann ich die ABE kostenlos runter laden und bekomme die ab und an auch gleichzeitig in Papierform.
Für mich gehört sich das heutzutage einfach so dass die Unterlagen online zur Verfügung stehen. Gibt aber eben auch genug Anbieter die sich das separat vergolden lassen.
Sagt auch was über die jeweilige Firmenphilosophie aus.
Wie misst man beim vm24 schraubflansch den geschlossenen schwimmerstand? Im geschlossenen Zustand drückt es ja den kleinen federstift sofort ein.
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