DDR-Papiere "sichern"

  • Hallo
    Ich habe ja ne SR50 gekauft, dabei waren die ori Papiere von DDR Zeiten, sind lesbar, aber nicht im besten zustand.
    Kann man die irgendwie/irgendwo "erneuern" lassen? Ich kann zwar ne Kopie machen, aber die darf man ja nicht benutzen bzw wird die nicht anerkannt.
    Nur wenn ich die weiter immer mitnehme wird sie ja nicht besser... Also was kann man machen?

  • Ich habe auch originale DDR-Papiere, die bleiben wohlbehütet zu Hause.
    Mitnehmen tuhe ich nur eine Kopie und den Versicherungsnachweis.
    Kontrolliert wurde ich noch nie, und wenn doch zahle ich eben 10,- Strafe.
    Das ist es mir auf jeden Fall wert um die originalen DDR-Papiere zu erhalten.

  • Wenn man orginale papiere hat würde ich trotzdem beim kba beantragen. Der vorteil ist das man jetz kein zeitdruck hat und wer weiß was später ist. Haben ist besser als brauchen.

  • Durch Einlaminieren könnte man die Papiere sicher erhalten. Kann mir auch nicht vorstellen das sie dadurch ihre Gültigkeit verlieren...

    (Hab auch immer nur eine Kopie der KBA-Papiere dabei. Seit 2009 zwei Mal kontrolliert, Betriebserlaubnis wollten sie nie sehen, der Versicherungsschein war wichtiger.)

  • Kopie mitnehmen....Orig bleibt daheim... 10 Euro Bußgeld läßt sich verschmerzen...
    Kopie aber deutlich als Kopie kennzeichnen....damit kein Schupo auf dummer Ideen
    wie Urkundenfälschung etc kommen kann...

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
    Mercedes 500SEC
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    Duo
    Habicht
    Jeep Commander Diesel
    Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
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    Hyosung Aquila


  • Und im schlimmsten Fall fährst kein Meter mehr weiter mit einer Kopie.
    Von daher Zweitschrift beim KBA anfordern.

    Nicht wirklich...man wird höchstens aufgefordert das Orig bei zB der nächsten PI vorzuzeigen (meist binnen Wochenfrist)...für eine verbotene Weiterfahrt gibt es keine Rechtsgrundlage, wenn nicht andere Faktoren mitspielen....nur wg ohne Papiere wird kein Fahrzeug an der Weiterfahrt gehindert.

    Zweitschrift gibts bei Verlust...dieser muss i.d.R. eidesstattl. versichert werden gegenüber dem KBA...
    Eine Zweitschrift neben der noch vorhandenen Zulassung bekommst Du legal nicht.....

    Ergo Kopie mit deutlichem Kopie-Vermerk

    Gruß Guido
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  • Nicht wirklich...man wird höchstens aufgefordert das Orig bei zB der nächsten PI vorzuzeigen (meist binnen Wochenfrist)...für eine verbotene Weiterfahrt gibt es keine Rechtsgrundlage, wenn nicht andere Faktoren mitspielen....nur wg ohne Papiere wird kein Fahrzeug an der Weiterfahrt gehindert.

    Ohne BE kann man nicht belegen das ein Kleinkraftrad was legal 60km/h darf und mit Führerschein AM gefahren werden darf.
    Es könnte ja ein LKR handeln dann wäre A1 nötig oder gar ein illegal getuntes.
    Damit stellt sich schnell die Frage ob der Fahrer ein gültigen Führerschein dazu hat oder nicht..........


    Zweitschrift gibts bei Verlust...dieser muss i.d.R. eidesstattl. versichert werden gegenüber dem KBA...
    Eine Zweitschrift neben der noch vorhandenen Zulassung bekommst Du legal nicht.....

    Zulassung ?
    KKR ist in der Regel nicht zugelassen da es Zulassungsfrei ist und eine BE ist keine Zulassung.
    Beim beantragen eine Zweitschrift der BE, muss man dem KBA keinen Verlust, eidesstattlich oder sonst wie versichern ,
    nicht mal Hinweis in der Richtung gibt es.

    "Ergo Kopie mit deutlichem Kopie-Vermerk"
    Da ja das original vorgelegt werden muss, könnte beim vorlegen einer Kopie, eventuell der Vorwurf des vorsätzlich zu handeln dazu kommen, da das original bewusst nicht mitgenommen wurde.
    Keine Ahnung ob auch so ist, nur denkbar ist es heut zu Tage.

    Wg Zulassung

    Da haste natürlich Recht...ich meinte selbstredend Betriebserlaubnis.
    Der Rest , den Du rechtl. versuchst einzuordnen passt aber gar nicht...bzw ist konstruiert und an den Haaren herbeigezogen..
    So funktioniert das nicht...
    Vlt reicht Dir der Hinweis (bin gerade etwas faul zum alle Punkte durchzuargumentieren) dass ich ca ein Viertel Jahrhundert hauptsächlich als Verkehrsanwalt zugange war mit vielen tausend verschiedenen Fällen ...(bin seit 4-5 Jahre im Ruhestand) ...
    So ein klein wenig praktische Erfahrung und Grundwissen bringe ich also schon mit, denke ich.. :cheers:

  • Wg Zulassung

    Da haste natürlich Recht...ich meinte selbstredend Betriebserlaubnis.
    Der Rest , den Du rechtl. versuchst einzuordnen passt aber gar nicht...bzw ist konstruiert und an den Haaren herbeigezogen..
    So funktioniert das nicht...konstruiert
    Vlt reicht Dir der Hinweis (bin gerade etwas faul zum alle Punkte durchzuargumentieren) dass ich ca ein Viertel Jahrhundert hauptsächlich als Verkehrsanwalt zugange war mit vielen tausend verschiedenen Fällen ...(bin seit 4-5 Jahre im Ruhestand) ...
    So ein klein wenig praktische Erfahrung und Grundwissen bringe ich also schon mit, denke ich.. :cheers:

    Zugegeben ist konstruiert, an den Haaren herbeigezogen, nicht wirklich bei dem was man mit Rennleitung schon erlebt hat.....
    Da gibt es welche die ziehen ich an Kleinlichkeiten hoch usw.. und haben die noch Kids vor sich, dann machen die gleich aus einer Mücke ein Elefanten.
    Da gibts sogar welche die kennen offenbar nicht mal Vorfahrtsregeln, kein Witz.
    Mir ist mal Vorfahrtsmissachtung vorgeworfen wurden, beim links abbiegen von eine Hauptstraße.
    Ich hätte nach der Meinung der Rennleitung, dem aus der Tankstelle kommenden ( Grundstücksausfahrt Kreuzungsbereich mit abgesenkter Bordsteinkante) Vorfahrt gewähren müssen als Linksabbieger.
    Ich sollte 2 Punkte bekommen und 120€ Strafe zahlen. Nach meinen Widerspruch ist es sang und klanglos eingestellt worden.

    Was ich damit nur verdeutlichen wollte/möchte, man ist schnell mal dran, auch wenn es rechtlich letztendlich haltlos ist.

  • Du kannst die originalen Papiere auch beglaubigt kopieren.
    Eine beglaubigte Kopie macht der Notar, der Anwalt vielleicht auch, und mit ganz viel Glück sogar die Polizeidienststelle.
    Zumindest war das früher für beglaubigte Kopien so...


  • Durch Einlaminieren könnte man die Papiere sicher erhalten. Kann mir auch nicht vorstellen das sie dadurch ihre Gültigkeit verlieren...

    Bitte nicht! :? Laminieren ist 1. bei den Betriebserlaubnissen verboten, weil man dann die Echtheit nicht mehr zweifelsfrei feststellen kann, 2. Ist es eine Sünde gegen das schöne Dokument. Laminieren ist komplett irreversibel, man kann das Dokument nie wieder ohne Plastik drum angucken, und der winzige Vorteil gegenüber einer normalen durchsichtigen Hülle was Haltbarkeit angeht wiegt das nicht auf.
    Ne gute Alternative wäre ansonsten die ABE in einen durchsichtigen Epoxyblock einzugießen. :cheers:

  • Zitat von Flens


    Laminieren ist 1. bei den Betriebserlaubnissen verboten, weil man dann die Echtheit nicht mehr zweifelsfrei feststellen kann


    Aha!? Welcher Paragraf regelt das?
    Ich bin da etwas aus der Übung...[emoji848]


    Gesendet von meinem SM-J710F mit Tapatalk

  • Ich muss mich entschuldigen: Beim Auszug aus der ABE ist das nicht geregelt. Ich hatte das übertragen von den Zulassungsbescheinigungen, da ist es eindeutig geregelt. Man sieht mal wieder: Erst denken, dann schreiben :/.
    Punkt Zwei steht aber trotzdem noch.
    In Archiven wird auch nichts einlaminiert, auch wenn die Dokumente da zum Teil noch sehr viel fragiler sind als auch die abgegriffenste Simson-ABE


  • Ich muss mich entschuldigen: Beim Auszug aus der ABE ist das nicht geregelt. Ich hatte das übertragen von den Zulassungsbescheinigungen, da ist es eindeutig geregelt. Man sieht mal wieder: Erst denken, dann schreiben :/.
    Punkt Zwei steht aber trotzdem noch.
    In Archiven wird auch nichts einlaminiert, auch wenn die Dokumente da zum Teil noch sehr viel fragiler sind als auch die abgegriffenste Simson-ABE


    Zulassungsbescheinigungen,

    Hast du hier nen § ?

    Gruß Guido
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