• Ich versteh es ebenso wenig, hab auch mal mit Leuten vom KBA gesprochen, und manche verstehen dies auch mitunter nicht, weil es nun durch diese Exporte und 60 km/h Probleme gibt, obwohl ja alles in der DDR gebaut worden ist grundsätzlich...

    Da muss man sich halt damit beschäftigen und mal über den Simson Tellerrand schauen, dann versteht man es auch.

    Und wenn die Leute vom KBA nicht wissen ist traurig uns spricht dafür wie zu Teil ihre Arbeit machen,das wissen dazu anzueignen gehört nun mal mit dazu.


    Und wenn man mal überm Tellerrand schau

    da gibt es zb. VW´s oder BMW´s die hier für den USA Export gebaut werden, der eine oder andere auch wieder zurück importiert wird, das ist dann auch ein Reimport der Deutschland gebaut wurde. :o

    Der entspricht aber den Vorschriften der USA und nicht unseren Vorschriften, das geht zum teil soweit das der keine Zulassung in Deutschland/EU bekommt, da eine Anpassung nicht möglich ist, weil es kein Abgasgutachten nach EU Vorschriften gibt usw., usw.

    Nein, dies werde ich nicht tun.

    Warum nicht ?

  • :sorry: das ist Humbug,

    So werden Gerüchte in die Welt gesetzt und andere glauben es ohne mal ihr Hirn einzusetzen :rolleyes:

    In einer echten Zweischrift vom KBA steht die FIN drin und bei Baujahr steht laut Typenschild.

    Wenn da keine FIN in der BE steht, haste kein Nachweis das die für dieses Fahrzeug gilt.

    :sorry: Da ist man kaum dabei und schon muss man sich entschuldigen. Mache ich aber gern :cheers: . Vielleicht nächstes Mal Brille aufsetzen!? ;( Also Ckich hat natürlich Recht und es steht genauso drin wie er sagt.

  • Sprichst mir aus der Seele 👍🏼

  • Hallo Gemeinde,

    nur kurz zur Info,

    habe heute mein 21èr Gutachten bekommen......eingetragen wurden lt. BE 60km/h. kosten 250€

    Jetzt such ich noch eine Zulassungsstelle die das abstempelt. (hat jemand eine Idee?)

    Streitet euch nicht wegen so etwas.

    Wir leben nun mal in Deutschland und da ist alles ein bisschen komplizierter.

    Wünsche euch noch einen schönen Abend.

  • Und was sind die Unterschiede?

    -gleiche Bremsanlage

    -gleicher Rahmen

    -gleiches Fahrwerk

    also auch für die Höchstgeschwindigkeit konstruiert grundsätzlich oder?

    So gesehen gibt es da auch keinen unterschied zur S70 oder dem SR4-3, da diskutiert auch keiner darüber das keine KKR sind.

    Der Sperber hat sogar auch nur 50ccm und der ist nur auf Grund der Höchstgeschwindigkeit ein LKR.

    Das ist bei einen Reimport nichts anderes 50ccm und 60km/h ist laut den Bestimmungen StVZO/FZV nun mal ein LKR, wie halt der SR4-3 auch, ob uns das nun gefällt oder nicht. (mir persönlich gefällt das auch nicht, ich wollte es nur mal gesagt haben)

    Daran kann auch kein Prüfingenieur mit abgeschlossenes Studium, nichts ändern und wenn er es tut, setzt er sich über geltende Vorschriften/Recht hinweg und das kann den studierten Ingenieur auch schnell mal auf die Füße fallen.

    Zieht man mal in Betracht das in Ungarn je nach Ausführung, die Simson´s auch nur 40Km/h oder 50km/h dürfen, entsprechen diese in dem Punkt sogar deutschen Bestimmungen als KKR.

    Schaut man mal Richtung MZ, zu DDR-Zeiten durfte man mit 16 Jahren Motorräder bis 150ccm fahren, seit der Wende zählen die 150er als Motorrad, dürfen erst mit 18 Jahren gefahren werden sowie Führerschein A2/A ist nötig und das weil es wegen 25ccm mehr, nach bundesdeutscher Bestimmungen kein LKR ist. Da diskutiert keiner darüber das man die nun nicht mehr mit A1 Schein ab 16 Jahren fahren darf.


    Wo hier auch die HU / TÜV angesprochen wurde, da soll sich auch einiges ändern. Natürlich zum Nachteil der Kraftfahrer.

    So gesehen können wir uns in allen Bereichen des Lebens da noch auf einiges gefasst machen, bei dem was der Staat und die EU vor hat und zum Teil schon beschlossen hat.

    Von daher geht auf die Straße, wie die Bauern.........

    Wo wir hin geraten sind zeigt sich schön an Hand der letzten Wahlen in Thüringen, da wird solange von den Herren Politiker gewürfelt bis das Ergebnis passt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (7. Februar 2024 um 09:57)

  • Schaut man mal Richtung MZ, zu DDR-Zeiten durfte man mit 16 Jahren Motorräder bis 150ccm fahren, seit der Wende zählen die 150er als Motorrad, dürfen erst mit 18 Jahren gefahren werden sowie Führerschein A2/A ist nötig und das weil es wegen 25ccm mehr, nach bundesdeutscher Bestimmungen kein LKR ist. Da diskutiert keiner darüber das man die nun nicht mehr mit A1 Schein ab 16 Jahren fahren darf.

    ... und passend dazu musste ich nach der "Wende" meinen Motorradführerschein auch nicht abgeben obwohl ich noch nicht 18 war.

    Umgangssprachlich nennt man das Bestandschutz. Und die 60km/ Regelung fällt in diese Kategorie.

    hier steht die Signatur 8-)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!