Sportsitzbank eintragen ??

  • Hi ich hab letztens von einem Freund gehört er wurde angehalten, da er eine andere Sitzbank fährt. Ich hab eben auch so eine abgesteppte Sportsitzbank, die von Mopeds 69.
    Die muss man doch nicht irgendwo eintragen lassen oder ein ABE mit sich führen, ist doch nur eine Sitzbank oder???
    Helft mir da Mal bitte auf die Sprünge

  • Es gibt Mindestmaße für Doppelsitzbänke, ebenso Maximalmaße für Einzelsitzbänke.
    Ebenfalls sei der notwendige Halteriemen bei Doppelsitzbänken erwähnt.

    Ganz so einfach wie es minimax darstellt ists eben nicht.

  • Allgemein gilt folgendes: Teile die die Fahrdynamik, die Motorleistung, die Abgasemission und die Lärmemission beeinflussen müssen abgesegnet werden. Ob die Sitzbank aus Holz oder aus Stahl ist interessiert niemanden. Für Sitzbänke aus dem Zubehör gibt es keine Dokumente weil sie nicht erforderlich sind. Wenn dem Prüfer was Sicherheitsrelevantes an der Sitzbank auffällt, egal ob Original oder Eigenbau, wird das natürlich bemängelt. Für die Art der Zulassung, ob Solo oder Sozius Betrieb, spielt die Bauform der Sitzbank eine Rolle, d.h. eine Solo Maschine braucht keine Haltegriffe.

  • Eintragungsfrei

    Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

    Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)


    Eintragungspflichtig:

    Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe

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  • vergaserbedüsung ist eintragungspflichtig. :thumbup: wenn ich also ne 73er hauptdüse rein schraub muss ich sie eintragen lassen. sonst erlischt die betriebserlaubnis. :crazy: :hammer: :wallknocking:

    Streng genommen ja, da sie die Abgaswerte beeinflusst. Bei manchen Motorumrüstungen im Kraftradbereich wird dann mitunter die genaue Bedüsung mit aufgeführt.
    Das prüft bei unseren Mopeds nur niemand im Betrieb und zur ASU müssen wir auch nicht. Daher ist das eher eine theoretisch relevante Information. Für die Vollständigkeit der Liste aber natürlich richtig.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz


  • Also war das mit dem Holzbrett doch keine Verschwörungstheorie, wieder eine Weniger.

    Aber eben nur, wenn das Holzbrett die gleichen Maße hat. ;)
    Ich habe in meinem früheren Leben auch schon Motorräder gebaut, Eigenbau Heckrahmen, Sitzbank usw.
    Alles mit dem TÜV vor dem Umbau abgesprochen. Da gibt es es viele Dinge, welche geregelt sind, bspw Radien an Bauteilen, zwecks Schnittgefahr, Position und Anzahl der Rückstrahler, Spritzschutz und eben auch die Maße der Sitzbank, wenn es denn ein Zweisitzer sein soll. Beim Einsitzer wird zwar kein Mindestmaß benötigt, jedoch wird die Tauglichkeit geprüft. Auch die notwendige Festigkeit und Befestigung.
    Wenn das besagte Holzbrett die gleichen Maße hat, wie das Original, auch noch an den gleichen Punkten befestigt wird, sollte es keine Schwierigkeiten geben.
    Sich jetzt aber eine Dachlatte mit Kabelbindern am Obergurt zu befestigen, und sich in einer Kontrolle (oder noch schlimmer beim Unfall) mit Eintragungsfreiheit in Sicherheit zu fühlen, ist ein Trugschluss.

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