Simson reaktivieren. KBA / Polizei

  • Hallo zusammen.
    Folgende Situation hat sich ergeben.
    Mein Alter Herr hat den originalen Kaufvertrag seiner Simson in seine Unterlagen wieder gefunden,und mir zukommen lassen.
    Das Moped wurde aber in 2001 aus seiner Garage gestohlen und gemeldet bei der Polizei.

    Ich spiele nun mit dem Gedanken,da ich ja eine Serien Nr habe,beim KBA eine neue Zulassung zu beantragen.
    Um das Moped neu aufzubauen.

    Das Problem was ich sehe ist / war: der Diebstahl vor 20 Jahren.

    Wie würdet ihr die Chance abschätzen, würde das beim KBA klappen neue Papiere zu beantragen,oder sollte ich vorher bei der Polizei mein Vorhaben abklären. Weiß ja nicht ob die sowas dokumentieren über solange Zeit.

    Vielen Dank für euer Feedback schon Mal.

    S70 mit:Reso LT90 / Aoa2 / RVFK21 CS / 15:34 / 4 Gang

  • Das geht so nicht. Du kannst kein Moped mit einer Nummer aufbauen, zu der du keinen Rahmen hast.
    Beim KBA würdest du seit diesem Jahr auch keine Papiere mehr bekommen. Die wollen Fotos vom kompletten Fahrzeug und dem originalen Typenschild.
    Was ist das denn eigentlich für eine merkwürdige Idee, ein Moped auf Basis eines Kaufvertrags von vor 20 Jahren neu aufzubauen. Verrückt

    Schlagt mich, wenn ihr könnt!

  • Das KBA möchte Bilder von der Simson / Typenschild haben. Ist mal schlecht wenn das Moped nicht mehr vorhanden ist. Das Moped ist noch bestimmt auch bei der Polizei mit der FIN als gestohlen gemeldet ?

  • Ich habe im letzten Jahr meinen SR2 beim KBA angemeldet. Völlig problemlos! Ich habe die Rahmenummer zugeschickt und das war's. Die Herrschaften haben von mir 34 EUR verlangt und gut is........

  • Das steht bei denen nach wie vor in der Fahndungsliste, hättest du es nicht als gestohlen gemeldet wäre es gar kein Problem mit dem Kaufvertrag eine neue Betriebserlaubnis zu erlangen. Der Rahmen und die Nummer sind somit verbrannt.
    Es sei denn du kannst denen klar machen, dass du den Rahmen "wiedergefunden " hast und die das Ding von der Liste streichen. Wenn jedoch deinen originalen Rahmen doch mal wieder versichern sollte, wird es zu Problemen kommen. Denn derjenige muss ja auch erst eine neue Betriebserlaubnis erwirken. Wenn deine Nummer jedoch bei der Zulassungsbehörde schon eingetragen ist kommt es zum Konflikt.
    Du kannst dein Problem auch direkt bei der Zulassungsstelle vortragen, aber die Aussichten sind düster.

  • Woher weißt du das nach 20 Jahren der Rahmen immernoch in der Fahndung steht?
    Nach 10 Jahren ist keiner mehr dafür zu belangen zwecks Verjährung.
    Ich habe dazu mal einen Bekannten vom blauen Verein gefragt, selbst er konnte mir nicht genau sagen ob sowas nach 10 Jahren noch drin steht.

    85/4 neu eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]70/2 eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]85/5M Adler tuning/esp :thumbup:

  • Was du vor da vor hast ist schlicht und einfach illegal, ist Urkundenfälschung damit eine Straftat.
    Ohne alten Rahmen mit der FIN bekommst du nicht die FIN legal auf den anderen Rahmen und mit FIN selber einschlagen begeht man eine Urkundenfälschung.
    Auch bekommst du keine Zweitschrift der BE von KBA, nach den aktuellen Bedingungen/Voraussetzungen die wollen Bilder von der originalen FIN und Typenschild sehen, sowie vom kompletten Moped, ua. genau wegen sowas.
    Außerdem würdest du beim beantragen auch keine wahrheitsgemäße Angaben machen, damit also das nächstes vergehen.

    Abgesehen davon kann der das geklaute Moped/Rahmen immer irgendwo noch existieren.

    Wie schnell das mit einer selbst eingeschlagen FIN, Leuten auf die Füße fällt, kann man hier sehen.
    https://www.simsonforum.de/wbb/index.php/…-nicht-erteilt/


  • Woher weißt du das nach 20 Jahren der Rahmen immernoch in der Fahndung steht?
    Nach 10 Jahren ist keiner mehr dafür zu belangen zwecks Verjährung.
    Ich habe dazu mal einen Bekannten vom blauen Verein gefragt, selbst er konnte mir nicht genau sagen ob sowas nach 10 Jahren noch drin steht.


    Die Verjährung gibt es wohl im Strafrecht aber hier geht es um etwas anderes. Die FIN ist bei der Zulassungsbehörde als gestohlen markiert, daran wird sich auch nichts ändern. Wer dafür eine BE erwirken möchte wird sich erklären müssen. Die FIN´s können unter Umständen doppelt vorhanden sein, jedoch nicht innerhalb einer Fahrzeugspezifikation. Also es ist möglich das ein Anhänger die gleiche FIN hat wie ein Moped aber zwei Mopeds gleichen Typs können keine gleiche FIN haben, dass wäre aber hier der Fall.

    Er kann davon ausgehen, dass das Fahrzeug in Deutschland nicht legal auf der Straße unterwegs ist.

  • Hi,

    ich habe gerade ein ähnliches Problem. Im September 2020 neue ABE beim KBA beantragt. Seitdem nichts gehört, außer der Bitte, auf keinen Fall nachzufragen. Ich das gute Stück komplett zerlegt. Motor zum Regenerieren, Tank/Seiten-Deckel, Schutzbleche zum Lackierer, usw.. Heute bekomme ich eine Mail, dass sie Fotos vor vorn, von der Seite und Typenschild/Rahmennummer haben wollen (letztere hatte ich damals schon geschickt). Habe jetzt mal freundlich gefragt, obs reicht, wenn ich die Teile daneben lege, wobei ich noch ein paar Anbauteile wie Spiegel und Bremsgriffe besorgen muss. bin gespannt. Hat wer ne Ahnung, wie gut das ganze für ne neue ABE aussehen muss?


  • Hi,

    ich habe gerade ein ähnliches Problem. Im September 2020 neue ABE beim KBA beantragt. Seitdem nichts gehört, außer der Bitte, auf keinen Fall nachzufragen. Ich das gute Stück komplett zerlegt. Motor zum Regenerieren, Tank/Seiten-Deckel, Schutzbleche zum Lackierer, usw.. Heute bekomme ich eine Mail, dass sie Fotos vor vorn, von der Seite und Typenschild/Rahmennummer haben wollen (letztere hatte ich damals schon geschickt). Habe jetzt mal freundlich gefragt, obs reicht, wenn ich die Teile daneben lege, wobei ich noch ein paar Anbauteile wie Spiegel und Bremsgriffe besorgen muss. bin gespannt. Hat wer ne Ahnung, wie gut das ganze für ne neue ABE aussehen muss?

    Ähnlich ist ja nun dein Problem ganz und gar nicht.
    Du hast ein Teile Haufen und wenn das mal was auf der KBA Seite steht, auch liest, ist die Frage eigentlich beantwortet.
    Zitat:
    " Das Kraftfahrt-Bundesamt kann den Nachweis der ABE nur erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    - Hauptrahmen und Typschild sind Original aus DDR-Produktion
    - es handelt sich um ein komplettes Fahrzeug"

  • Ok, stimmt schon. Die Ausgangslage ist ne andere. Ich finds nur extrem blöd, dass die sich erst jetzt (wo ich am Restaurieren bin) melden und plötzlich noch mehr Bilder wollen. Ich hab halt angefragt, ob es es auch reicht, wenn man den Besitz der Teile dokumentiert. Zur Not steck ich halt den Motor rein und den gestrahlten Tank drauf. Ist halt nur ärgerlich, weil ich sogar z.B. den Gepäckträger komplett zerlegt hab, um ihn besser polieren zu können. Oder ich lass es ganz mit der ABE, die letzten 20 Jahre gings auch ohne.


  • Oder ich lass es ganz mit der ABE, die letzten 20 Jahre gings auch ohne.

    Na ja halt Glück gehabt , denke mal, das ist der falsche Weg.
    Immerhin sind 50€ Bußgeld und Punkt fällig, die Rennleitung sie sehen will und keine hat.
    und die Versicherung freuen auch.

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