• Moin Moin,
    Ich wollte hier einmal meine Erfahrungen mit dem beantragen neuer Papiere mit der DEKRA kundtun. :D

    Gekauft habe ich mir eine S51 Enduro Baujahr 1983

    Zu allererst benötigt man einen Termin bei der Zulassungsstelle für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung *langes Wort*

    Zusammen mit dem Möppel und der Bescheinigung geht man zur DEKRA *am besten mit Termin*.
    Der nette Herr schaut sich dann das Möppel an und stellt im besten Fall natürlich eine Betriebserlaubnis aus.
    Und ja, auch die 60er Zulassung bekommt man dort.

    Als nächstes mit dem Wisch von der DEKRA wieder zur Zulassungsstelle und abstempeln lassen.

    Bei mir hat das ganze knapp eine Woche gebraucht und man müsste natürlich das Möppel bei der DEKRA vorstellen. Aber dennoch um einiges schneller als beim KBA zur Zeit.

    Naja. Das war's eigentlich. Fehlt ja nur noch das Versicherungskennzeichen und dann kann es schon los gehen.

    Das war so mein Ablauf. Es lief alles Recht entspannt und schnell. Kostet zwar insgesamt knapp 140€, aber dafür ist alles in einer Woche fertig und auch bei neuem Typenschild wird nicht gemeckert.

    Habt ihr andere Erfahrungen gemacht, oder lief es bei euch genauso?

    Mfg Niko

  • Bei mir lief es auch sehr unproblematisch, trotz Exportmodell.
    War schon öfters bei der Dekra deswegen.

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso D bzw. JMP Sport Classic, VM24, 5-Gang)

    S51 Enduro 1986 Schmitt Sportfreund 60ccm 4-Gang

  • Hier bei mir im Landkreis läuft es seit letzten Jahr, so hier wie im Dokument steht ab
    https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?…775#post1586775
    wenn man mit einer 21er Gutachten zum abstempeln auf die Zulassungsstelle kommt.
    Mir sind drei weiter Landkreise bekannt, wo es auch nur noch so Art läuft.


    Gelbesimme
    laut BE auch wirklich als KKR ?
    Ich frage, da es nicht das erste wäre, das eine BE mit 60km/h als LKR ausgestellt wurde und denjenigen das gar nicht bewusst war.

  • Also bei mir lief das auch ohne Probleme mit der Dekra.
    Einziges Problem was ich gerade habe, das ich ein KKR mit 60km/h habe und sogar TÜV bis 11/22... mal gucken wie ich den TÜV wieder los werde... :hammer:

  • Schon sehr verwunderlich wie das auf jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt wird.
    Bei mir Süden gibts immer 60 kmh KKR Papiere ohne irgendwas.
    Selbst bei Exportmodellen, was ja im Osten glaube ich auch nicht so regelmäßig der Fall ist.
    Dann noch die Fehler mit LKR statt KKR oder Tüv bei KKR (Siehe Oben) :D

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso D bzw. JMP Sport Classic, VM24, 5-Gang)

    S51 Enduro 1986 Schmitt Sportfreund 60ccm 4-Gang


  • Schon sehr verwunderlich wie das auf jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt wird.


    Da hast du recht und das obwohl wir eine eine einheitliche StVZO/FZV in ganz Deutschland haben.
    Ich muss mich korrigieren es sind mir mittlerweile 5 Landkreise bekannt, wo es im Prinzip so läuft wie im link.


    Dann noch die Fehler mit LKR statt KKR


    Na ja, das ist kein Fehler bei 60km/h als Höchstgeschwindigkeit.
    KKR darf nur maximal 50km/h nach bundesdeutschen recht, danach geht es es eigentlich bei einer 21er Einzelabnahme
    und wenn das Dokument im link liest, ergibt sich das es genau darauf hinaus läuft, bzw. laufen soll.


    Das heißt aber auch, dass man das Moped offiziell nicht mit AM Führerschein fahren darf. Oder?

    Wenn da in der BE LKR steht brauste A1 Führerschein und großes Kennzeichen, sowie muss die dann alle 2 Jahre zur HU

  • Hallo zusammen,

    Bei mir war das auch super…

    Hatte in 2020 eine S51 gekauft mit DDR Betriebserlaubnis. Hatte dann direkt Fotos gemacht (Rahmen, Typenschild usw.). Dann den Antrag auf die KBA Papiere gestellt.

    Ich brauchte die KBA Papiere haben weil ich das Moped freiwillig amtlich zulassen wollte.

    Nach einiger Zeit kam dann die Absage vom kba. Das Typenschild entspricht nicht dem Original Zustand. Hier habe ich dann beim Kba nachgefragt. Grundsätzlich stimmten alle Angaben aber das Typenschild sein „Nachbau“ und somit ist das nicht eindeutig zu klären. Diskussionen und Briefverkehr brachten mich nicht weiter. Ich habe dann auf die vorhandenen DDR Papiere verwiesen. Diese sollte ich einsenden und falls diese ok sind, würde ich dann die Betriebserlaubnis vom KBA bekommen.

    Das wir mir aber nach den vorangegangenen Diskussionen etwas zu unsicher …

    Bin dann zum tüv, habe mit dem Prüfer über mein Anliegen gesprochen. Hab dann noch ne 220er Scheibenbremse und ne Kastenschwinge mit teilegutachten eingebaut.

    Mit der 21 er Abnahme dann reger Mail und Telefonverkehr mit der Zulassungsstelle.

    Hat dann letztendlich geklappt.

    So steht’s jetzt im fahrzeugschein:

    Leichtkraftkrad 50ccm
    (Mokick 60km/h)

  • Die gute Frau konnte in der Programmmaske nur „Leichtkraftrad“ auswählen. Eine händische Änderung war nicht möglich. Nach Beratung mit der Amtsleitung, war das dann der Lösungsweg.

    Seite 1 : LKR 60 km/h (ohne HU Pflicht)
    Seite 2 : s. Zusatzkommentar

    Die Handhabung je nach Zulassung scheint wohl sehr unterschiedlich zu sein.

  • @ Florian84
    Was haben die denn da auf der Zulassungsstelle für Schachsinn gemacht :wacko:  
    Korrekt ist das nun nicht, da stehen jetzt ja auch die falschen Schlüsselnummern unter 2.1 und 2.2, wenn es nicht mal ärger gibt....

    Bei einigen Zulassungsstellen/Landkreisen herrscht ein Fehlwissen, das die alten Schlüsselnummer nicht mehr vergeben werden dürfen, was aber nicht so stimmt. Die dürfen nur nicht an Neufahrzeuge vergeben werden.
    Problem ist das Zulassungsstellen selber ihre Datenpflege machen und die "auslaufende Schlüsselnummer" nicht übernehmen weil sie diese angeblich nicht mehr vergeben dürfen (an statt sich an die KBA Richtlinien zu halten),
    was wie schon erklärt, nicht so ist.
    Deswegen haben sie dann ein Problem und es kommt dann son Mist, wie bei dir raus.

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