Auto verkauft - Käufer will Rückgabe

  • Hallo Leute,

    ich habe vor 2 Wochen den 22 Jahre alten Opel Astra meiner Schwiergermutter an einen Iraker mit deutschen Pass verkauft. Er hat auch gut Deutsch gesprochen.
    Das Fahrzeug wurde mit Kaufvertrag von mobile.de verkauft. Es wurden keine besonderen Vereinbarungen getroffen wie "gekauft wie gesehen" oder "Kauf ohne Rückgabe und Garantie" oder so.

    Ich wollte 1350€ für das Auto. Der Typ hat eine Probefahrt gemacht. Danach schaute er in den Öleinfülldeckel und sah, dass sich dort bereits Wasser mit Öl vermischt hatte (Zylinderkopfdichtung?) und er das reparieren muss.
    Ich hatte das nicht gewusst und wir haben uns geeinigt, dass ich ihm dafür 300€ nachlasse. Schließlich hat er den Wagen für 1050€ gekauft und hat ihn auch nach ein paar Tagen umgemeldet.

    Heute kam eine Nachricht von ihm. Er hat mittlerweile das Öl vom Auto gewechselt, aber es trat keine Besserung ein (und er meinte, dass ich ihm das empfohlen hätte, was aber nicht stimmt). Nun war er in einer Werkstatt und der Mechaniker meinte, dass die Zylinderkopfdichtung gewechselt werden muss und das 500€ kostet. Er hat mir angeboten, die Reparatur zu bezahlen oder dass Fahrzeug abzüglich der Ummeldungsgebühren zurück zu nehmen oder er geht zur Polizei.

    Im Nachhinein könnt ich kotzen, dass ich das nicht mit in den Kaufvertrag geschrieben habe. Aber gut, das ist nun rum.

    Was würdet ihr tun?

    Sascha

    Verkaufe O-Ringe für LT-Kalotte (34x2), solange der Vorrat reicht. 3,30 Euro / Paar + 0,70 Euro Briefversand.

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  • Bei nem 22 jährigen Wagen. Gerade Astra mit Zylinderkopfthematik ist mit sowas zu rechnen. Du hast ihn darauf hingewiesen und ihm sogar nen Preisnachlass gewährt. Ja manchmal ist es beim Astra nicht die Kopfdichtung sondern Fraß im Aluminium. Hab damals bei nem Kumpel selbst den Kopf geplant. Kopf liess sich damit retten.

    Ich würd den Wagen nicht zurücknehmen und auch keinen weitern Nachlass gewähren. Meine persönliche Meinung.

    Hatte unlängst nen Fall mit einem Verkauf einer Erdrakete. Ich kannte das Teil von innen nicht und hatte keine Testmöglichkeit. Der Käufer konnte sie öffnen und es stellte sich ein grösserer eigentlich zum Reparieren unrentabler Schaden heraus. Wir haben uns damals auf die Mitte geeinigt. Er hat die Hälfte zurückbekommen, der Rest war Restrisiko und wir sind im Guten auseinander gegangen.

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  • Vielen Dank.

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  • Ich denke das ist nur eine Masche, um im Nachhinein den realen Kaufpreis des Wagens zu drücken.
    An Deiner Stelle würde ich gar nicht reagieren und es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen.
    Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird es der Iraker sofort aufgeben, wenn Du nicht reagierst oder ihm sagst "Ok, dann gehen wir halt vor Gericht. Ich habe eh eine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung".
    Wer weiß ob die Kopfdichtung überhaupt defekt ist.
    Selbst wenn.
    Du wusstest nicht von dem Schaden vor dem Verkauf und bei einem solchen Auto muss der Käufer mit alterstypischen Schäden rechnen.
    Insofern hättest Du meiner Meinung nach vor Gericht auch nichts zu befürchten.

  • Vielen Dank Hans.

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  • Also es wird sich sicher um einen Astra F handeln. Ich hab selber so ein Geschoss als 1.6er 8v.
    Vermutung lag bei mir damals auch auf Kopfschaden wegen Schlamm im Ventildeckel. Also mit nem Kumpel alles auseinander Gerissen, Kopf geplant und wieder zusammen gesetzt. Mal am Rande, der Dichtungssatz mit Wasserpumpe war Spot billig ( Marken Hersteller).

    Ergebnis ist das ich immernoch Ölschlamm im Deckel habe aber kein Wasserverlust. Liegt einfach am Kurzstreckenbetrieb!
    Vielleicht ist es bei dir ja auch so.

    zu deiner Frage, hast du eine Rechtschutz? oder deine Freundin ,Eltern usw? Da bekommt man nämlich auch kostenfreie Anwaltsberatung am Telefon, oftmals auch für Familienangehörige nutzbar. Oder musst dich mal erkundigen ob es ein Bürgertelefon mit Beratung zum Vertragsrecht gibt, wäre dann kostenlos.

    Ansonsten musst du auch damit rechnen das ganz plötzlich noch ein weiterer Zeuge angeblich beim Autokauf dabei war und dir dann ein Strick gedreht wird.
    Gabs alles schon.

    85/4 neu eastsideperformance :thumbup:
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  • Ja es war ein F-Astra, mit 1.6L, 75 PS Automatik. Der Ölschlamm war schon heftiger. Es waren auch Wasserbläschen darin erkennbar. Wir habens halt blos nicht in den Kaufvertrag geschrieben ... ich habe da einfach gepennt.
    Naja, was solls. Rechtsschutz haben wir keine. Ich habe ihm eine höflich formulierte Nachricht geschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass ich bereits 300€ runter gegangen bin. Damit waren wir beide einverstanden und er hat das Auto gekauft. Will er mehr Geld, soll er vor Gericht gehen. Ich lass es nun drauf ankommen.

    Vielen Dank Freunde!

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  • Wenn Du (privat) verkauft hast unter Ausschluss der Gewährleistung haftest Du nur für arglistig verschwiegene Mängel...davon kann nach Deiner Schilderung keine Rede sein...
    Ich würde dem Käufer dies so mitteilen.

    Für die Absprachen etc bist Du ein fantastischer Zeuge, weil Du nicht selbst ,sondern für Deine Schwiegermutter verkauft hast...damit bist Du nicht ggf Prozeßpartei sondern Zeuge, dafür , dass Du für den dem Käufer bei Kauf aufgefallenen Mangel Nachlass gewährtest, ergo der Mangel bewußt vom Käufer mitgekauft wurde.

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
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    Duo
    Habicht
    Jeep Commander Diesel
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    Velomobil Quest
    Liegerad Challenge Wizard
    Pedelec Bergamont
    Hyosung Aquila

  • Fahrzeug ist von Privat verkauft wurden unter Ausschluss einer Gewährleistung oder ?
    Wenn der Käufer da der Käufer ein an Bein pinkeln will, geht es nur über arglistige Täuschung.
    Dann muss man aber nachweisen werden das der Mangel vorm kauf bereits bestand, als der Verkäufer wusste und es verschwiegen wurde.
    Abgesehen davon hat man als Verkäufer das recht nach zu bessern, in der Werkstaat seines Vertrauens, wo auch erst mal geprüft werden müsste ob es so ist.
    Behaupten kann der Käufer ja viel, und das welche gibt die mit so eine Masche reisen, ist je bekannt.

  • Zitat von mondonis

    Ja es war ein F-Astra, mit 1.6L, 75 PS Automatik. Der Ölschlamm war schon heftiger. Es waren auch Wasserbläschen darin erkennbar. Wir habens halt blos nicht in den Kaufvertrag geschrieben ... ich habe da einfach gepennt.
    Naja, was solls. Rechtsschutz haben wir keine. Ich habe ihm eine höflich formulierte Nachricht geschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass ich bereits 300€ runter gegangen bin. Damit waren wir beide einverstanden und er hat das Auto gekauft. Will er mehr Geld, soll er vor Gericht gehen. Ich lass es nun drauf ankommen.

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    Geil, den Motor hatt ich mal in nem E Kadett als Überbrückungsfahrzeug, über 330tkm gelaufen. Der hat mehr Öl und Wasser als Sprit gebraucht, hat beim Kaltstart genagelt wie ein Diesel. Am Besten war der Kickdown bei 95... Mooööö, und ab bis kurz vor den Begrenzer. Hab immer auf den Tag gewartet bis vorn 4 Löcher in der Motorhaube sind und die Kolben am Horizont verschwinden [emoji1787]
    Kasseler Berge runter im Schnitt 205 (200... 210... Begrenzer... 200... 210... Begrenzer...). Das Lebensende kam dann mit nem übergesprungenen Zahnriemen.

    Damals konnte man mit 75 PS bei 860kg noch was anfangen. Aber 3 Gänge 🙄

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  • Ich würd den Teufel jetzt nicht an die Wand malen. Er hat ne 22 jährige (soll nicht abwertend klingen) Gurke gekauft, wo bei Besichtigung der Kaufpreis wegen defekter Kopfdichtung reduziert wurde.
    Dem Käufer war bewusst, dass er zur Reparatur muss. Nun will er den Wagen zurückgeben, weil die Reparatur 500€ kostet? Was kann der Verkäufer dazu, wenn die Reparatur nun im Nachhinein teurer ist, als der Preisnachlass, den er verhandelt hat? Da würd ich als Richter nicht drauf eingehen und bei dem Streitwert passiert da auch nicht viel. Hattest du den Preisnachlass und den Grund irgendwo im Kaufvertrag erwähnt? Am Ende steht Aussage gegen Aussage.

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  • Müsste ja dann nen X16SZR sein, das schafft doch kein Mensch für 500€ in die Werkstatt wegen ner Kopfdichtung, das ist ganz in Ruhe nen Tag Arbeit und dabei noch Zahnriemen Wasserpumpe, Siris und Spannrolle neu gemacht kosten die Teile vieleicht 150€... Das ist nur Dummenfang.

  • Persönlicher Rekord liegt bei 45 Minuten. 2 Federachrauben am Hosenrohr, Zahnriemen mit Plastikdeckel runter. 10 Kopfschrauben und paar Stecker an der Ansaugbrücke. Wir waren allerdings zu zweit und haben das schon paar Mal gemacht. [emoji1787][emoji1787]

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  • Das mein ich ja, wer Moped schrauben kann schafft das auch, die Technik ist dermaßen selbsterklärend und simpel.
    Daher bin ich überzeugt das kein Mensch heutzutage sonen Auto noch für 500€ in ne Werkstatt schafft, entweder selber machen oder jeder kennt jemanden... Alles Bluff


  • Ich würd den Teufel jetzt nicht an die Wand malen. Er hat ne 22 jährige (soll nicht abwertend klingen) Gurke gekauft, wo bei Besichtigung der Kaufpreis wegen defekter Kopfdichtung reduziert wurde.
    Dem Käufer war bewusst, dass er zur Reparatur muss. Nun will er den Wagen zurückgeben, weil die Reparatur 500€ kostet? Was kann der Verkäufer dazu, wenn die Reparatur nun im Nachhinein teurer ist, als der Preisnachlass, den er verhandelt hat? Da würd ich als Richter nicht drauf eingehen und bei dem Streitwert passiert da auch nicht viel. Hattest du den Preisnachlass und den Grund irgendwo im Kaufvertrag erwähnt? Am Ende steht Aussage gegen Aussage.

    Nein, ich habe das nicht in den Kaufvertrag geschrieben. Einfach vergessen.

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  • Ich würd ihm das im nächsten Gespräch nochmal verdeutlichen dass ihr euch diesbezüglich geeinigt habt und du ihm mit dem Preis entgegengekommen bist. Anzeige mit Ursprungspreis und Verkaufspreis im Kaufvertrag haste ja wahrscheinlich. Und dann sitzt du
    das erstmal aus.

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  • Achtung kein Internetwissen oder sonstiges sondern eigene Erfahrung :

    1. Du musst schonmal überhaupt nichts zurücknehmen!

    2. Ist es gut das du keine willkürlichen Klauseln wie "gekauft wie gesehen" usw. verwendet hast, denn das kann schnell zu einem ungültigen Vertrag führen. Der Schaden muss nur dokumentiert werden, wenn du z. B von einer Fachwerkstatt bestätigt worde oder du dieses bereits voher wusstest - was nicht der Fall war!

    3. Der Käufer hat einen vermeintlichen Mangel bereits bei der Besichtigung gefunden, daher ist dieser nach Kauf nicht anfechtbar.

    4. Ist das eine übliche Masche beim Gebrauchtwagen Verkauf... Die Leute erkennen Mängel und handelt vor Ort und spätestens eine Woche später rufen Sie an und wollen mehr Nachlass und drohen mit Polizei. Habe die Geschichte 2 erlebt - 1 Sache ging 2018 vor Gericht...!

    5. Du musst du überhaupt keinen Kopf machen - Antworte ihm das er gerne einen Anwalt einschalten kann und du Rechtsschutz versichert bist und nun jeglichen Kontakt nur noch über den Anwalt bittet... Ich garantiere das du nicht mehr von ihm hörst.. Lass dich nicht verarschen!


    Meine These - Der Typ hat zu 90% Kondenswasser am Öldeckel gesehen, was üblich bei Kurzstrecke oder längerer Standzeit üblich ist und mit der Argumentation Kopfdichtung den Preis gedrückt...
    Nun ist diese Wahrscheinlichkeit wirklich defekt und hat einen dicken Kostenvoranschlag bekommen und will nun die Kohle...

  • Ich danke euch Allen. Ich lass es nun drauf ankommen. Wünsche euch einen schönen Sommer.

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